Berufsverband-Sexarbeit.de

Berufsverband-Sexarbeit.de

Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

2. Juni: Hurentag

Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

Mehr erfahren

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

Mehr erfahren

Aktionswoche 2026

Aktionswoche 2026

2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

Mehr erfahren

Jugendschutz- & Impressumsservice
Ange­bots­wahl

(alle Prei­se ohne Mehr­wert­steu­er)


   §   Impres­sum­s/­Adress-Ser­vice

  ⑱  Jugend­schutz­be­auf­tra­gung

⑱/§  

Kom­bi­na­ti­on aus Jugend­schutz­be­auf­tra­gung und Impres­sums-Ser­vice

𝕏   Zusatz Ange­bot



Die Min­dest­lauf­zeit für alle Ver­trä­ge ist 1 Jahr. Die Sum­me wird zu Ver­trags­be­ginn ein­ge­zo­gen. Kün­di­gung ist schrift­lich jeder­zeit mög­lich – auch unkom­pli­ziert per Mail oder Mes­sen­ger. Sie­he §3.
Wenn kei­ne Kün­di­gung erfolgt, dann ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

Über den Antrag ent­schei­det der BesD nach eige­nem Ermes­sen. Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf die Ser­vices des Ver­tra­ges.

Ver­trags­da­ten

Ver­trags­ab­schluss zwi­schen Domaininhaber*in oder Webseitenbetreiber*in fol­gen­der Domain(s):

Fol­gen­de Anga­ben tau­chen nir­gends öffent­lich auf, sind aber für die Rechts­gül­tig­keit des Ver­tra­ges not­wen­dig.
Wer aus Daten­schutz­grün­den die­se Infor­ma­tio­nen nicht ein­tip­pen möch­te, kann den Ver­trag HIER down­loa­den und per Post direkt an den BesD schi­cken: BesD e. V., Oden­wald­stra­ße 72, 51105 Köln

Zahl­art
Dei­ne Nach­richt an uns:

Impressumsvertrag

Sofern der Ver­trag über eine Impres­sums-Adres­se abge­schlos­sen wird, gilt fol­gen­des:

Der BesD stellt der/dem Antragsteller*in eine Impres­sums-Adres­se zur Ver­fü­gung, wel­che sie/er für die geschäft­li­chen Zwe­cke in der Sex­ar­beit nut­zen kann.
Die/der Antragsteller*in kann mit Abschluss die­ses Ver­tra­ges zukünf­tig für oben genann­te Inter­net-Web­sei­ten die Adres­se des BesD in Form des zuge­sen­de­ten HTML Codes als c/o Adres­se ange­ben.
Der Impres­sums Ser­vice soll eine Bekannt­ga­be der pri­va­ten Adres­se gegen­über Drit­ten ver­hin­dern, kei­nes­falls aber zur Ver­schleie­rung der Iden­ti­tät und/oder Ver­hin­de­rung der Pflicht­an­ga­be einer zustell­fä­hi­gen oder Mel­de­adres­se die­nen.
Eine offi­zi­el­le Anmel­dung als Wohn- und Steu­er­sitz der Per­son ist über die­se Post­adres­se nicht mög­lich.
Die Anga­be einer Tele­fon­num­mer ist im Impres­sum vor­ge­schrie­ben. Soll­te der/die Auftragegeber*in kei­ne Anga­be der Tele­fon­num­mer wün­schen, dann kann der Ser­vice des BesD gebucht wer­den und die Tele­fon­num­mer des BesD-Büros erscheint dort. Es ent­ste­hen Zusatz­kos­ten. Bit­te bei Ange­bots­wahl zu Beginn des Ver­tra­ges ankreu­zen.
Die Anga­be der Umsatz­steu­er-ID Num­mer im Impres­sum ist Pflicht. Sie ent­fällt bei Kleinunternehmer*innen. Soll­te wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit der Sta­tus des Klein­un­ter­neh­mer­tums weg­fal­len, so ist der/die Antragsteller*in ver­pflich­tet dem BesD die Umsatz­steu­er-ID-Num­mer unver­züg­lich mit­zu­tei­len.
Obi­ge Anga­ben wer­den im Impres­sum auf der Web­sei­te ver­öf­fent­licht und auch vom BesD als Kon­takt­da­ten und für inter­ne Orga­ni­sa­ti­ons­zwe­cke ver­wen­det:

