Grundsätzliche Positionen
Unser Berufsverband unterstützt die internationalen Forderungen der Sexarbeitsbewegung:
Entkriminalisierung — Was bedeutet das?
Entkriminalisierung von Sexarbeitenden
Prostitutionsgegner*innen sprechen von einer Entkriminalisierung von Sexarbeitenden im Sinne einer Straffreiheit trotz Sexkaufverbot.
Das heißt: In Gesetzes-Modellen mit Sexkaufverbot (wie z.B. in Frankreich, Irland oder Schweden) werden Sexarbeitende selbst nicht strafrechtlich belangt.
Da in diesen Modellen jedoch der Kauf von sexuellen Dienstleistungen verboten ist, sind Sexarbeitende trotz dieser „Entkriminalisierung“ stark negativ betroffen. Das Verbot von Prostitutionsstätten führt zu dem Verlust sicherer Arbeitsplätze. Die Bestrafung der Kundschaft führt zu weniger Einnahmen und gefährlicheren Interaktionen.
Entkriminalisierung von Sexarbeit
Die Sexarbeitsbewegung spricht von einer Entkriminalisierung als rechtlicher Gleichsetzung von Sexarbeit mit anderer Erwerbsarbeit.
Das heißt: In Gesetzes-Modellen die den Ansatz der Entkriminalisierung verfolgen (wie z.B. in Neuseeland oder Belgien) ist einvernehmliche Sexarbeit zwischen Erwachsenen – sowohl das Anbieten als auch der Kauf — erlaubt.
Auch beteiligte Dritte wie z.B. Vermieter*innen, Sicherheitspersonal oder Werbeportale werden nicht strafrechtlich verfolgt.
Wichtig: Entkriminalisierung bedeutet nicht Gesetzlosigkeit, sondern die Entfernung strafrechtlicher Verbote. Arbeits‑, Gesundheits- oder Schutzgesetze sowie Gesetze gegen Ausbeutung, Zuhälterei, Gewalt etc. sind davon unberührt.
Status Quo in Deutschland
Die Regelungen in Deutschland sind aktuell nicht weit von der Entkriminalisierung entfernt.
Es gibt jedoch einige Sondergesetze, die eine Gleichbehandlung mit anderen Branchen in die Ferne rücken — z.B. Der Hurenausweis laut ProstSchG, die Sperrbezirksverordnungen und extreme bau- und stadtplanungsrechtliche Auflagen für Prostitutionsstätten.
Aktuell halten wir die vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit in Deutschland für nicht durchsetzbar. Es bleibt aber unser Fernziel. In der Zwischenzeit setzen wir uns für die Reform und Optimierung der bestehenden Sondergesetze ein.
Unsere Forderungen:
1) Überarbeitung des ProstSchG unter Beteiligung von Sexarbeitenden
Der BesD fordert grundsätzlich die vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit und lehnt somit sämtliche Sondergesetze ab, inklusive dem ProstSchG.
Aktuell halten wir die Abschaffung dieses Gesetzes für politisch jedoch nicht durchsetzbar.
Vor diesem Hintergrund setzen wir uns aktuell für eine vernünftige, zur Arbeitsrealität in der Branche passende Überarbeitung des Prostituiertenschutzgesetzes auf Grundlage der Evaluation von 2025 ein.
- Positionierung zum ProstituiertenSchutzGesetz
- Stellungnahme zu den Empfehlungen der Evaluation des ProstSchG
- Empfehlungen zu Regelungen für Prostitutionsstätten (folgt..)
2) Abschaffung aller Sperrbezirks-Regelungen
Der BesD setzt sich grundsätzlich für die Abschaffung aller Sperrbezirks-Regelungen ein.
Sollte dies in einigen Gegenden nicht möglich sein, fordern wir die ersatzweise Anwendung von Regelungen, wie zeitlicher Beschränkung oder dem Verbot sichtbarer Prostitution anstelle von Voll-Sperrgebieten.
Sperrbezirke – Worum handelt es sich?
Generell
Sperrbezirke sind Bereiche, in denen Prostitution ganz oder teilweise verboten ist.
Rechtsgrundlage ist Art. 297 EGStGB. Als Gründe für Sperrbezirke werden angeführt: Schutz der öffentlichen Ordnung, Schutz der Anwohner*innen, Steuerung der Straßenprostitution.
