Jugendschutz und Sexarbeit – Wie schreibt man einen jugendfreien Text?

Die meisten Kolleginnen, die selber Werbetexte verfassen oder sogar eine eigene Webseite haben, sind wahrscheinlich bei den ersten Schreibversuchen schier verzweifelt wegen der Jugendschutzbestimmungen. Es kommt einem so vor als ob man gar nichts erwähnen darf und jedes passende Wort verboten ist. Wie soll man denn eine Dienstleistung bewerben, wenn man sie nicht benennen darf?
Ja, das erscheint zu Beginn schwierig, ist aber nicht unmöglich und kein Hexenwerk.
Wenn man die Mechanismen für Jugendschutz erst Mal durchschaut hat, dann kommt man wirklich ganz gut zurecht.
Grund dafür ist, dass Deutschland ein sehr strenges Jugendschutzgesetz (JuSchG) hat. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass Anzeigen für „Sex gegen Geld“ Kindern unter 16 Jahren ein falsches Bild von Sexualität vermitteln. Ob dies gut oder schlecht ist, möchte ich hier nicht diskutieren. Mir geht es um ein Umgehen damit.
Die mit Jungendschutz beauftragte Behörde, Jugendschutz.net, erklärt:
„Mittlerweile hat die Prostitution zwar einen gewissen Grad der gesellschaftlichen Akzeptanz erreicht. Geduldet werden jedoch werbende Massnahmen in diesem Bereich nur, wenn diese sich auf eine sachliche Darstellung der Dienstleistung beschränken und dabei jede grob-anstössige Formulierung oder Abbildung vermeiden.“
Wirklich schlauer ist man nun auch nicht, oder?

Ich habe mir am Anfang die Brücke gebaut, dass ich bei allen Texten an „Sendung mit der Maus“ gedacht habe. Der kleine Elefant müßte unseren Werbetext den Kindern vor dem Fernseher vorlesen können.
Wie macht man das?
Grundsätzlich ist es bei Werbetexten immer gut, keine akademischen Bandwurmsätze zu bilden, sondern die „14-Worte-Regel“ aus der Boulevardpresse zu berücksichtigen. Sätze, die länger sind als vierzehn Wörter, lassen sich nicht mehr nebenbei und auf die Schnelle zu verstehen. Eine Werbetext oder Blogbeitrag soll ja flüssig lesbar sein und Spaß machen, statt als anstrengend empfunden werden.
Kommen wir nun zu den Inhalten und zur „Sendung mit der Maus“. Das Jugendschutzgesetz sagt, dass sexuelle Vorgänge nicht selbstzweckhaft und ohne nachvollziehbaren Handlungskontext präsentiert werden.
Was heißt das?
Wenn man einfach perverse und geile Schlagwörter oder Kurzsätze aneinanderreiht oder von einem Extrem zum Nächsten kommt, dann kann das für manche Kundengruppe exakt die richtige Werbebotschaft sein. Leider ist das nicht jugendfrei. Man muss sich also die Mühe machen das ganze in komplette Sätze zu packen und auch einen Zusammenhang zu erstellen oder eine Geschichte draus zu machen. Das ist gar nicht so schwer, und die Werbung sieht dann auch niveauvoller aus.

Nicht: „Willige An*l-St*te wartet auf dich“
sondern: „Alles was mit meinem Po zu tun hat, regt mich sehr an.“

Nicht: „Immerg**le Nym***manin“
sondern: „Du willst nicht lange drum rum reden, sondern gleich zur Sache kommen? Du wünscht dir eine Frau, die zu ihren verdorbenen Neigungen steht und richtig mit geht?“

Viel mehr Beispiele möchte ich hier nicht geben, denn damit komme ich im Zweifelsfall in Teufels Küche. Werdet da Mal selber kreativ.
Man muss sich einfach Gedanken machen, was denn hinter den Schlagwörtern steht, die man gerne benutzen würde, und was man eigentlich ausdrücken möchte. Man kann sich auch fragen, was möchte ich beim Kunden auslösen, und genauer versuchen exakt diese Phantasien im Text anzusprechen.
Die Phantasie des Kunden muss in die richtige erotische Richtung geleitet werden aber nicht direkt angesprochen werden. Es muss immer so sein, dass Kinder und Jugendliche, die ja nicht das Vorwissen haben wie der Kunde, den Text nicht als ungewöhnlich oder verwirrend empfinden.

Die Sache mit den Sternchen ist übrigens auch nicht 100%ig sicher. Sobald das böse Wort noch relativ eindeutig zu erkennen ist, bringt das nichts. Ich selber finde diese Texte mit Sternchen ja eher abturnend und ein wenig billig, aber das sehen manche anders.

Schön sind immer Geschichten, wo das Kopfkino angesprochen wird:
„Ich gucke ab und an schmutzige Filmchen. Besonders toll finde ich Filme, wo die Frau in einem noblem Hotelzimmer nackt auf dem Bett liegt und ein Gläschen Sekt trinkt. Dann geht die Tür auf und ein sehr attraktiver Mann hat sich im Zimmer geirrt. Die Frau geniert sich gar nicht, sondern lädt den jungen Mann zum Sekt ein…..“
oder
„Ich gehe alleine im Wald spazieren. Es ist wunderschönes Wetter und eine große Moosfläche lädt mich zum Verweilen ein. Ich mache es mit gemütlich und will das weiche Moos an meiner Haut spüren….. dann kommt natürlich der Oberförster, und es wird ganz hart zwischen seinen Beinen…. und so weiter…. OK, das habe ich hier nur angedeutet. Die Geschichte müßt ihr schon selber schreiben.“

Welche Wörter dürfen benutzt werden und welche nicht?
Wunderbar als Hilfestellung ist dabei die Berliner Liste des Rechtsanwalts Marco Dörre. Man muss dabei allerdings wissen, dass es keine pauschal verbotenen Wörter gibt. Es kommt immer auf den Kontext drauf an. Wenn in Gesamtzusammenhang ein super harmloser Waldspaziergang beschreiben wird, dann darf dort auch Mal ein wenig „Natursekt“ fließen.
Die von Dörre genannten Wörter gelten aber als problematisch. Da sollten dann schon die Alarmglocken läuten, und Dörre hat ja auch gute Alternativen aufgezählt.
Man muss ein gewisses Feingefühl entwickeln, dann geht es.


Anwälte, die ich zum Thema Jugendschutz empfehle und die mich auch ehrenamtlich für den Berufsverband beraten:
Tim Hoesmann -> www.hoesmann.eu
Marco Dörre -> www.doerre.com


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