Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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BesD begrüßt die Ablehnung der Freierbestrafung in Frankreich

BesD begrüßt die Ablehnung der Freierbestrafung in Frankreich

Ber­lin, 9. Juli 2014: Der Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen (BesD), die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Sexarbeiter_innen in Deutsch­land, begrüßt die Ableh­nung der Frei­er­be­stra­fung durch eine bera­ten­de Exper­ten­kom­mis­son des fran­zö­si­schen Senats. “Die­se Ent­schei­dung sen­det eine wich­ti­ge Bot­schaft nach Euro­pa: Eine Ver­fol­gung unse­rer Kun­den trägt nicht zur Bes­se­rung der Situa­ti­on von Sexarbeiter_innen bei!”, kom­men­tiert die Pres­se­spre­che­rin des BesD, Undi­ne de Riviè­re. Johan­na Weber, poli­ti­sche Spre­che­rin des BesD: “Es ist noch nicht ganz aus­ge­stan­den. Ich hof­fe, dass der fran­zö­si­sche Senat das geplan­te Gesetz nun gänz­lich ablehnt, da es Sexarbeiter_innen fälsch­li­cher­wei­se pau­schal zu Opfern dekla­rie­ren wür­de.” Das Geset­zes­vor­ha­ben der fran­zö­si­schen Natio­nal­ver­samm­lung vom Dezem­ber 2013, das unter ande­ren vor­sah, Pro­sti­tu­ti­ons­kun­den straf­recht­lich zu belan­gen, wur­de von der vom Senat ein­ge­setz­ten Kom­mis­si­on, die erst­mals auch Sexarbeiter_innen als Exper­ten anhör­te, als Ver­schwen­dung von Res­sour­cen abge­lehnt. Das Gesetz wird nun ohne die bei­den strit­ti­gen Para­gra­phen zur Abstim­mung in den Senat gege­ben. Ein Abstim­mungs­ter­min steht bis­her noch nicht fest. Die fran­zö­si­sche Sex­ar­bei­ter­or­ga­ni­sa­ti­on Strass hat­te bereits im Vor­feld den pro­hi­bi­tio­nis­ti­schen Denk­an­satz des Gesetz­ent­wur­fes kri­ti­siert und ein­dring­lich die Teil­nah­me an jeg­li­chen Vor­ha­ben ein­ge­for­dert, die sich auf die Arbeits­be­din­gun­gen von Pro­sti­tu­ier­ten aus­wir­ken. Statt für Ver­bo­te setzt Strass sich für den men­schen­rechts­ba­sier­ten Ansatz der voll­stän­di­gen Ent­kri­mi­na­li­sie­rung von Sex­ar­beit ein, für mehr Rech­te für migran­ti­sche und trans­se­xu­el­le Sexarbeiter_innen und für eine Auf­he­bung des Wer­be- und Anbah­nungs­ver­bots in Frank­reich. Dies sei­en wir­kungs­vol­le­re Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung von pre­kä­ren Lebens­be­din­gun­gen als Kri­mi­na­li­sie­rung und Stig­ma­ti­sie­rung von Huren und ihren Kun­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf der Web­site des ICRSE