Hinweis: Ab einer bestimmten Einwohnerzahl in einer Stadt muss ein Bereich für Prostitution zugelassen werden. Die Zahl schwankt von Bundesland zu Bundesland zwischen 30.000 und 50.000 Einwohner*innen. Eine Ausnahme ist Niedersachsen, welches diese Regelungen nicht anwendet.
Vollsperrgebiete
Hier ist Prostitution ist vollständig verboten. Beispiel: Über 90% des Münchner Stadtgebietes ist Sperrbezirk.
Zeitlich beschränkter Sperrbezirk
Hier ist Prostitution zu bestimmten Tageszeiten erlaubt. Beispiel: Reeperbahn in Hamburg — Prostitution ist erlaubt von 20:00 Uhr — 6:00 Uhr.
Verbot von sichtbarer Prostitution
Hier sind alle Tätigkeiten und Betriebe der Sexarbeit von denen keine „störenden Umgebungseinflüsse“ ausgehen erlaubt. Die sichtbare oder laute Prostitution ist verboten – also die Arbeit am Straßenstrich oder im Schaufenster sowie eindeutige Reklamen auf Bordellen u.ä.
Warum fordern wir die Abschaffung?
Mehr Rechts-und Arbeitssicherheit für*innen
Sperrbezirke drängen Prostitution häufig in abgelegene oder unsichere Bereiche, weil zentrale oder gut erreichbare Zonen verboten sind.
Dadurch:
- sinkt der Zugang zu Polizei, Hilfsangeboten und Gesundheitsdiensten
- steigt das Risiko für Gewalt, Ausbeutung und unkontrollierte Arbeitsbedingungen
Gesellschaftlichen Vorurteilen wird entgegengewirkt
Sperrbezirke signalisieren, dass Sexarbeiter*innen aus bestimmten Stadtteilen „ferngehalten“ werden müssten.
Eine Aufhebung könnte:
- unterstreichen, dass Sexarbeit als Tätigkeit unter das Selbstbestimmungsrecht fällt
- die gesellschaftliche Diskriminierung von in der Sexarbeit tätigen Menschen reduzieren
Realitätsnahe Stadtplanung statt symbolische Politik
Sperrbezirke beruhen teilweise auf historischen Moralvorstellungen. Es handelt sich um eher symbolische Maßnahmen, die in der Praxis wenig Einfluss auf die öffentliche Ordnung haben.
Eine moderne Stadtpolitik setzt eher auf:
- klare, faire Regulierungen
- Kooperation mit Beratungsstellen
- stadtplanerische Lösungen, die Anwohnerinteressen und Arbeitsrechte gleichermaßen beachten
Effektiverer Kampf gegen Menschenhandel
Durch Verdrängung in abgeschnittene Gebiete entstehen Räume, in denen Menschenhandel schwerer zu erkennen ist. Eine Abschaffung der Sperrbezirke ermöglicht diesbezüglich:
- mehr Sichtbarkeit
- niedrigere Schwellen für Betroffene um Hilfe aufzusuchen
- bessere Kontrolle und schnellere Interventionsmöglichkeiten
4) Ausbau des öffentlichen Gesundheitswesens
Der BesD setzt sich für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Sexarbeitenden ein. Wir fordern, dass medizinische Angebote niedrigschwellig, anonym, bezahlbar und mehrsprachig zugänglich sind – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Wir fordern ein starkes öffentliches Gesundheitswesen, das Sexarbeitende ernst nimmt, schützt und bedarfsgerecht versorgt.
