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2. Juni: Hurentag

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Aktionswoche 2026

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Datenschutz mit dem ProstSchG: Anfrage des BesD an die Landesfinanzämter und Fraktionsvorstände

Datenschutz mit dem ProstSchG: Anfrage des BesD an die Landesfinanzämter und Fraktionsvorstände

Datenschutz mit dem ProstSchG: Anfrage des BesD an die Landesfinanzämter und Fraktionsvorstände
Das Pro­sti­tu­ier­ten­Schutz­Ge­setz ist da und immer noch ist vie­les unklar! Die gan­ze Trag­wei­te des Pro­st­SchG ist kaum zu über­bli­cken. Vor allem durch die auto­ma­ti­sche Mel­dung an das Finanz­amt erge­ben sich ver­schie­de­ne Fra­gen, die vor allem den Daten­schutz betref­fen. So ist damit zu rech­nen, dass uns das Finanz­amt zukünf­tig mit der Gewer­be­be­zeich­nung ‘Prostituierte*r’ führt. Die­se Infor­ma­ti­on fin­det sich dann auch in den Doku­men­ten des Finanz­am­tes, die an uns nach Hau­se geschickt wer­den und auf­zu­he­ben sind. Außer­dem stellt sich die Fra­ge, ob die Berufs­be­zeich­nung an die Indus­trie- und Han­dels­kam­mer wei­ter­ge­ge­ben wird. Es ist schwer zu über­bli­cken, wo die­se Infor­ma­ti­on dann noch über­all lan­det. Um auf die­se Pro­ble­ma­tik auf­merk­sam zu machen und Ant­wor­ten auf unse­re Fra­gen zu bekom­men, haben wir eine Anfra­ge an die Frak­ti­ons­vor­stän­de der Par­tei­en gestellt. Durch das Pro­st­SchG erge­ben sich eini­ge wei­te­re Fra­gen in Bezug auf die Finanz­be­hör­den und deren Umgang mit uns. Neben den Fra­gen zum Daten­schutz inter­es­siert uns auch, ob das Düs­sel­dor­fer Ver­fah­ren, bei dem vor­ab Steu­ern erho­ben wer­den, wei­ter not­wen­dig ist. Und wir machen zum Bei­spiel auf die zu hohen Sät­ze bei Steu­er­schät­zun­gen auf­merk­sam. Um die­se offe­nen, für uns alle wich­ti­gen Fra­gen zu klä­ren, hat sich der BesD mit einer umfang­rei­chen Anfra­ge an die Lan­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­en gewen­det. Wir sind auf die Ant­wor­ten gespannt und hal­ten euch auf dem Lau­fen­den … Hier sind die von uns for­mu­lier­ten Anschrei­ben in gan­zer Län­ge: Anfra­ge an die Frak­ti­ons­vor­stän­de Sehr geehr­te Damen und Her­ren, seit Juli die­sen Jah­res ist das Pro­sti­tu­ier­ten­Schutz­Ge­setz in Kraft; es wur­de trotz mas­si­ver Beden­ken der Betrof­fe­nen ver­ab­schie­det, eine umfang­rei­che Kri­tik (auch in deut­scher Spra­che) fin­den Sie hier: http://www.sexworkeurope.org/news/general-news/germany-sex-workers-rights-day-icrse-launches-briefing-paper-germanys-new Aktu­ell herrscht eine gro­ße Ver­un­si­che­rung unter den Kolleg*innen; die vom Pro­st­SchG ver­spro­che­ne Rechts­si­cher­heit ist nicht abseh­bar, bei vie­len Ein­zel­fäl­len ist eine kla­re Ein­ord­nung in die Rechts­vor­schrif­ten kaum mög­lich. Vie­le selbst­be­stimm­te Berei­che wer­den durch das neue Gesetz ein­ge­schränkt oder ille­ga­li­siert (vor allem klei­ne Inhaber*innengeführte Woh­nungs­bor­del­le, die in Zukunft an den Bau­vor­schrif­ten schei­tern). Nicht Deutsch spre­chen­den Kolleg*innen fällt es schwer über­haupt zu ver­ste­hen, was das kom­ple­xe Pro­st­SchG für sie bedeu­tet — eini­ge wer­den auf die Hil­fe von Drit­ten ange­wie­sen sein, um die büro­kra­ti­schen Hür­den bewäl­ti­gen zu kön­nen, man­che