§ 1.1 Leistungsbeschreibung

Nach Ver­trags­ab­schluss wird von der/dem BesD-Tech­nik­zu­stän­di­gen ein Code­bau­stein (HTML Code) per Mail zuge­sen­det, der in die o.g. Web­sei­te im Impres­sum ein­ge­baut wer­den muss. Die Tech­nik­zu­stän­di­gen des BesD sind ger­ne bei Fra­gen zum Ein­bin­den auf der Web­sei­te behilf­lich. Ein Abtip­pen der BesD-Adres­se, Screen­shots o.ä. sind nicht zuläs­sig.

§ 1.2 Preise

Anga­ben dazu fin­den sich in der Rubrik „Ange­bots­wahl“ zu Beginn des Ver­tra­ges.

§ 1.3 Zusätzliche Kosten

Die Zusen­dung eines Stan­dard­briefs pro Jahr oder einem Scan ist kos­ten­los. Dar­über­hin­aus­ge­hen­de Post­zu­sen­dun­gen sind kos­ten­pflich­tig. Die/der Auftragegeber*in über­nimmt zzgl. der ange­ge­be­nen Beträ­ge die ent­spre­chen­den Por­to- oder Scan­kos­ten.

  • Brief: aktu­el­le Por­to­kos­ten + 2,- Bear­bei­tungs­ge­bühr
  • Scan: sel­bi­ge Kos­ten wie ein Brief

Dies wird der/dem Auftragegeber*in geson­dert in Rech­nung gestellt.

§ 1.4 Zusicherung

Die/der Auftragegeber*in ver­si­chert hier­mit, dass die oben ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se von ihr/ihm regel­mä­ßig über­prüft und abge­fragt wird. Die/der Auftragegeber*in wird zeit­nah auf Benach­rich­ti­gun­gen reagie­ren und eben­so Sor­ge dafür tra­gen, dass die E‑Mail-Adres­se des BesD von ihren/seinen Spam-Fil­ter aus­ge­spart wird. Für ter­min­li­che Ver­säum­nis­se über­nimmt die/der Auftragegeber*in die allei­ni­ge Ver­ant­wor­tung.

§ 1.5 Haftungsausschluss

Der BesD ist nicht der Betrei­ber von Inter­net-Sei­ten, auf denen die/der Auftragegeber*in das »c/o BesD« Impres­sum ver­wen­det. Die/der Auftragegeber*in stellt daher den BesD sowie des­sen Orga­nen und Mitarbeiter*innen jeder Haf­tung und sämt­li­chen Kos­ten frei, falls die­se auf­grund des Impres­sums-Ange­bot in Anspruch genom­men wer­den. Die/der Auftragegeber*in wird in jedem Fall den BesD unver­züg­lich über die Inan­spruch­nah­me infor­mie­ren und ihm soweit mög­lich und zumut­bar, Gele­gen­heit zur Abwehr des gel­tend gemach­ten Anspruchs geben. Der BesD ist umge­kehrt ver­pflich­tet, der/dem Auftragegeber*in unver­züg­lich alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen über den betref­fen­den Sach­ver­halt voll­stän­dig mit­zu­tei­len. 

Die Haf­tung für die Inhal­te bleibt beim/bei der eigent­li­chen Betreiber*in der Sei­te, also der/die Auftragegeber*in selbst.

§ 1.6 Verifizierung

Die/der Auftragegeber*in gibt hier ihre/seine ech­te, »zustell­fä­hi­ge« Post­adres­se mit ihren/seinen rea­len Namen an, abge­si­chert durch eine Kopie des Per­so­nal­aus­wei­ses an.

§ 1.7 Briefgeheimnis

Der BesD erhält hier­mit eine Emp­fangs­be­voll­mäch­ti­gung, durch die der Ver­ein zur Ent­ge­gen­nah­me der Post der/des Auftragegeber*in befugt ist. der BesD, darf die per­sön­li­che Post öff­nen und ein­scan­nen, sofern die/der Auftragegeber*in das „Scan-Ange­bot“ gewählt hat.