Generelle Forderungen
- kostenlose und anonyme Beratungen speziell für Sexarbeitende und Untersuchungen in den Gesundheitsämtern der Städte mit mehr als 30.000 EW
- Sprechstunden ohne Termin und flexible Öffnungszeiten von Gesundheitsämtern, die sich an den Bedarfen der Zielgruppen orientieren
- Bundesweit flächendeckende Angebote aufsuchender Gesundheits-Beratung und Testmöglichkeiten
- Mehrsprachige medizinische Angebote und Beratungsangebote
Für Menschen ohne Krankenversicherung
- Erstbehandlungen in den Gesundheitsämtern und Lösungen für Weiterbehandlungen
- bundesweiter Ausbau von Clearingstellen zur Unterstützung bei der Realisierung von Ansprüchen und zur Vermittlung möglichst vieler Menschen ins gesundheitliche Regelsystem
Für mehr Prävention im Gesundheitsbereich
- Weiterfinanzierung und Ausbau des Projektes „Roter Stöckelschuh“
Ziel des Projekts Roter Stöckelschuh ist es, Barrieren in der Versorgungslandschaft für Sexarbeite*rinnen abzubauen. Neben der Pflege einer Adressdatenbank für sexarbeitsfreundliche Dienstleister*innen – primär aus dem gesundheitlichen Bereich – organisierte das Projekt Schulungen, um Mitarbeitende im Gesundheitswesen auf die besonderen Bedarfe von Sexarbeitenden zu sensibilisieren. - Umsetzung der Empfehlungen aus der Studie der Deutschen Aidshilfe „Sexuelle Gesundheit und HIV/STI-Präventionsstrategien und ‑bedarfe von Sexarbeitenden“
2022 bis 2024 führte die Deutsche Aidshilfe ein partizipatives Forschungsprojekt mit dem Ziel durch, ein besseres Verständnis für die unterschiedlichen Bedarfe von Sexarbeiter*innen in Bezug auf Gesundheit, dabei insbesondere auf HIV/STI-Prävention, zu erlangen. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert.
5) Anerkennung von Sexarbeit als freier Beruf mit Einrichtung einer branchenspezifischen Krankenkasse
Der BesD fordert eine Einstufung von Sexarbeit als freiberufliche/künstlerische Tätigkeit.
Damit verbunden setzen wir uns für den Zugang zu sozialer Absicherung über ein Modell wie die Künstlersozialkasse (KSK) oder eine branchenspezifische Sozialkasse ein.
Sexarbeit ist eine im hohen Maße individuelle Arbeit. Sexarbeitenden soll Niederlassungsfreiheit eingeräumt werden, ebenso die Möglichkeit, sich zur freien Assoziation zusammenzuschließen – etwa indem zwei bis drei Kolleg*innen gemeinsam eine Wohnung als Arbeitsort nutzen.
Dies gewährleistet Anonymität und Schutz und fördert zugleich die Entstigmatisierung durch die Anerkennung als Berufsgruppe.
Hinweis: Die mit dem ProstG geschaffene Möglichkeit zu sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen hat sich nicht durchgesetzt. Dafür gibt es viele Gründe. Dennoch ist es wichtig, die Möglichkeit zu Angestelltenverhältnissen zu behalten.
6) Rentenversicherung für Sexarbeitende
Der BesD schließt sich den Forderungen von verdi für Solo-Selbstständige an:
- Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung
- Entwicklung der gesetzliche Rentenversicherung zu einer umlagefinanzierten Erwerbstätigenversicherung
- Auftraggeber werden unmittelbar oder mittelbar an der Altersvorsorge beteiligt.
Hinweis: Seit dem ProstG sind Angestellenverhältnisse in der Sexarbeit rechtlich möglich. Jedoch findet dies wenig Anklang in der Branche und kommt nur in verschwindend wenig Fällen Anwendung.
Klassische Beschäftigungsverhältnisse passen nicht zu den schnelllebigen Ortswechseln und dem Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten in der Sexarbeitsbranche.
Wir schauen nach Belgien, das als einziges Land in Europa die komplette Entkriminalisierung von Sexarbeit eingeführt hat und gerade mit Sexworkern und Betreibenden gemeinsam Konzepte für Arbeitsverträge entwickelt.
7) Wohnraum für Sexarbeitende
Sexarbeit ist nach wie vor eine hochstigmatisierte Tätigkeit, was die Wohnungssuche bei dem vielerorts sehr knappen Angebot zusätzlich kompliziert.
Erschwerend kommen oft noch ein Migrationshintergrund sowie schwankende Einkünfte aus der Selbstständigkeit hinzu.