wer­den sich nicht anmel­den kön­nen, weil sie kei­ne Auf­ent­halts- oder Arbeits­ge­neh­mi­gung haben. In die­sen Fäl­len erhöht das Pro­st­SchG die Abhän­gig­keit von Drit­ten und drängt einen gro­ßen Teil der in Deutsch­land täti­gen Sexarbeiter*innen in ille­ga­le Berei­che, ohne Anmel­dung kön­nen sie in kei­nem ‘offi­zi­el­len’ Bor­dell mehr arbei­ten. Wir alle sind extrem um die Sicher­heit unse­rer Daten besorgt; für vie­le ist es exis­ten­ti­ell die Art ihrer Tätig­keit zum Teil auch vor den engs­ten Ange­hö­ri­gen (Freun­de, Part­ner, Kin­der, Eltern, Arbeits­kol­le­gen…) geheim zu hal­ten, zu groß ist die (häu­fig nicht unbe­grün­de­te) Angst vor sozia­ler Äch­tung oder auch Erpres­sung — Sex­ar­beit ist wohl einer der stig­ma­ti­sier­tes­ten Beru­fe über­haupt, auch in einer libe­ra­len Gesell­schaft wie Deutsch­land! Zukünf­tig einen ‘Huren­aus­weis’ bei uns tra­gen zu müs­sen, ist eine unglaub­li­che Zumu­tung! An Stel­le von ‘Schutz’ birgt die­ser die Gefahr eines unge­woll­ten Outings und in den fal­schen Hän­den kann er zum dis­kre­di­tie­ren­den Erpres­sungs­in­stru­ment wer­den. An all die­sen Punk­ten lässt sich seit der Ver­ab­schie­dung des Pro­st­SchG nicht mehr viel ändern; eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de ist ein­ge­reicht, die­ser Pro­zess wird aller­dings viel Zeit in Anspruch neh­men, bis ggf. Ände­run­gen am Pro­st­SchG vor­ge­nom­men wer­den. In Bezug auf den Schutz unse­rer Daten möch­ten wir aller­dings noch auf einen Punkt auf­merk­sam machen, an dem es unse­rer Ansicht nach durch­aus mög­lich wäre Maß­nah­men zu ergrei­fen, die uns vor allem vor einem unge­woll­ten Outing und/oder Erpres­sung schüt­zen: Bei den Finanz­äm­tern haben sich in der Ver­gan­gen­heit vie­le Sex­ar­bei­ten­de unter ande­ren Gewer­be­be­zeich­nun­gen (Hos­tess, Model, Mas­seur, Coach…) ange­mel­det und ihre Ein­künf­te aus der Sex­ar­beit so ver­steu­ert. Es kam gele­gent­lich vor, dass ein*e Sexarbeiter*in vom Finanz­amt ange­schrie­ben wur­de, um seine*ihre Gewer­be­be­zeich­nung gemäß dem Gewer­be­kenn­zah­len­re­gis­ter auf ‘Prostituierte*r’ anzu­pas­sen. Das ist häu­fig sehr pro­ble­ma­tisch, denn wenn in Schrei­ben des Finanz­am­tes als Tätig­keit ‘Prostituierte*r’ genannt wird, kann die­se (poten­ti­ell dis­kre­di­tie­ren­de) Infor­ma­ti­on in die Hän­de Drit­ter gelan­gen. 1. Vie­le Kran­ken­ver­si­che­run­gen leh­nen trotz des Pro­stG, wel­ches Sex­ar­bei­ten­den das Recht auf Sozi­al­ver­si­che­run­gen zuspricht, Mit­glieds­an­trä­ge von ‘Pro­sti­tu­ier­ten’ ab. 2. Häu­fig wis­sen nicht mal die engs­ten Ange­hö­ri­gen (oder nur ein klei­ner Teil) von der Tätig­keit; ein Schrift­stück, selbst wenn man es gut ver­staut, kann z.B. in die Hän­de von Kin­dern oder unwis­sen­den Part­nern fal­len und so gro­ßen Scha­den im pri­va­ten Umfeld der Betrof­fe­nen anrich­ten. 3. Die Finanz­äm­ter über­mit­teln häu­fig die Daten an die ört­li­chen IHKs, wir wür­den ger­ne sicher­stel­len, dort nicht als ‘Pro­sti­tu­ier­te’ gelis­tet zu sein. 4. Für Sexdienstleister*innen aus dem Aus­land kann es beson­ders gefähr­lich wer­den, wenn die hei­mi­sche Finanz­be­hör­de Daten über die Art der Tätig­keit erhält und Sex­ar­beit in dem Land ille­gal ist! Dies ist in so gut wie allen süd-ost­eu­ro­päi­schen Län­dern der Fall, Sexarbeiter*innen