Jugendschutzvertrag

Sofern der Ver­trag über die Bestel­lung eines Jugend­schutz­be­auf­trag­ten im Inter­net nach § 7 Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trag abge­schlos­sen wird, gilt fol­gen­des:

§ 2.1 Leistungsbeschreibung

Die/der Auftraggeber*in beauf­tragt die/den Auftragnehmer*in (spä­ter: Jugendschutzbeauftragte*r) mit der Wahr­neh­mung der gesetz­li­chen Auf­ga­ben eines*r exter­nen Jugend­schutz­be­auf­trag­ten nach § 7 Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trag (JMStV) für oben benann­ten Domains.

§ 2.2 Pflichten der/des Auftragnehmer*in

  1. Die/Der Auftragnehmer*in wird als Jugendschutzbeauftragte*r im Inter­net für die/den Auftraggeber*in im Rah­men der gesetz­li­chen Vor­ga­ben tätig. 
  2. Die/der Jugendschutzbeauftragte*r ver­pflich­tet sich, der/den Auftraggeber*in in den Belan­gen des Jugend­schut­zes für die zu Ver­trags­be­ginn genann­ten Domains zu bera­ten. Eine dar­über­hin­aus­ge­hen­de Bera­tung zu wei­te­ren recht­li­chen Fra­gen ist von dem Ver­trag nicht umfasst und recht­lich nicht zuläs­sig. Auf Wunsch kann Kon­takt zu einem spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­walt ver­mit­telt wer­den.
  3. Die/der Jugend­schutz­be­auf­trag­te hat kei­ne Wei­sungs­be­fug­nis, sie übt aus­schließ­lich eine bera­ten­de Tätig­keit aus.
  4. Die/der Jugend­schutz­be­auf­trag­te über­prüft das Inter­net-Ange­bot der/des Auftraggeber*in auf poten­zi­ell jugend­ge­fähr­den­de und ent­wick­lungs­be­ein­träch­ti­gen­de Inhal­te und Risi­ken. Die Jugend­schutz­be­auf­trag­te wird der/dem Auftraggeber*in nach der Prü­fung auf die nach ihrer/seiner Ansicht durch­zu­füh­ren­den Maß­nah­men hin­wei­sen. Es wird dazu ein umfang­rei­cher Prüf­be­richt erstellt, der per Mail zuge­schickt wird.
  5. Die nach Ansicht der/des Jugend­schutz­be­auf­trag­ten durch­zu­füh­ren­de Maß­nah­men kön­nen per E‑Mail der/dem Auftraggeber*in mit­ge­teilt wer­den. 
  6. Dar­über hin­aus fin­det eine tech­ni­sche Über­prü­fung von Schutz­me­cha­nis­men für geschlos­se­ne Benut­zer­grup­pen, wie zum Bei­spiel eine Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on, statt. 
  7. Der/die Auftraggeber*in ver­pflich­tet sich ein Jugend­schutz­pro­gramm zu instal­lie­ren. Wir emp­feh­len JUSPROG → www.jugendschutzprogramm.de
    Abwei­chun­gen von die­sem Ver­trags­punkt sind mög­lich in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len und bedür­fen einer Abspra­che mit der/dem Jugend­schutz­be­auf­trag­ten oder der zustän­di­gen Per­son aus dem BesD-Büro.
  8. Die/der Jugend­schutz­be­auf­trag­te oder das BesD-Büro wird zeit­nah auf Anfra­gen reagie­ren. Eine täg­li­che Erreich­bar­keit kann nicht garan­tiert wer­den.

