Positionierung des BesD zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Kritische Begleitung des ProstSchG von Beginn an
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. begleitete die Entstehung und Ausgestaltung des Prostituiertenschutzgesetzes von Beginn an kritisch. Unsere Stellungnahme zum Gesetz kurz vor der Fertigstellung im Jahre 2015 findet sich hier.
Mit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes1) bestätigte sich die damalige Kritik: Das Gesetz reguliert in wesentlichen Teilen am tatsächlichen Bedarf vorbei und verfehlt damit sein erklärtes Ziel – den Schutz von Sexarbeitenden.
Was die Evaluation2) 2025 bestätigt
Die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes aus dem Jahr 2025 zeigt, dass Schutz dort gelingen kann, wo Unterstützung freiwillig, akzeptierend und praxisnah ausgestaltet ist. Zudem benennen einzelne Sexarbeitende auch positive Aspekte der Anmeldung, etwa in Bezug auf Sichtbarkeit oder den Zugang zu Informationen. Gleichzeitig bestätigt die Evaluation jedoch, dass viele der grundlegenden Kritikpunkte, die der BesD bereits zu Beginn formuliert hat, weiterhin bestehen.
Fortbestehende Problemlagen in der Praxis
Die Situation für Menschen in der Sexarbeit hat sich insgesamt nicht deutlich verbessert, sondern in mehreren Bereichen sogar verschärft. Aus Angst vor einem unfreiwilligen Outing oder aufgrund fehlender formaler Voraussetzungen – etwa einer Arbeitserlaubnis – vermeiden viele Sexarbeitende die Registrierung oder können diese faktisch nicht erfüllen. In der Folge werden Menschen weiterhin in die Illegalität gedrängt, arbeiten häufiger allein, können sich nur eingeschränkt an die Polizei wenden und werden von Beratungsstellen oft nicht erreicht.
Darüber hinaus führte das Prostituiertenschutzgesetz zu einer umfangreichen Schließung von Bordellen und Studios. Diese erfolgte vielfach nicht aufgrund problematischer Arbeitsbedingungen, sondern infolge ordnungs- und baurechtlicher Vorgaben, etwa weil Betriebe in als unzulässig ausgewiesenen Stadtplanungsgebieten oder Sperrbezirken lagen. Damit gingen etablierte und vergleichsweise sichere Arbeitsorte verloren, ohne dass ein erkennbarer Schutzgewinn entstand.
Uneinheitliche Anwendung und behördliche Praxis
Ein weiteres zentrales Problem stellt die uneinheitliche Anwendung des Gesetzes dar. Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe und weitreichender Ermessensspielräume führt zu erheblichen Unterschieden in der Auslegung und Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes zwischen den Bundesländern und Kommunen. Die Evaluation weist zudem auf Defizite in der praxisnahen Fortbildung von Behördenmitarbeitenden hin. Dies begünstigt Unsicherheiten in der Anwendung des Gesetzes und kann zu unverhältnismäßigen oder lebensfremden Entscheidungen führen, die den Schutz von Sexarbeitenden eher schwächen als stärken.
Forderung nach Reform und Beteiligung
Der BesD steht nach wie vor hinter der damaligen Forderung, nach der vollständigen Entkriminalisierung der Sexarbeit und somit dem Ablehnen aller Sondergesetze, wozu auch das ProstSchG gehört. Wir betrachten dies jedoch als unser Fernziel zu mehr Normalität und Anerkennung als Beruf. Eine Abschaffung des Gesetzes ist aktuell politisch allerdings nicht durchsetzbar. Vor diesem Hintergrund fordert der BesD eine vernünftige und zur Arbeitsrealität in der Branche passende Überarbeitung des Prostituiertenschutzgesetzes auf Grundlage der Evaluation von 2025. Wir sehen die Ergebnisse der aktuell tagenden Expert*innen-Kommission als maßgeblich. Wichtig ist, dass Sexarbeitende und Betreibende in die Kommissionsarbeit mit einbezogen werden. Nur wenn Menschen aus der Branche an der Ausgestaltung beteiligt sind, können Regelungen entstehen, die Akzeptanz finden und im Arbeitsalltag praktikabel sind.3)
Hier unsere praxisbezogenen Ausarbeitungen dazu
Die öffentliche Debatte über Sexarbeit wird noch immer häufig moralisch aufgeladen und wenig sachorientiert geführt. Eine zukunftsfähige Regulierung erfordert hingegen eine klare sachliche Trennung zwischen freiwilliger Sexarbeit und Menschenhandel, die rechtliche Anerkennung von Sexarbeit als Erwerbsarbeit sowie den konsequenten Abbau von Stigmatisierung. Auf dieser Grundlage formuliert der BesD seine Forderungen.
Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes
Mit der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Jahr 2016 durch den Deutschen Bundestag – unter maßgeblicher Verantwortung von CDU/CSU und SPD – wurde erstmals eine bundesweit einheitliche Regulierung von Sexarbeit und Prostitution eingeführt. Das Gesetz trat am 1. Juli 2017 in Kraft.
Bereits im Gesetz selbst wurde festgelegt, dass seine Wirkungen überprüft werden müssen. In § 38 Prostituiertenschutzgesetz ist die verbindliche Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation verankert. Ziel war es zu prüfen, ob das Gesetz seine erklärten Ziele – insbesondere den Schutz von Menschen in der Sexarbeit – tatsächlich erreicht.
Beauftragung und Durchführung der Evaluation
Die Evaluation wurde 2022 im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens beauftragt. Auftraggeber war das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit der wissenschaftlichen Durchführung wurde das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. (KFN) beauftragt. Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich von 2023 bis 2025. Die Evaluation arbeitete mit einem multimethodischen Forschungsdesign, das quantitative und qualitative Erhebungen sowie die Auswertung von Verwaltungs- und Praxisdaten kombinierte.
Umfang und Datengrundlage
Der Abschlussbericht zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes umfasst 693 Seiten und wurde dem Deutschen Bundestag im Juni 2025 vorgelegt. Die Studie zählt zu den umfangreichsten empirischen Untersuchungen zur Sexarbeit in Deutschland.
Befragt wurden mehrere tausend Personen, darunter:
- 2.350 Sexarbeiter*innen
- 3.400 Kund*innen
- 280 Betreiber*innen von Prostitutionsstätten
- ca. 800 Behördenmitarbeiter*innen
Zusätzlich wurden:
- qualitative Interviews und Fokusgruppen durchgeführt,
- Medien analysiert,
- eine Auswertung der Bundesstatistik vorgenommen sowie
- zwei wissenschaftliche Studien eingebunden
(eine zum Aspekt der Freiwilligkeit in der Prostitution und eine zu baurechtlichen Aspekten).
Zentrale belegte Befunde der Evaluation
Das vorgeschriebene Anmeldeverfahren und die gesundheitliche Beratung wurden von den befragten Prostituierten mehrheitlich positiv bewertet. Mehr als 70 Prozent gaben an, dass sie bei Anmeldung und gesundheitlicher Beratung über mögliche Risiken der Prostitution gut informiert worden seien. Knapp 50 Prozent erfuhren im Rahmen der Anmeldung von speziellen Beratungsangeboten für Prostituierte. Ebenfalls über 70 Prozent erklärten, dass sich die Arbeitsbedingungen von Prostituierten in Prostitutionsbetrieben infolge des Gesetzes verbessert hätten.
Dies bedeutet nicht, dass in der Prostitution nun alles gut ist. Es weist jedoch auf Erfolge hin, die nicht kleingeredet werden sollten.
Prof. Dr. Tillmann Bartsch, Leiter der Evaluation des ProstSchG: Die Evaluation kommt unter anderem zu folgenden empirisch belegten Feststellungen:4)
- Die intendierten Schutzwirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes lassen sich nicht in allen Bereichen eindeutig nachweisen.
- Positive Effekte zeigen sich insbesondere dort, wo Unterstützungs- und Beratungsangebote freiwillig, akzeptierend und niedrigschwellig ausgestaltet sind.
- Verpflichtende Instrumente, insbesondere die Anmeldung, werden von Teilen der Zielgruppe als abschreckend wahrgenommen und können den Zugang zu Unterstützung erschweren.
