Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Doch keine Sexarbeit in Rheinland-Pfalz: Corona-Lockerungen wurden wieder zurückgenommen

Doch keine Sexarbeit in Rheinland-Pfalz: Corona-Lockerungen wurden wieder zurückgenommen

Doch keine Sexarbeit in Rheinland-Pfalz: Corona-Lockerungen wurden wieder zurückgenommen
Das ers­te Bun­des­land woll­te bei den Coro­na-Locke­run­gen auch sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen mit­ein­be­zie­hen — ab dem 10.Juni war in Rhein­land-Pfalz eine Wie­der­auf­nah­me der Sex­ar­beit geplant. Dies ist nun jedoch zurück­ge­nom­men wor­den. —> Hier die Infos des Lan­des Rhein­land-Pfalz Die Ent­wick­lun­gen dazu und auch zu den ande­ren Bun­des­län­dern sind ein ste­tig sich wan­deln­der Pro­zess. Aktu­el­le Infos fin­den Mit­glie­der unse­res Ver­ban­des immer im inter­nen Forum. Dort dis­ku­tie­ren wir auch und geben uns gegen­sei­tig Rat­schlä­ge. Eine —> Mit­glied­schaft lohnt sich also auf jeden Fall. Das ers­te Bun­des­land sieht bei den Coro­na-Locke­run­gen auch sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen wie­der vor. Ab dem 10.Juni darf in Rhein­land-Pfalz wie­der der Sex­ar­beit nach­ge­gan­gen wer­den, und auch Bor­del­le und ande­re Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten dür­fen wie­der öff­nen — natür­lich alles unter bestimm­ten Hygie­ne-Rege­lun­gen. In der neun­ten Coro­na-Bekämp­fungs­ver­ord­nung  (9. CoBe­VO) vom 4. Juni 2020 fin­det sich in §6 Abs.1(2) fol­gen­der Text: „Kann das Abstands­ge­bot nach § 1 Abs. 2 zwi­schen Per­so­nen im Ein­zel­fall wegen der Art der Dienst­leis­tung nicht ein­ge­hal­ten wer­den, gilt die Mas­ken­pflicht nach § 1 Abs. 3, sofern die Art der Dienst­leis­tung dies zulässt. Dienst­leis­tun­gen im Bereich der Kör­per­pfle­ge, bei­spiels­wei­se in Fri­seur­sa­lons, Fuß­pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Nagel­stu­di­os, Kos­me­tik­sa­lons, Mas­sa­ge­sa­lons, Tat­too­stu­di­os, Pier­cing­stu­di­os und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen, dür­fen nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ga­be erbracht wer­den; es gilt zusätz­lich die Pflicht zur Kon­takt­er­fas­sung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Für Dienst­leis­tun­gen in Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten, Bor­del­len und ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen gel­ten Absatz 1 und die Sät­ze 1 und 2 ent­spre­chend.“ Jedoch darf Sex­ar­beit nicht in der gewohn­ten Art statt­fin­den. Hier sind eini­ge Punk­te zusam­men­ge­faßt, die neue Grund­la­ge sein wer­den:
  • bei Betre­ten der „Loca­ti­on“ Hand­des­in­fek­ti­on (oder Hän­de­wa­schen)
  • Per­so­nen, die nicht zur Ein­hal­tung die­ser Regeln bereit sind, ist der Zutritt zu ver­weh­ren
  • vor­ge­schrie­be­ner Lüf­tungs­zy­klus
  • Kon­takt­da­ten­er­fas­sung (eine gute Metho­de auch für ein­zeln arbei­ten­de Kolleg*innen stel­len wir dem­nächst vor)
  • Mas­ken­pflicht oder 1,5m Abstand
  • alle Kon­takt­flä­chen sind regel­mä­ßig mit einem fett­lö­sen­den Haus­halts­rei­ni­ger zu rei­ni­gen oder  zu des­in­fi­zie­ren.
  • Hän­de­des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Flüs­sig­sei­fe und Ein­mal­hand­tü­cher sind zur Ver­fü­gung zu stel­len
  • in jeder Pro­stu­ti­on­stät­te muss es eine zustän­di­ge Per­son geben, die für die Umset­zung der Richt­li­ni­en zustän­dig ist
Das Wis­sen über Nies­eti­ket­te und dass Men­schen mit Erkäl­tungs­sym­pt­ho­men auf jeden Fall Zuhau­se blei­ben soll­ten, set­zen wir hier vor­aus. Wir gehen davon aus, dass es selbst­ver­ständ­lich ist, Ero­tik-Toys nach der Benut­zung zu des­in­fi­zie­ren und die Räu­me regel­mä­ßig zu rei­ni­gen. Auch dies schreibt das Bun­des­land vor. Hier die aus­führ­li­chen Hygie­ne­richt­li­ni­en für Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten in Rhein­land-Pfalz, wel­che aller­dings nun doch noch mal über­ar­bei­tet wer­den. Man lehnt sich hier­bei an das Infek­ti­ons­schutz­kon­zept des Betrei­ber­ver­ban­des UEGD an. Hier fin­det sich das Hygie­ne­kon­zept des BesD als Emp­feh­lung für ein­zeln täti­ge Sex­ar­bei­ten­de         Wich­tig ist zu wis­sen, dass Sei­fe die Hül­le des Coro­na-Virus auf­bricht.         Es muss also nicht immer Des­in­fek­ti­ons­mit­tel sein.         Infos dazu:         https://www.agaplesion.de/magazin/artike…oeren-6654 Grund­la­ge für die Locke­rungs­ent­schei­dung in Rhein­land-Pfalz war laut unse­ren Aus­künf­ten ein Ver­wal­tungs­ge­richts­schluss auf Grund einer Kla­ge von Betrei­ben­den.