§ 2.3 Pflichten der/des Auftraggeber*in

  1. Die Ver­ant­wor­tung für das online Ange­bot obliegt der/dem Auftraggeber*in. Diese*r ist für die Inhal­te und die Umset­zung der Hin­wei­se der Jugend­schutz­be­auf­trag­ten ver­ant­wort­lich. Sie/er wird die Jugend­schutz­be­auf­trag­te aktiv infor­mie­ren, bei  Ände­rung des Web­sei­ten­in­halts, die Aus­wir­kun­gen auf den Jugend­schutz haben kön­nen.
  2. Die/Der Auftraggeber*in ist ver­pflich­tet, die Hin­wei­se der Jugend­schutz­be­auf­trag­ten auf­zu­neh­men und die­se ange­mes­sen umzu­set­zen. 
  3. Bei Kon­tak­ten zu Aufsichts‑, Ermitt­lungs- und oder Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den, wel­che im Fra­gen des Jugend­schut­zes aktiv wer­den, ist die/der Jugend­schutz­be­auf­trag­te umge­hend und voll­stän­dig zu infor­mie­ren. Eben­so sind ihr/ihm sämt­li­che Unter­la­gen die­ses Ver­fah­rens in geeig­ne­ter Form zu über­ge­ben.
  4. Adress­än­de­run­gen oder sons­ti­ge wich­ti­ge Ände­run­gen in den Ver­hält­nis­sen der/des Auftraggeber*in, die im Rah­men der Ver­trags­ab­wick­lung von Bedeu­tung sein könn­ten, hat diese*r der Jugend­schutz­be­auf­trag­ten oder dem BesD-Büro unver­züg­lich anzu­zei­gen.
  5. Die/der Auftraggeber*in hat im Impres­sum der Web­sei­te auf die Jugend­schutz­be­auf­tra­gung hin­zu­wei­sen. Dies geschieht durch die Imple­men­tie­rung eines Code­bau­steins (HTML Code), der per Mail an die Kon­takt­adres­se zuge­sandt wird. Die Tech­nik­zu­stän­di­gen des BesD sind ger­ne bei Fra­gen zum Ein­bin­den auf der Web­sei­te behilf­lich.
    Ein Abtip­pen der BesD-Adres­se, Screen­shots o.ä. sind nicht zuläs­sig.

§ 2.4 Ansprechpartner

Die/der Auftraggeber*in wird eine*n feste*n Ansprechpartner*in für die Jugend­schutz­be­auf­trag­te benen­nen. Diese*r gewähr­leis­tet, dass sie/er per E‑Mail erreich­bar ist. Im Fal­le von Krank­heit oder einer urlaubs­be­ding­ten Abwe­sen­heit kann ein gleich­wer­ti­ger Ersatz bestellt wer­den oder der Kon­takt läuft über das Sekre­ta­ri­at des BesD.

§ 2.5 Haftung

  1. Die/der Jugend­schutz­be­auf­trag­te haf­tet im Fal­le von Arg­list, Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit nach Maß­ga­be der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Schä­den, die durch leich­te Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den sind, wer­den nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Ver­let­zung einer wesent­li­chen Pflicht (Kar­di­nal­pflicht oder wesent­li­che Neben­pflicht) han­delt. In Fäl­len einer leicht fahr­läs­si­gen Ver­let­zung einer wesent­li­chen Pflicht ist die Haf­tung der Höhe nach beschränkt auf den bei ver­gleich­ba­ren Auf­trä­gen die­ser Art typi­schen Scha­den, der bei Beauf­tra­gung oder spä­tes­tens bei der Bege­hung der Pflicht­ver­let­zung vor­her­seh­bar war, maxi­mal jedoch auf die Höhe des Auf­trags­wer­tes.
  2. Die ver­trag­li­chen Haf­tungs­an­sprü­che ver­jäh­ren nach einem Jahr.
  3. Die/der Auftraggeber*in stellt die Jugend­schutz­be­auf­trag­te von Ansprü­chen Drit­ter frei. 

Für alle Services geltende Bestimmungen

§ 3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Der Ver­trag kann aus wich­ti­gem Grund frist­los gekün­digt wer­den. Ein wich­ti­ger Grund besteht ins­be­son­de­re dann, wenn es zu Ände­run­gen gesetz­li­cher Vor­schrif­ten kom­men soll­te, eine Tätig­keit als Impres­sums- oder Jugend­schutz­be­auf­trag­te nicht mehr aus­ge­übt wird oder das Ver­trau­ens­ver­hält­nis nicht mehr besteht. Ein Ver­trau­ens­bruch liegt ins­be­son­de­re dann vor, wenn sich die/der Auftraggeber*in nicht ord­nungs­ge­mäß iden­ti­fi­ziert oder grob unzu­läs­si­ge Inhal­te auf seiner/ihrer Web­sei­te publi­ziert.