- Die Umsetzung des Gesetzes ist bundesweit uneinheitlich, unter anderem aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe und weiter Ermessensspielräume der zuständigen Behörden.
- Eine wirksamere Bekämpfung von Menschenhandel lässt sich nicht eindeutig auf die Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes zurückführen.
- Durch ordnungs- und baurechtliche Vorgaben gingen in vielen Kommunen etablierte Arbeitsorte verloren, ohne dass ein messbarer Schutzgewinn belegt werden kann.
Empfehlungen und Prüfempfehlungen der Evaluation
Die Evaluation beinhaltet 46 Empfehlungen und 18 Prüfempfehlungen zur Überarbeitung des ProstSchG.
Der BesD hat zu jedem dieser Punkte Stellung genommen und praxisbezogen Optimierungsvorschläge aufgelistet
-> https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/positionierung-des-besd-zu-den-empfehlungen-der-evaluation-des-prostschg/
Einsetzung der Expert*innenkommission
Auf Grundlage der Evaluation wurde im November 2025 eine Expert*innenkommission eingesetzt. Die Einsetzung erfolgte durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ministerin, Karin Prien erklärte dazu:
„Die Debatten der vergangenen Wochen machen einmal mehr deutlich, dass wir die Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind, dringend verbessern müssen. Besonders der Kampf gegen Zwangsprostitution, Menschenhandel und Gewalt ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher habe ich die unabhängige Expertenkommission zum Schutz von Prostituierten einberufen. Sie wird auf Grundlage des Evaluationsberichts zum Prostituiertenschutzgesetz mit der dort versammelten Expertise Empfehlungen erarbeiten, die es der Politik ermöglichen, fundierte und sachlich gut begründete Entscheidungen zum Schutz der Prostituierten zu treffen.“
Auftrag der Expert*innenkommission
Der Auftrag der Kommission umfasst:
- die fachliche Auswertung der Evaluation,
- die Entwicklung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Prostituiertenschutzgesetzes,
- die Erarbeitung rechtlicher und nicht-rechtlicher Maßnahmen,
- die Beratung von Politik und Verwaltung.
Nicht-rechtliche Maßnahmen sind dabei praktische und strukturelle Verbesserungen, etwa Fortbildungen für Behörden, der Ausbau freiwilliger Beratungsangebote oder klarere, bundesweit einheitliche Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Gesetzes.
Mitglieder der Expert*innenkommission
(Stand: November 2025)
- Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Vorsitz)
- Dr. Angelika Allgayer
- Dr. Elke Bartels
- Dr. Katrin Baumhauer
- Helga Gayer
- Prof. Dr. Matthias C. Kettemann
- Dr. Stefanie Killinger
- Jörg Makel
- Mark Mrusek
- Prof.Dr. Gregor Thüsing
- Maike van Ackern
- Stefan Willkomm
In der Expert*innenkommission sind keine Sexarbeitenden als Mitglieder vertreten.
Position des BesD
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V. (BesD) begrüßt die Evaluation als wichtige empirische Grundlage. Zentrale Kritikpunkte aus der Praxis sehen wir durch die Ergebnisse bestätigt.
Der BesD fordert:
- Komissionsarbeit anhand der Evaluationsergebnisse
- eine grundlegende Überarbeitung des Prostituiertenschutzgesetzes
- die Einbeziehung von Sexarbeitenden und Betreibenden als Expert*innen in eigener Sache.
Kritisch bewertet der BesD, dass keine Sexarbeitenden als Mitglieder in der eingesetzten Expert*innenkommission vertreten sind. Aus Sicht des Berufsverbandes ist die Beteiligung von Menschen aus der Branche entscheidend, um Schutz, Akzeptanz und Alltagstauglichkeit der Regulierung wirksam zu verbessern.
Hier unsere Pressemitteilung dazu.
Offizielle Evaluation
Abschlussbericht zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (2025) herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Quellenangaben
2) Evaluation des ProstSchG
4) Prof. Dr. Tillmann Bartsch, Leiter der Evaluation des ProstSchG




