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Pressemitteilung: Berufsverband fordert die Abschaffung des ProstSchG


Pressemitteilung: Berufsverband fordert die Abschaffung des ProstSchG


Pressemitteilung: Berufsverband fordert die Abschaffung des ProstSchG

Nach jah­re­lan­gen Dis­kus­sio­nen trat das Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz (Pro­st­SchG) im Juli 2017 in Kraft. Es umfaßt Rege­lun­gen für Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten und eine sehr umstrit­te­ne Regis­trie­rungs­pflicht für Sex­ar­bei­ten­de mit dem „Huren­aus­weis“. Die Eva­lua­ti­on die­ses Geset­zes wird mor­gen, 25. Juni 2025, dem Bun­des­tag vor­ge­legt. Sie ist größ­te jemals in Euro­pa durch­ge­führ­te Unter­su­chung zum The­ma Prostitution/Sexarbeit. Befragt wur­den: 
  • 2.000 Sex­ar­bei­ten­de – davon ein gro­ßer Teil Migrant*innen und Unre­gis­tier­te
  •   750 Behör­den­mit­ar­bei­ten­de
  •   300 Betrei­ben­de
  • 3400 Prostitutions-Kund*innen 
„Für uns als Sex­ar­beits­ver­band bedeu­ten die Ergeb­nis­se der Eva­lua­ti­on mehr als nur eine Bewer­tung des Pro­st­SchG,“ so die poli­ti­scher Spre­che­rin, Johan­na Weber. „Sie wei­sen den Weg zu bes­se­ren Reg­lun­gen und Rech­ten.“ Laut Koali­ti­ons­ver­trag soll eine Expert*innenkommission die Ergeb­nis­se bear­bei­ten und Vor­schlä­ge zur Opti­mie­rung machen. Wir erwar­ten eine fach­lich aus­ge­wo­ge­ne Beset­zung am Bei­spiel des sehr kon­struk­ti­ven run­den Tisches Pro­sti­tu­ti­on in Ber­lin. Wich­tig ist, dass Betrof­fe­ne betei­ligt wer­den — sowohl Sex­ar­bei­ten­de als auch Betrei­ben­de. Unse­re For­de­run­gen bezo­gen auf das Pro­st­SchG: Schon in der Ent­ste­hung haben wir das Gesetz als unge­eig­net und sogar schäd­lich ein­ge­stuft. Vie­le Sex­ar­bei­ten­de mel­den sich nicht an, weil sie Angst vor einer Behör­den­re­gis­trie­rung als Pro­sti­tu­ier­te haben, und ein hoher Anteil hat kei­ne gül­ti­ge Arbeits­er­laub­nis. All die­sen sind die lega­len und siche­ren Arbeits­plät­ze ver­wehrt. Wir for­dern die Abschaf­fung des Pro­st­SchG:
  • Abschaf­fung der Regis­trie­rungs­pflicht für Sex­ar­bei­ten­de
  • Erset­zen der gesund­heit­li­chen Bera­tungs­pflicht durch groß­flä­chi­gen Aus­bau der anony­men und kos­ten­lo­sen Bera­tungs- und Unter­su­chungs­mög­lich­kei­ten in den Gesund­heits­äm­tern mit Spe­zia­li­sie­rung auf Sex­wor­ker
  • Sepa­ra­tes Gesetz zur Regu­lie­rung von Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten
________________ Sie haben Nach­fra­gen? Ihre Ansprech­part­ne­rin: Johan­na Weber | Poli­ti­sche Spre­che­rin BesD e.V. Tel: +49(0)151 1751 9771 E‑Mail: