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CSU-Klausurtagung und deren Beschlüsse zur Regulierung der Prostitution

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Der Mensch ist kei­ne Ware: Pro­sti­tu­ti­on regu­lie­ren – Men­schen­han­del bekämp­fen Kri­ti­sche Anmer­kun­gen zu den Beschlüs­sen der CSU-Lan­des­grup­pe im Deut­schen Bun­des­tag auf der 38. Klau­sur-Tagung in Wild­bad Kreuth (7.–9. Janu­ar 2014) von Sex­ar­bei­te­rin und poli­ti­scher Spre­che­rin des Berufs­ver­ban­des, Johan­na Weber Laut eige­nen Aus­sa­gen macht die CSU Poli­tik für die Lebens­wirk­lich­keit der Men­schen. Wie die­se aus­sieht wird tra­di­tio­nell zum Jah­res­ab­schluss auf der Klau­sur­ta­gung in Wild­bad Kreuth beschlos­sen und dann mit Pau­ken und Trom­pe­ten ver­kün­det. Dies­mal ging es in zwei­er­lei Hin­sicht um das The­ma Ein­wan­de­rung aus Bul­ga­ri­en und Rumä­ni­en. Zum einen sol­len die erwar­te­ten Heer­scha­ren an „Neu­ar­beits­be­rech­tig­ten“ und „Sozi­al­miss­brau­chern“ mit den Wor­ten “Wer betrügt, der fliegt” in die rich­ti­ge Rich­tung gelenkt wer­den. Auf der ande­ren Sei­te sol­len sel­bi­ge ost­eu­ro­päi­schen Heer­scha­ren, die in Deutsch­land in der Zwangs­pro­sti­tu­ti­on tätig sind, geret­tet wer­den. Als poli­ti­sche Spre­che­rin der zu ret­ten­den Berufs­grup­pe, möch­te ich die sorg­sam auf­ge­lis­te­ten Punk­te der CSU einer detail­lier­te­ren Betrach­tung unter­zie­hen. Lobens­wert ist, dass die CSU kein voll­stän­di­ges Ver­bot der Pro­sti­tu­ti­on aus­spre­chen will. Für die­se in Deutsch­land vor­herr­schen­de Grund­stim­mung ist sicher nicht die CSU ver­ant­wort­lich, den­noch bin ich sehr dank­bar dar­über. Dies vor dem Hin­ter­grund, was gera­de in Frank­reich und auch ande­ren EU-Län­dern abläuft. In Deutsch­land wird aktu­ell viel zu dem The­ma Pro­sti­tu­ti­on dis­ku­tiert, aber lei­der sel­ten mit den Betrof­fe­nen. The­se 1 CSU: „Die Pro­sti­tu­ti­on und der Men­schen­han­del stel­len mit ihren milieu­ty­pi­schen Begleit­straf­ta­ten einen Kri­mi­na­li­täts­schwer­punkt in Deutsch­land dar.“ Bun­des­re­gie­rung als Ant­wort auf eine klei­ne Anfra­ge:1) „In Deutsch­land wur­den in den letz­ten Jah­ren durch­schnitt­lich rund 500 Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Men­schen­han­dels zum Zweck der sexu­el­len Aus­beu­tung mit jähr­lich rund 600 bis 800 Opfern geführt. Da ande­re Phä­no­men­be­rei­che im Hell­feld erheb­lich höhe­re Fall­zah­len auf­wei­sen, kann rein quan­ti­ta­tiv das Gefähr­dungs­po­ten­zi­al als „begrenzt“ bewer­tet wer­den.“ The­se 2 CSU: „Die Libe­ra­li­sie­rung der Pro­sti­tu­ti­on in Deutsch­land hat zu einer erheb­li­chen Ver­schlech­te­rung der sozia­len Lage von Pro­sti­tu­ier­ten und zu star­ken Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­sen geführt.“ Bun­des­fa­mi­li­en­mis­te­ri­um, Unter­su­chung „Aus­wir­kun­gen des Pro­sti­tu­ti­ons­ge­set­zes“: 2) „Durch die Strei­chung des § 180a I Nr. 2 StGB besteht seit Inkraft­tre­ten des Pro­stG für Betrei­be­rin­nen und Betrei­ber die Mög­lich­keit, im Bereich der frei­wil­lig aus­ge­üb­ten Pro­sti­tu­ti­on straf­frei für gute Arbeits­be­din­gun­gen zu sor­gen. Damit ist das Argu­ment, ein Betrei­ber bzw. eine Betrei­be­rin, die für hygie­ni­sche und ange­neh­me Arbeits­be­din­gun­gen sor­ge, ste­he „mit einem Bein im Gefäng­nis“, ent­kräf­tet.“ Johan­na Weber: „Die Mög­lich­keit zur Schaf­fung von ange­neh­men, teil­wei­se sogar sehr luxu­riö­sen Betrie­ben hat unse­re Arbeit enorm ver­bes­sert. Vor zwan­zig Jah­ren gab es nur mie­se Spe­lun­ken, und ich sel­ber habe damals in einem Bor­dell mein Zim­mer neu gestri­chen, weil ich den Zustand nicht ertra­gen konn­te. Das ist heu­te wesent­lich bes­ser, und soll­te bei der Dis­kus­si­on nicht ver­ges­sen wer­den. Ein wei­te­rer gro­ßer Vor­teil der oben ver­teu­fel­ten Libe­ra­li­sie­rung ist, dass Pro­sti­tu­ier­te nun ihren Lohn ein­kla­gen kön­nen, und wir somit eine recht­lich aner­kann­te Tätig­keit aus­üben. Frü­her war unse­re Arbeit sit­ten­wid­rig.“ For­de­rung 1 CSU: „Das gesetz­li­che Alter für die Aus­übung der Pro­sti­tu­ti­on ist auf 21 Jah­re her­auf­zu­set­zen. Schließ­lich wer­den ver­mehrt jun­ge, uner­fah­re­ne Frau­en Opfer von Men­schen­han­del und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on“ Johan­na Weber: Zunächst klingt es ver­nünf­tig, wenn das Alter her­auf­ge­setzt wird, denn mit 21 sind die Men­schen ein wenig gereif­ter in ihrer Ent­schei­dungs­fä­hig­keit und kon­kre­ter in ihrer Lebens­pla­nung. Aller­dings gehen die gut gemein­ten Ansät­ze an der Lebens­wirk­lich­keit in unse­rer Bran­che vor­bei. Es gibt durch­aus Frau­en (Män­ner, Trans­se­xu­el­le), die mit 18 Jah­ren anfan­gen wol­len in der Sex­ar­beit tätig zu sein, und sie tun dies auch. Bei die­ser Ent­schei­dung spie­len Geset­ze in der Regel kei­ne Rol­le. Das Ergeb­nis ist ver­hee­rend, denn die jun­gen Men­schen wer­den in die Ille­ga­li­tät getrie­ben. Kein Bor­dell oder Escort-Ser­vice wird sie mehr auf­neh­men, und es blei­ben ihnen nur die für Anfän­ger recht unsi­che­ren Arbeits­plät­ze wie Stra­ße oder Inter­net. Die Arbeits­plät­ze, wo sie auch von Kol­le­gin­nen an die Hand genom­men wer­den, ste­hen ihnen nicht zu Ver­fü­gung. Zusätz­lich machen die­se jun­gen Men­schen sich straf­bar, was sich im Lebens­lauf nicht posi­tiv aus­wirkt. Auf die­se Art wird genau denen gescha­det, denen man hel­fen woll­te. Frei­heit geht auch mit Ver­ant­wor­tung für sich selbst ein­her, und in Deutsch­land hat sich der Staat dafür ent­schie­den, dass man die­se Ver­ant­wor­tung ab 18 trägt. Es soll­te übri­gens nicht ver­ges­sen wer­den, dass es schon ein Gesetz gibt zum Schutz der unter 21jährigen. §232 des StGB sagt: „Eben­so wird bestraft, wer eine Per­son unter ein­und­zwan­zig Jah­ren zur Auf­nah­me oder Fort­set­zung der Pro­sti­tu­ti­on oder zu den sonst in Satz 1 bezeich­ne­ten sexu­el­len Hand­lun­gen bringt.“ Exakt die­ses Gesetz hat schon zu viel Ver­un­si­che­rung bei Betreiber_innen geführt, denn die Erbrin­gung eines Nach­wei­ses zur Unschuld gestal­tet sich im Zwei­fels­fall schwie­rig.“ Men­schen­han­del heute.de: „Die rela­tiv hohe Zahl Betrof­fe­ner von Men­schen­han­del unter 21 ist in der Tat mit dem Gesetz gegen Men­schen­han­del zu erklä­ren. Für unter 21-Jäh­ri­ge ist näm­lich kein Zwang not­wen­dig, damit es Men­schen­han­del ist. Im Prin­zip macht sich jede und jeder des Men­schen­han­dels schul­dig, der oder die eine Per­son unter 21 der Pro­sti­tu­ti­on zuführt, bei­spiels­wei­se indem ein Job in einem Bor­dell ange­bo­ten wird. Das hat zur Fol­ge, dass Pro­sti­tu­ier­te unter 21 gezwun­gen sind ent­we­der allei­ne und/oder auf der Stra­ße zu arbei­ten, wo es unter Umstän­den gefähr­li­cher ist und wo sie sich mit nie­man­den aus­tau­schen kön­nen bzw. dür­fen. Schließ­lich ist jeg­li­che Inter­ak­ti­on mit Pro­sti­tu­ier­ten unter 21, die die Pro­sti­tu­ti­on begüns­ti­gen, poten­ti­ell ein Akt des Men­schen­han­dels. Es ist kein Zwang nötig. Man könn­te sagen: Die straf­recht­li­chen Bestim­mun­gen sind schon weit genug, um den Behör­den genü­gend Ermes­sens­spiel­raum zu geben, um bei Ver­dacht ein­zu­grei­fen.“ Hier der LINK zum Wei­ter­le­sen For­de­rung 2 CSU: „Das im Pro­sti­tu­ti­ons­ge­setz ver­an­ker­te Wei­sungs­recht muss abge­schafft wer­den. Es hat der diri­gis­ti­schen Zuhäl­te­rei unmit­tel­ba­ren Vor­schub geleis­tet.“ Johan­na Weber: „Die­se For­de­rung hat mich sehr über­rascht, denn sie zeugt von kei­ner­lei Sach­kennt­nis. Es han­delt sich dabei näm­lich laut Pro­sti­tu­ti­ons­ge­setz um ein sog. ein­ge­schränk­tes Wei­sungs­recht, wel­ches aller­dings nur für Betrei­ben­de mit sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig Ange­stell­ten gilt. Da so gut wie alle Pro­sti­tu­ier­ten in Deutsch­land selbst­stän­dig arbei­ten, tre­ten Betrei­ben­de nur als Vermieter_innen auf und der Para­graph bezüg­lich der Wei­sungs­be­fug­nis gilt für sie ohne­hin nur bedingt. Außer miet­recht­li­chen Din­gen dür­fen sie kaum etwas vor­schrei­ben. Dass dies in der Pra­xis zum Teil anders gehand­habt wird, wür­de sich auch durch die Abschaf­fung des Wei­sungs­rechts nicht ändern.“ For­de­rung 3 CSU: „Es bedarf einer ver­pflich­ten­den gesund­heit­li­chen Kon­trol­le der in der Pro­sti­tu­ti­on Täti­gen durch das Gesund­heits­amt. Dies gibt nicht nur Opfern von Men­schen­han­del und Zwangs­pro­sti­tu­ier­ten die Mög­lich­keit sich in einem ver­trau­ens­vol­len Gespräch mit einem Arzt zu offen­ba­ren, son­dern hilft zugleich, Krank­hei­ten ein­zu­däm­men und gesund­heits­ge­fähr­den­de Prak­ti­ken abzu­schaf­fen.“ Johan­na Weber: „Die Gesund­heits­äm­ter genau­so wie die Deut­sche AIDS-Hil­fe und das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um spre­chen sich gegen die Wie­der­ein­füh­rung von Pflicht­un­ter­su­chun­gen aus, denn es gibt nach­weis­lich nur ein mini­mal erhöh­tes Auf­kom­men an Geschlechts­krank­hei­ten bei Pro­sti­tu­ier­ten im Ver­gleich zur sons­ti­gen Bevöl­ke­rung. Dies ist auf die seit über 20 Jah­ren sehr erfolg­reich prak­ti­zier­te Prä­ven­ti­ons­ar­beit der Deut­schen Aids-Hil­fe und der Gesund­heits­äm­ter zurück­zu­füh­ren. Die kos­ten­lo­sen und anony­men Unter­su­chungs­mög­lich­kei­ten der Gesund­heits­äm­ter wer­den von Sexarbeiter_innen sehr gut in Anspruch genom­men – auch von migran­ti­schen Kolleg_innen. Ich per­sön­lich bin immer wie­der erschüt­tert, wenn ich mit­be­kom­me, wie Poli­tik gemacht wird. Nor­ma­ler­wei­se soll­te man doch zunächst mit der zustän­di­gen Behör­de (in die­sem Fall das Bun­des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um) spre­chen, wenn man in deren Kom­pe­tenz­be­reich For­de­run­gen auf­stellt.“ For­de­rung 4 CSU: „Eine ver­pflich­ten­de, behörd­li­che Mel­de­pflicht für Pro­sti­tu­ier­te ist ein­zu­füh­ren. Die­se wür­de die Arbeit der zustän­di­gen Poli­zei- und Ord­nungs­be­hör­den erheb­lich erleich­tern. Es wäre deut­lich leich­ter, zwi­schen lega­ler Pro­sti­tu­ti­on und ille­ga­ler Zwangs­aus­beu­tung zu unter­schei­den.“ Johan­na Weber: „Eine Mel­de­pflicht mag zunächst ver­nünf­tig klin­gen. Es stellt sich aber die Fra­ge mit wel­chen Recht und wozu? Eine Hil­fe bei der Auf­fin­dung von Zwangs­aus­ge­beu­te­ten ist die­se Metho­de sicher nicht, denn gera­de Men­schen­händ­ler wür­den sich doch akku­rat drum küm­mern, dass ihre „Schäf­chen“ ordent­lich ange­mel­det sind. Die ande­ren in der Sex­ar­beit Täti­gen haben damit viel mehr Pro­ble­me. Die meis­ten mel­den sich bewußt nicht als Pro­sti­tu­ier­te an, son­dern als Mas­seu­rin, Coach, Well­ness­trai­ne­rin, usw. Und dies nicht etwa, weil sie Pro­ble­me mit der Arbeit als “Hure” haben, son­dern weil sie Angst vor der Stig­ma­ti­sie­rung haben. Es gibt kei­nen ande­ren Beruf, der gesell­schaft­lich so schlecht ange­se­hen ist wie unse­rer. Vie­le Frau­en gehen nur neben­bei anschaf­fen oder machen das nur für eine begrenz­te Zeit. Sie fürch­ten, im All­tag Pro­ble­me zu bekom­men oder nicht wie­der in das „bür­ger­li­che“ Leben zurück zu kön­nen, wenn sie erst ein mal gebrand­markt sind. Die Mel­de­pflicht wür­de für sie einem Zwangs­ou­ting gleich kom­men. War­um muss man die­sen Men­schen das abver­lan­gen? Die Poli­ti­ker argu­men­tie­ren doch ger­ne damit, dass sie unse­re Arbeits­be­din­gun­gen ver­bes­sern wol­len. Dann mögen sie das auch tun. Bis­her war es nur wich­tig, dass die Sexarbeiter_innen steu­er­lich gemel­det sind und somit ihre Abga­ben zah­len. Das Finanz­amt ist moral­frei nur an dem Geld inter­es­siert. Das könn­te auf Grund der Beson­der­hei­ten in unse­rer Bran­che durch­aus so bei­be­hal­ten wer­den.“ For­de­rung 5 CSU: „Die Arbeit von nicht­staat­li­chen Sozi­al- und Bera­tungs­stel­len muss wei­ter finan­zi­ell gestärkt wer­den. Sie hel­fen Pro­sti­tu­ier­ten, ihre eige­nen Rech­te und Pflich­ten zu erken­nen und wahr­zu­neh­men. Zudem bie­ten sie wich­ti­ge Ange­bo­te und Hil­fen für Aus­stiegs­wil­li­ge an.“ Johan­na Weber: Das ist end­lich Mal etwas Neu­es, und die ein­zi­ge For­de­rung, die posi­tiv zu bewer­ten ist. Zunächst soll­te für ein flä­chen­de­cken­des Netz an Bera­tungs­stel­len gesorgt wer­den. Das wür­de unse­rer Bran­che wirk­lich gut tun und den viel­be­spro­che­nen “Opfern” auch, denn selbst das BKA sagt in ihrem Bun­des­la­ge­bild , dass die Pro­sti­tu­ier­ten sich nicht hil­fe­su­chend an die Poli­zei wen­det 4). Außer­dem soll­ten Pro­jek­te unter­stützt wer­den von „Huren“ für „Huren“. Mehr dazu auf die­ser Unter­sei­te Hin­zu­zu­fü­gen ist noch, dass eine Fixie­rung auf das The­ma „Aus­stieg“ die Arbeit der Bera­tungs­stel­len erschwert, denn die­ses macht nur einen klei­nen Teil ihrer Arbeit aus. Alle Bera­tungs­stel­len fer­ti­gen Aus­wer­tun­gen an über die geleis­te­te Arbeit und die an sie her­an getra­ge­nen Bedar­fe unse­rer Bran­che. Dort soll­te zunächst gefragt wer­den, wofür denn mehr Mit­tel benö­tigt wer­den, und die Bera­tungs­stel­len soll­ten mehr Mög­lich­kei­ten für eige­ne Kon­zep­te haben, die kon­kret ihrem Kli­en­tel ange­paßt sind.“ For­de­rung 6 CSU: „Ein neu­es Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten­ge­setz darf nicht nur die Defi­ni­ti­on einer Pro­sti­tu­ti­ons­stät­te ent­hal­ten, son­dern es muss zugleich auch umfas­sen­de Zutritts‑, Aus­kunfts- und Kon­troll­rech­te er Poli­zei und der zustän­di­gen Behör­den ein­räu­men. Es ist deut­lich zu machen, dass eine Ein­schrän­kung der Unver­letz­lich­keit der Betriebs­stät­te bzw. der Woh­nung gerecht­fer­tigt ist.“ Johan­na Weber: Inter­es­sant fin­de ich, mit was für einer Leich­tig­keit hier zwei der­ma­ßen kom­pli­zier­te Rechts­ge­bie­te mit­ein­an­der ver­bun­den und in einem ein­zi­gen Unter­punkt abge­ar­bei­tet wer­den. Das Gewer­be­recht ist selbst für Juris­ten ein rotes Tuch, und die Poli­zei­ge­set­ze ver­steht bezo­gen auf unse­re Bran­che auch kaum einer so rich­tig. So anschei­nend auch die CSU nicht, denn aus­ge­rech­net in Bay­ern bie­tet das Lan­des-Poli­zei­ge­setz jeder­zeit und ohne Grund Mög­lich­keit zu Kon­trol­len für unse­re Bran­che. Davon wird auch rege Gebrauch gemacht. Das Gesetz liest sich wie folgt: § 13 Iden­ti­täts­fest­stel­lung und Prü­fung von Berech­ti­gungs­schei­nen 1.2.b) Die Poli­zei kann die Iden­ti­tät einer Per­son fest­stel­len, an Orten an dem Per­so­nen der Pro­sti­tu­ti­on nach­ge­hen, § 23 Betre­ten und Durch­su­chen von Woh­nun­gen 3.2.) Woh­nun­gen dür­fen jedoch zur Abwehr drin­gen­der Gefah­ren jeder­zeit betre­ten wer­den, wenn sie der Pro­sti­tu­ti­on die­nen. In Absatz 2) steht dass dies für sol­che Arbeits‑, Betriebs- und Geschäfts­räu­me wäh­rend der Arbeits‑, Geschäfts- oder Auf­ent­halts­zeit gilt. Gewerk­schaft der Poli­zei: „Die über­gro­ße Mehr­heit der befrag­ten Ver­tre­ter von Poli­zei und Staats­an­walt­schaft konn­te nicht erken­nen, dass ihre Arbeit durch die Lega­li­sie­rung der Pro­sti­tu­ti­on erschwert wor­den ist und sieht dar­in einen rich­ti­gen Schritt zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen für Pro­sti­tu­ier­te.“3) For­de­rung 7 CSU: „Auf­grund der Struk­tur und der oft­mals unmit­tel­ba­ren Ver­bin­dun­gen in den Bereich der Orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät muss es künf­tig mög­lich sein, auch beim Ver­dacht der Zuhäl­te­rei eine Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung anzu­ord­nen.“ Johan­na Weber: „Die­sen Vor­stoß hal­te ich bei der aktu­el­len Emp­find­lich­keit, die mit dem The­ma Daten­si­cher­heit und Abhö­ren zusam­men hängt, für völ­lig indis­ku­ta­bel. Auch ohne den aktu­el­len Hin­ter­grund ist eine sol­che Maß­nah­me völ­lig über­trie­ben.“ For­de­rung 8 CSU: „Dar­über hin­aus ist zu prü­fen, inwie­fern in ver­wal­tungs­recht­li­chen Ver­fah­ren eine Beweis­last­um­kehr mög­lich ist. Es soll­te Auf­ga­be eines Bor­dell­be­trei­bers wer­den, nach­zu­wei­sen, dass bei ihm kei­ne Zwangs­pro­sti­tu­ier­ten ihre Diens­te anbie­ten.“ Johan­na Weber: „Die Kri­te­ri­en für die Erbrin­gung die­ses Nach­wei­ses hät­te ich ger­ne Mal schrift­lich. Wie misst man Frei­wil­lig­keit? Was ist die Defi­ni­ti­on davon? Wel­che Prüf­mech­nis­men muss ein Bor­dell­be­trei­ber anwen­den bevor eine eine Frau bei sich arbei­ten las­sen darf? Mir scheint es so, als ob wir wie­der zurück­ge­hen in die Zei­ten, wo jeder Bodell­be­trei­ben­de immer mit einem Fuß im Gefäng­nis stand. Die­se Pau­schal­kri­mi­na­li­sie­rung der gesam­ten Bran­che hal­te ich für nicht ange­mes­sen, um die weni­gen schwar­zen Scha­fe zu fin­den.“ For­de­rung 9 CSU: „Der­je­ni­ge, der Zwangs­pro­sti­tu­ier­te bewußt aus­nutzt und miss­braucht, ist zu bestra­fen.“ Johan­na Weber: „Auch hier klingt die Grund­idee abso­lut not­wen­dig, ent­puppt sich aber genaue­rer Betrach­tung als unnö­tig und sogar hin­der­lich. Mehr dazu unter fol­gen­dem LINK.“   ________________________________________________________________________ Hier der Link zum Ori­gi­nal-Doku­ment der CSU: CSU-Text Pro­sti­tu­ti­on, 38.Klausurtagung, 7.–9.1.2014 Wei­te­rer Kom­men­tar zum The­ma CSU-Klau­sur-Tagung von Jua­ni­ta Hen­nig von der Bera­tungs­stel­le Dona Car­men aus Frank­furt: http://www.lampertheimer-zeitung.de/lokales/rhein-main/frankfurt-sexarbeiterinnen-fuerchten-zwangsouting_13760772.htm Fuß­no­ten: 1) Deut­scher Bun­des­tag, Druck­sa­che 1712504, 17. Wahl­pe­ri­ode, 27.02.2013 Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf die Klei­ne Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten Vol­ker Beck (Köln), Moni­ka Lazar, Ekin Deli­göz, wei­te­rer Abge­ord­ne­ter und der Frak­ti­on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Aus­wir­kun­gen des Pro­sti­tu­ti­ons­ge­set­zes auf die Ent­wick­lung beim Men­schen­han­del LINK: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712504.pdf 2) Unter­su­chung Aus­wir­kun­gen des Pro­sti­tu­ti­ons­ge­set­zes, Abschluss­be­richt – Sozi­al­wis­sen­schaft­li­ches Frau­en­for­schungs­in­sti­tut, Kon­takt­stel­le pra­xis­ori­en­tier­te For­schung der Evan­ge­li­schen Fach­hoch­schu­le Frei­burg LINK: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/06020203.html 3) Gewerk­schaft der Poli­zei, Han­deln gegen Men­schen­han­del – ver­än­der­te Bedin­gun­gen – aktu­el­le Her­aus­for­de­run­gen, Ber­lin 2008, S.2 LINK: http://www.gdp.de/id/Posa/$file/Pos_Menschenhandel.pdf 4) Bun­des­la­ge­bild Men­schen­han­del 2012 des BKA LINK: http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Menschenhandel/Lagebilder/lagebilder__node.html?__nnn=true ____________________________________________________________________________________________________ Kon­takt­adres­se CSU: Max Strau­bin­ger MdB, Par­la­men­ta­ri­scher Geschäfts­füh­rer der CSU-Lan­des­grup­pe im Bun­des­tag Platz der Repu­blik 1, 11011 Ber­lin, Tele­fon: 030–22770212, Fax: 030–22776712