wer­den dort straf­recht­lich ver­folgt und sozi­al extrem geäch­tet. Im Zuge des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes, nach­dem bei der ver­pflich­ten­den Anmel­dung als Prostituierte*r eine auto­ma­ti­sche Mel­dung an das Finanz­amt erteilt wird, ist damit zu rech­nen, dass die­se Fäl­le ver­mehrt und flä­chen­de­ckend pas­sie­ren. Wir haben nun schon ein wenig zu dem The­ma recher­chiert und kön­nen ver­ste­hen, dass es dem Finanz­amt aus sta­tis­ti­schen Grün­den wich­tig ist, die Tätig­keit unter die­sem (dis­kri­mi­nie­ren­den) Begriff zu füh­ren. An die­ser Stel­le wol­len wir noch­mals dar­auf hin­wei­sen, dass die Spei­che­rung per­sön­li­cher Daten in Ver­bin­dung mit Infor­ma­tio­nen zum Sexu­al­le­ben einer Per­son das Grund­recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung und die Richt­li­nie des Euro­päi­schen Par­la­ments zum „Schutz natür­li­cher Per­so­nen bei der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten“ ver­letzt (Sie­he Arti­kel 8; Euro­päi­sches Par­la­ment „Richt­li­nie 95/46/EG des euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 24. Octo­ber 1995). Inso­fern soll­te neben dem ‘Huren­aus­weis’ soweit wie mög­lich dar­auf geach­tet wer­den, dass kei­ne wei­te­ren Doku­men­te, die per­sön­li­che Daten im Zusam­men­hang mit der Tätig­keit als ‘Prostituierte*r’ ent­hal­ten pro­du­ziert und in Umlauf gebracht wer­den! Wir bit­ten sie die Umset­zung fol­gen­der Punk­te zu klä­ren: a) Inwie­weit ist es not­wen­dig die Bezeich­nung ‘Prostituierte*r’ für den inter­nen Gebrauch bei den Finanz­äm­tern zu benut­zen? b) Wie kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die Bezeich­nung der Tätig­keit in sämt­li­chen Daten- und Brief­ver­kehr nach außen nicht genannt wird? Dies betrifft sowohl die Post an den Haus­halt der betrof­fe­nen Per­son, als auch den Aus­tausch von Daten mit aus­län­di­schen Behör­den und die Mel­dun­gen an die IHKs. Wir schla­gen einen gene­rel­len Vor­gang vor: Grund­sätz­lich soll­te der Begriff ‘Prostituierte*r’ in jedem Daten- und Schrift­ver­kehr nach außen durch ’selbst­stän­di­ge Tätig­keit’ oder ’sons­ti­ge Dienst­leis­tung’ ersetzt wer­den. Schon im Vor­aus vie­len Dank für ihre Bemü­hun­gen, Mit freund­li­chen Grü­ßen Ste­fan Bölts Finanz­vor­stand Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen e.V   Anfra­ge an die Lan­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­en Sehr geehr­te Damen und Her­ren, der Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen ist aktu­ell sehr beschäf­tigt mit den Aus­wir­kun­gen des neu in Kraft getre­te­nen Pro­sti­tu­ier­ten­Schutz­Ge­set­zes. Hier­bei erge­ben sich auch Fra­gen im Zusam­men­hang mit dem The­ma Steu­ern: 1. Daten­schutz bezüg­lich der Gewer­be­be­zeich­nung Laut §36 Absatz 8 Pro­st­SchG wird jede Anmel­dung wei­ter­ge­lei­tet an das FA. Da es sich bei der Pro­sti­tu­ti­on nach wie vor um einen extrem stig­ma­ti­sier­ten Beruf han­delt, ist es für den Lebens­all­tag und die wei­te­ren Per­spek­ti­ven aller in der Sex­ar­beit Täti­gen sehr wich­tig, kei­ne nach­weis­ba­ren Spu­ren zu hin­ter­las­sen. So kön­nen selbst Schrift­stü­cke vom Finanz­amt, auf denen der Begriff ‘Pro­sti­tu­ti­on’ steht zum Bei­spiel zu einem Outing vor nahen Ange­hö­ri­gen (Kin­dern, Part­nern, Eltern) füh­ren. Für