Der BesD fordert daher:
- ausreichend Plätze in Frauenhäusern sowie ebenfalls eine sichere Unterbringung für Männer, trans‑, inter- und nichtbinäre Personen, die vor häuslicher Gewalt fliehen
- mehr Plätze in Übernachtungseinrichtungen für wohnungs- und obdachlose Menschen
- spezielle Unterkünfte für wohnungslose Frauen, Jugendliche und LSBTIQ Personen (z.B in Hotel- oder Hostelzimmern)
- Ausbau von Unterbringungsprogrammen wie „Housing First“
- Aussetzung des im ProstSchG vorgeschriebenem Übernachtungsverbot in Prostitutionsstätten und Erlaubnis der Nutzung als vorübergehende Wohnmöglichkeit
8) Entwicklung eines niedrigschwelligen Ausbildungs- und Fortbildungssystem für Sexarbeitende
Der BesD fordert die Entwicklung eines niedrigschwelligen Ausbildungs- und Fortbildungssystem für Sexarbeitende. Dabei geht es nicht um eine formale Berufsausbildung sondern um ein berufsbegleitenden und freiwilliges Angebot.
Gebühren sollten einkommensabhängig gestaffelt sein, beziehungsweise für Geringverdienende entfallen. Die Angebote sollten in den am häufigsten gesprochenen Sprachen der in Deutschland tätigen Sexarbeitenden verfügbar gemacht werden. Bei der Entwicklung der Unterrichtskonzepte sollten Sexarbeitende von Anfang an einbezogen werden.
Mögliche Inhalte:
- Arbeitspraxis
- Umgang mit Kundschaft
- Marketing
- Körperliche Gesundheit (inklusive Prävention STIs)
- Psychische Gesundheit (inklusive Umgang mit Stigmatisierung + Work-Life-Balance)
- Businessplanung als Selbstständige*r (inklusive Basiswissen Steuern)
9) Ausbau von Beratungs- und Umstiegsangeboten
Nach wie vor ist Sexarbeit eine hochstigmatisierte Tätigkeit. Beratungsstellen für Sexarbeitende sind wichtig, weil sie speziell auf deren besondere Lebens- und Arbeitsbedingungen eingehen.
Mitarbeitende in Fachberatungsstellen bieten neben Branchenkenntnissen auch einen vertraulichen Raum und helfen individuell und vorurteilsfrei – unabhängig davon, ob jemand die Tätigkeit fortführen oder umsteigen möchte.
Der BesD fordert daher:
- Ausbau eines flächendeckenden Beratungsstellen-Netzes
- Auf- und Ausbau der aufsuchenden Beratung
- langfristige und ausreichende Finanzierung der Beratungsstellen
Im Bezug auf Umstiegsangebote fordern wir:
- Weiterführung und deutschlandweiter Ausbau des Modellprojektes des Familienministeriums „Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution“
- Einbeziehung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Abschlussberichts von 2025
- Zahlung von Überbrückungsgeldern für die Zeit der Orientierung oder Weiterbildung: In der Praxis können Sexarbeitende die einen Umstieg wünschen. diesen nur mit ausreichender finanzieller Unterstützung auch umsetzen.
10) Bleiberecht für Betroffene von Menschenhandel
Der BesD fordert einen bedingungslosen und unbefristeten Aufenthaltstitel für von Menschenhandel betroffene Personen. Der bisherige Zwang zur Aussage in Strafverfahren führt zu erneuter Abhängigkeit und verschärft die Gefahr von Ausbeutung.
Erst ein gesicherter Aufenthalt schafft die Grundlage für Schutz, Zugang zu Unterstützung und die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben.
Wir schließen uns damit den Forderungen des KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. an. Dieser betont seit Jahren, dass nur durch ein bedingungsloses Aufenthaltsrecht wirksamer Schutz und echte Hilfe für Betroffene gewährleistet werden kann.
11) Arbeitsvisa für Sexarbeitende
Der BesD fordert die Schaffung von legalen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen für Sexarbeitende aus Drittstaaten.
Der Ausschluss von regulären Arbeitsvisa zwingt viele Menschen in die Illegalität und erschwert den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Beratung und Rechtsschutz.
Ein geregeltes Visa-System schafft Sicherheit, Transparenz und beugt Ausbeutung vor.
Wir unterstützen und empfehlen in diesem Zusammenhang erneut die Forderungen des KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der legale Arbeitsmöglichkeiten als zentralen Schutzmechanismus gegen Ausbeutung benennt.
12) Aufnahme von Sexarbeit in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Der BesD fordert die Aufnahme von Sexarbeit in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Damit wird Diskriminierung aufgrund der Tätigkeit als Sexarbeitender ausdrücklich verboten – etwa durch Banken, Vermieter*innen, Versicherungen oder im Gesundheitswesen.
