
Free Speech Coalition Europe e.V. und BesD e.V. fordern umfassende Reform des Sexualstrafrechts unter Einbeziehung von Sexarbeitenden
Berlin, 25.3.2026
Der Fall Collien Fernandes hat eine überfällige politische Debatte ausgelöst.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes unter Strafe zu stellen und drei neue Paragraphen ins Strafgesetzbuch einzuführen. Sie sagte: „Digitale Gewalt ist brutal. Sie kann Menschen so stark verletzen wie körperliche Gewalt. Jeder Übergriff ist einer zu viel.”
Wir begrüßen, dass die Politik handelt. Aber wir warnen davor, dass eine rein additive Gesetzgebung – mehr Paragraphen, mehr Verbote – die Grundprobleme nicht löst, sondern vertieft.
Das eigentliche Rechtsgut, das es zu schützen gilt, ist die sexuelle Selbstbestimmung jedes Menschen. Diesem Grundsatz wird das bestehende Recht nicht gerecht. Paragraph 184 StGB – das Pornografiestrafrecht – ist ein Relikt überholter Sexualmoral, das auf Konzepten von Scham und Obszönität basiert statt auf dem Recht auf körperliche und sexuelle Autonomie. Wir fordern seine Abschaffung und die konsequente Überführung einschlägiger Tatbestände ins Sexualstrafrecht, mit sexueller Selbstbestimmung als zentralem Schutzgut.
Dabei liegt die Lösung zum Teil auf der Hand: Die von Hubig geplanten Regelungen gegen nicht-einvernehmlich geteilte sexuelle Inhalte müssen konsequenterweise auch für die massenhafte Piraterie pornografischer Inhalte gelten – Material, das Sexarbeitenden täglich gestohlen wird, ohne rechtliche Konsequenzen für die Täter. Wer digitale sexuelle Gewalt ernstnimmt, muss auch hier handeln.
Besonders dringend ist dabei: Jede Reform, die den Begriff „pornografisch” als strafrechtliche Kategorie beibehält, trifft zuerst und am härtesten Sexarbeitende – Menschen, die bereits heute durch schlechte Gesetzgebung stigmatisiert, kriminalisiert und ihrer Rechte beraubt werden. Eine Reform ohne ihre aktive Mitwirkung wird erneut an ihnen vorbei gemacht.
Daher fordern wir:
- Die Abschaffung des Paragraf 184 StGB und die Reform des Sexualstrafrechts auf Basis des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung
- Die verbindliche Einbeziehung von Sexarbeitenden und ihren Organisationen in den Gesetzgebungsprozess
- Dass digitale sexualisierte Gewalt als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (nicht als Pornografiedelikt) strafrechtlich verfolgt wird
Der Fall Fernandes/Ulmen zeigt: Wer Schutz ernst nimmt, muss alle schützen.
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