Sexdienstleister*innen aus dem Aus­land kann es beson­ders gefähr­lich wer­den, wenn die hei­mi­sche Finanz­be­hör­de Daten über die Art der Tätig­keit erhält und Sex­ar­beit in dem Land ille­gal ist! Dies ist in so gut wie allen süd-ost­eu­ro­päi­schen Län­dern der Fall, Sexarbeiter*innen wer­den dort straf­recht­lich ver­folgt und sozi­al extrem geäch­tet. Wir bit­ten sie die Umset­zung fol­gen­der Punk­te zu klä­ren: a) Inwie­weit ist es not­wen­dig die Bezeich­nung ‘Prostituierte*r’ für den inter­nen Gebrauch bei den Finanz­äm­tern zu benut­zen? b) Wie kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die Bezeich­nung der Tätig­keit in sämt­li­chen Daten- und Brief­ver­kehr nach außen nicht genannt wird? Dies betrifft sowohl die Post an den Haus­halt der betrof­fe­nen Per­son, als auch den Aus­tausch von Daten mit aus­län­di­schen Behör­den und die Mel­dun­gen an die IHKs. An die­ser Stel­le wol­len wir noch­mals dar­auf hin­wei­sen, dass die Spei­che­rung per­sön­li­cher Daten in Ver­bin­dung mit Infor­ma­tio­nen zum Sexu­al­le­ben einer Per­son das Grund­recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung und die Richt­li­nie des Euro­päi­schen Par­la­ments zum „Schutz natür­li­cher Per­so­nen bei der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten“ ver­letzt (Sie­he Arti­kel 8; Euro­päi­sches Par­la­ment „Richt­li­nie 95/46/EG des euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 24. Octo­ber 1995). Inso­fern soll­te neben dem ‘Huren­aus­weis’ soweit wie mög­lich dar­auf geach­tet wer­den, dass kei­ne wei­te­ren Doku­men­te, die per­sön­li­che Daten im Zusam­men­hang mit der Tätig­keit als ‘Prostituierte*r’ ent­hal­ten pro­du­ziert und in Umlauf gebracht wer­den! Wir schla­gen einen gene­rel­len Vor­gang vor: Grund­sätz­lich soll­te der Begriff ‘Prostituierte*r’ in jedem Daten- und Schrift­ver­kehr nach außen durch ’selbst­stän­di­ge Tätig­keit’ oder ’sons­ti­ge Dienst­leis­tung’ ersetzt wer­den. 2. Umsatz­steu­er­heft Müs­sen Pro­sti­tu­ier­te als natur­ge­mä­ße Unternehmer*innen ohne gewerb­li­che Nie­der­las­sung ein Umsatz­steu­er­heft füh­ren? Falls JA, mit wel­cher Begrün­dung? 3. Wei­ter­lei­tung an die IHK Erfolgt eine Wei­ter­lei­tung der Anmel­dung an die zustän­di­ge IHK? Wenn JA, mit wel­cher Begrün­dung und wie kann dafür gesorgt wer­den, dass zum Bei­spiel die Bezeich­nung ‘Sons­ti­ge Dienst­leis­tun­gen’ ver­wen­det wird und nicht ‘Pro­sti­tu­ier­te’? 4. Neue Steu­er­num­mer für schon bestehen­de Mel­dun­gen? Die meis­ten in Deutsch­land woh­nen­den Sexarbeiter*innen sind steu­er­lich ange­mel­det – aller­dings unter einer ande­ren Berufs­be­zeich­nung. Bekom­men die­se eine neue Steu­er­num­mer? Wenn JA, müs­sen die­se Per­so­nen sich sel­ber um eine neue Anmel­dung beim zustän­di­gen FA küm­mern oder läuft die­ser Pro­zess auto­ma­tisch? Kön­nen wei­te­re Tätig­kei­ten auf der­sel­ben Steu­er­num­mer getä­tigt wer­den? Und auch hier gab es schon Fäl­le, in denen Betrof­fe­ne durch die Post des Finanz­am­tes, wel­che dar­auf hin­weist, dass die Tätig­keit unter der fal­schen Gewer­be­be­zeich­nung betrie­ben wur­de und nun auf ‘Prostituierte*r’ kor­ri­giert wird in pro­ble­ma­ti­sche Situa­tio­nen gebracht wur­den. 5. Steu­er-Anmel­dung bei neu in der Bran­che Täti­ge? Muss eine Per­son, die als Pro­sti­tu­ier­te