Eine solche Ergänzung würde den rechtlichen Schutz stärken, gleiche Rechte wie für andere Berufsgruppen schaffen und dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen.
13) Verstärkter Datenschutz und weniger Sonderregelungen im Steuerrecht
Der BesD fordert, dass Sexarbeitende im Steuerrecht nicht länger durch Sonderregelungen benachteiligt werden sowie besseren Schutz vor einem unfreiwilligen Outing erhalten.
Keine Übermittlung der Anmeldedaten an die Finanzämter
Die im Rahmen des Anmeldeverfahrens laut ProstSchG erhobenen personenbezogenen Angaben gehören zu den besonders sensiblen Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO und bedürfen daher eines außergewöhnlich hohen Schutzes.
Die Evaluation bestätigt diese Einschätzung: Die derzeitige Praxis der Weitergabe von Anmeldedaten an Finanzämter ist datenschutzrechtlich problematisch, technisch unsicher und für Betroffene mit erheblichen Risiken verbunden. (siehe Empfehlung 6 Evaluation des ProstSchG)
Die dokumentierten Fälle unsicherer Übermittlungen (u.a. per E‑Mail, Post oder Telefon) gefährden die Privatsphäre von Sexarbeitenden, schwächen das Vertrauen in die Behörden und halten viele Betroffene davon ab, sich überhaupt anzumelden.
Darüber hinaus wird das in der Evaluation beschriebene „Recht auf Vergessenwerden“ faktisch unterlaufen, wenn Daten in anderen Behörden weiterverarbeitet und über Jahre gespeichert werden.
Wir unterstützen daher ausdrücklich Empfehlung 6 der Evaluation des ProstSchG, die einen weitgehenden Ausschluss der Übermittlung von Anmeldedaten an andere Stellen fordert.
Die in der Evaluation beschriebenen Risiken – einschließlich der Gefahr eines unfreiwilligen Outings – müssen umgehend beseitigt werden. Der Schutz dieser hochsensiblen Daten ist eine Grundvoraussetzung für Sicherheit, Selbstbestimmung und die Akzeptanz des Anmeldeverfahrens nach ProstSchG. Vgl.: Unserer Positionierung zu Empfehlung 6.
Abschaffung des Düsseldorfer Modells
Beim „Düsseldorfer Verfahren“ handelt es sich um eine Sonderregelung zur Steuerabgabe, welche nur in der Sexarbeitsbranche angewendet wird. Es gibt keine klare Rechtsgrundlage dafür.
Das Düsseldorfer Modell wird nur in einigen Bundesländern angewendet. Zielgruppe sind Sexarbeitende in Bordellen, Bars, Saunaclubs, Laufhäusern o.ä.
An jedem Anwesenheitstag müssen sie einen pauschalen Betrag in der Prostitutionsstätte abgeben. Diese Summe muss quittiert und an das Finanzamt weitergegeben werden. Die Höhe dieser Pauschale variiert zwischen den Bundesländern & Kommunen und liegt zwischen 6€ und 30€ pro Arbeitstag, unabhängig davon wie viel der/die Sexarbeiter*in verdient hat.
Diese Pauschalsteuern befreien nicht von einer Steuererklärung. Beim steuerlichen Jahresabschluss kann man theoretisch das zu viel gezahlte Geld zurückerhalten oder muss nachzahlen.
Probleme in der Praxis sind:
- die Teilnahme ist eigentlich freiwillig, wird aber oft verpflichtend gehandhabt
- es werden oft keine Quittungen ausgestellt oder nur auf den Künstlernamen, und so ist die Steuerzahlung nicht zuzuordnen
- Sexarbeitenden wird oft der Eindruck vermittelt, dass sie mit diesen Zahlungen von weiteren Steuererklärungen befreit seien, was dann zu Strafzahlungen führt
- für Sexarbeitende mit sehr geringen Einnahmen sind diese Vorauszahlungen unverhältnismäßig belastend
- Viele Sexarbeitende sind in verschiedenen Städten und Bundesländern tätig. Es ist in der Praxis so gut wie unmöglich, die gezahlten Pauschalsteuern in der Heimatstadt, wo man steuerlich angemeldet ist, geltend zu machen.
vielen Dank!