§ 3.2 Datenschutz

Bei­de Ver­trags­par­tei­en ver­ein­ba­ren wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit und auch über das Ver­trags­en­de hin­aus, kei­ne Infor­ma­tio­nen, die im Rah­men des Ver­trags­ver­hält­nis­ses über­mit­telt wor­den sind, an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Die/Der Auftragnehmer*in wird von die­ser Pflicht im Rah­men sei­ner Auf­ga­ben­er­fül­lung als Ansprechpartner*in nach § 7 Abs. 3 JMStV sowie im Rah­men der not­wen­di­gen Zusam­men­ar­beit mit Straf‑, Aufsichts‑, Jugend- und Ord­nungs­be­hör­den sowie Gerich­ten und Rechtsanwält*innen ent­bun­den.

§ 3.3 Preise, Laufzeit, Kündigung, Schriftform

  1. Prei­se pro Jahr: die­se fin­den sich zu Ver­trags­be­ginn unter Ange­bots­wahl.
  2. Preis­er­hö­hun­gen oder ‑ände­run­gen wer­den per Mail mit­ge­teilt. Sie gel­ten jeweils zum Ende des Ver­trags­jah­res.
  3. Abrech­nung erfolgt immer zu Beginn des Lauf­zeit­jah­res und ist im Vor­aus zu ent­rich­ten. 
  4. Die Prei­se sind Brut­to­prei­se. Gemäß §19 UStG wird kei­ne Umsatz­steu­er berech­net (Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung).
  5. Die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit beträgt ein Jahr. Bei Kün­di­gung wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit erfolgt kei­ne Rück­erstat­tung.
    Eine Erstat­tung aus Kulanz kann in beson­de­ren Aus­nah­me­fäl­len auf Antrag der/des Auftraggeber*in erfol­gen, aller­dings ohne Aner­ken­nung einer Rechts­pflicht.
    Wird der Ver­trag nicht zum Lauf­zeit­ende gekün­digt, so ver­län­gert sich die­ser ohne wei­te­re Erklä­rung jeweils um die neue Lauf­zeit von einem Jahr.
  6. Eine Kün­di­gung kann auch form­los per E‑Mail oder Mes­sen­ger erfol­gen, wenn der Emp­fang durch die/den Jugendschutzschutzbeauftragte*n oder des BesD-Büros bestä­tigt wird.
  7. Eine Social-Media Bera­tung spe­zi­ell bei Abmah­nung auf Twit­ter ist nicht im Preis inbe­grif­fen und kann zusätz­lich bei Bedarf gebucht wer­den. Sie­he Ange­bots­wahl.

3.4 Schlussbestimmungen

  1. Die­ser Ver­trag regelt den Leis­tungs­ge­gen­stand abschlie­ßend. Neben­ab­re­den bestehen nicht. Ände­run­gen und Ergän­zun­gen die­ses Ver­tra­ges bedür­fen der Schrift­form. Dies gilt auch für die Auf­he­bung die­ses Schrift­form­erfor­der­nis­ses.
  2. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand für Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Par­tei­en ist in Bezug auf den Impres­sums­ser­vice Ber­lin und in Bezug auf die Jugend­schutz­be­auf­tra­gung der Sitz der*des Jugend­schutz­be­auf­trag­ten.
  3. Die­ses Ver­trags­an­ge­bot gilt als recht­zei­tig ange­nom­men, wenn die/der Auftraggeber*in die Annah­me die­ses Ver­tra­ges durch Unter­schrift erklärt (Über­mitt­lung per Post, Fax, Scan oder Han­dy­fo­to) oder durch Abschi­cken des Online-For­mu­lars. 
  4. Soll­te eine Bestim­mung die­ses Ver­tra­ges nich­tig oder anfecht­bar oder aus einem sons­ti­gen Grun­de unwirk­sam sein oder wer­den, so bleibt der Ver­trag im Übri­gen wirk­sam. In einem sol­chen Fall gilt statt der nich­ti­gen, anfecht­ba­ren oder unwirk­sa­men Bestim­mung eine sol­che als ver­ein­bart, die ihrem ange­streb­ten Zweck mög­lichst nahe­kommt und einen ent­spre­chen­den wirt­schaft­li­chen Erfolg gewähr­leis­tet.