Stellungnahme zum französischen Gesetzentwurf (Freierbestrafung)

Nicht nur hier bei uns in Deutschland müssen Sexarbeiter um ihre Rechte und freie Ausübung der selbst gewählten Tätigkeit fürchten. Unsere Kolleg_innen in Frankreich sehen sich gerade konfrontiert mit einer geplanten Gesetzesänderung, der am 29. November 2013 vor dem französischen Parlament zur Diskussion gebracht wurde und am 4. Dezember 2013 zur Abstimmung gestellt wird.

Dieser Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die pauschale Bestrafung von Kunden von Sexarbeiter_innen nach dem „schwedischen Modell“. Wer sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nimmt, müsste dem neuen Gesetz zur Folge mit einer Strafe von 1500 Euro rechnen.

Ebenso sind im ersten Artikel des Gesetzentwurfes Maßnahmen zur Kontrolle und Sperrung von Webseiten enthalten. Diese Sperrungen sollen ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden können. Das würde auch Webseiten betreffen, die sich auf Servern im Ausland befinden.

Noch ist nicht genau geklärt, welche Inhalte konkret gegen das französische Gesetz verstoßen. Vermutet wird, dass alle Webseiten, welche sexuelle Dienstleistungen anbieten und/oder durch Anzeigen darauf hinweisen, gesperrt werden. Hier ist zu befürchten, dass auch persönliche Blogs von Aktivist_innen und Organisationen, welche sich für die Rechte von Sexarbeiter_innen einsetzen, ebenso dazu gehören können. Die Sperrung von Internetseiten wäre ein schwerer Schlag gegen die Grundrechte in Bezug auf Meinungs- und Informationsfreiheit.

Unser Berufsverband möchte an dieser Stelle die volle Solidarität mit den in Frankreich lebenden und arbeitenden Sexarbeiter_innen zum Ausdruck bringen!

Durch eine solche Gesetzesänderung würden Sexarbeiter_innen pauschal als Opfer abgestempelt und entmündigt. Selbstbestimmung soll per Gesetz nicht mehr möglich sein bzw. Selbstbestimmung wird den Sexarbeiter_innen durch ein solches Gesetz per se abgesprochen. Sexarbeit sei gleichzusetzen mit Zwang. Persönliche Perspektiven und Selbstwahrnehmung würden durch ein solches Gesetz ausgeschlossen. Die Existenz (nicht nur die finanzielle) tausender Sexarbeiter_innen in Frankreich ist gefährdet.

Gerade in unserer Branche ist man mobil, wechselt immer wieder die Arbeitsorte und somit würde sich eine Änderung in Frankreich auf alle auswirken. Denn es wäre nun nicht mehr möglich dort hin zu reisen um in Frankreich für ein paar Tage oder einen längeren Zeitraum zu arbeiten. Zudem hat ein solches Gesetz hat symbolisch einen hohen Stellenwert und kann die Prostitutionspolitik in ganz Europa beeinflussen, den Rollback weiter vorantreiben. Insofern betrifft die Verschärfung der Gesetzeslage in einigen Ländern uns alle, weltweit.

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