anfängt, sich selbst um eine neue Anmel­dung beim zustän­di­gen FA küm­mern oder fällt dies nun weg, denn es erfolgt ja eine Mel­dung an das FA von der Regis­trie­rungs­stel­le? 6. Steu­er­num­mer für EU-Bür­ger Nicht in Deutsch­land Woh­nen­de aber in Deutsch­land beruf­lich Täti­ge kön­nen die hie­si­gen Ein­nah­men laut EU-Dop­pel­be­steue­rungs-Abkom­men in ihrem EU-Hei­mat­land (oder Schweiz) ver­steu­ern. Müs­sen sie auf­grund des Pro­st­SchG nun auch in Deutsch­land eine Steu­er­num­mer bean­tra­gen oder erhal­ten sie die­se auto­ma­tisch? Wenn JA, müs­sen sie eine Steu­er­erklä­rung abge­ben und was muss drin ste­hen? Vor allem in Fäl­len des Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­mens ist es extrem wich­tig, dass kei­ne Infor­ma­tio­nen bezüg­lich der Tätig­keit an aus­län­di­sche Finanz­be­hör­den über­mit­telt wer­den!! 7. Steu­er­num­mer ohne fes­ten Wohn­sitz Ein gro­ßer Teil der Sex­ar­bei­ten­den stammt aus dem EU-Aus­land und hat kei­nen fes­ten Wohn­sitz in Deutsch­land. Gilt die von der Regis­trie­rungs­stel­le akzep­tier­te Adres­se auch für die steu­er­li­che Anmel­dung? In eini­gen Bun­des­län­dern darf z.B. das Bor­dell als Adres­se genutzt wer­den oder bei Kolleg*innen vom Stra­ßen­strich eine Bera­tungs­stel­le. 8. Düs­sel­dor­fer Modell Der Bun­des­rech­nungs­hof schlägt die Ein­füh­rung des „Düs­sel­dor­fer Modells“ Deutsch­land­weit vor. Ist die­se Ein­füh­rung geplant? In eini­gen Städ­ten sind für Sex­ar­bei­ten­de Zah­lun­gen laut Düs­sel­dor­fer Modell Pflicht. Gibt es eine bun­des­ein­heit­li­che, prak­ti­ka­ble Rege­lung für Sex­ar­bei­ten­de, die nur gele­gent­lich an die­sen Orten tätig sind und ihren steu­er­li­chen Haupt­wohn­sitz in einer ande­ren Stadt oder Gemein­de haben? Wie kön­nen die durch das Düs­sel­dor­fer Modell in die regio­na­le Steu­er­kas­se gezahl­ten Bei­trä­ge bei der Steu­er­erklä­rung am Hei­mat­ort gel­tend gemacht wer­den? Wir hal­ten die­se Son­der­form der Steu­er­erhe­bung gene­rell für eine nicht rechts­kon­for­me Ungleich­be­hand­lung; durch die Rege­lung des Pro­st­SchG, bei der die Anmel­de­be­hör­de eine Mel­dung an das zustän­di­ge FA zu über­mit­telt, wird das Düs­sel­dor­fer Modell über­flüs­sig und soll­te nicht wei­ter ange­wen­det wer­den. Die­se Ansicht wird auch von dem nie­der­säch­si­schen Finanz­mi­nis­te­ri­um unter­stützt. 9. Zu hohe Sät­ze bei Steu­er­schät­zun­gen Die Umsät­ze in unse­rer Bran­che haben sich wesent­lich ver­schlech­tert. Die Tages­sät­ze, die von den Steu­er­be­hör­den ange­nom­men wer­den, sind in der Regel viel zu hoch. Immer wie­der kommt es des­halb zu Pro­ble­men bei Steu­er­erklä­run­gen, über­höh­ten Schät­zun­gen und folg­lich Ver­schul­dung. Wel­che Mög­lich­kei­ten bestehen, dass die von den ört­li­chen Steu­er­be­hör­den ange­nom­me­nen Umsatz­wer­te, neu berech­net wer­den? Unser Berufs­ver­band bie­tet dabei ger­ne die Zusam­men­ar­beit an. Wir freu­en uns über eine kurz­fris­ti­ge Beant­wor­tung der Fra­gen, denn es besteht gro­ße Unru­he inner­halb unse­rer Bran­che, und wir als Berufs­ver­band sehen es als unse­re Auf­ga­be hier­bei sach­lich auf­zu­klä­ren. Schon im Vor­aus vie­len Dank für ihre Bemü­hun­gen, Mit freund­li­chen Grü­ßen Ste­fan Bölts Finanz­vor­stand Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen e.V