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2. Juni: Hurentag

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Frankfurt erkennt politischen Vereinen die Gemeinützigkeit ab

Frankfurt erkennt politischen Vereinen die Gemeinützigkeit ab

Frankfurt erkennt politischen Vereinen die Gemeinützigkeit ab
Nach­dem das Finanz­amt Frank­furt bereits im letz­ten Jahr dem glo­ba­li­sie­rungs­kri­ti­schen Netz­werk Attac die Gemei­nüt­zig­keit aberkannt hat (das Ein­spruchs­ver­fah­ren läuft noch), folgt nun Doña Car­men, der „Ver­ein für sozia­le und poli­ti­sche Rech­te von Pro­sti­tu­ier­ten“. Der Ver­ein enga­gie­re sich “für die poli­ti­schen Anlie­gen der Pro­sti­tu­ier­ten” und set­ze sich “nicht neu­tral mit den poli­ti­schen The­men” aus­ein­an­der, so die Begrün­dung des Finanz­amts. Dies ent­sprä­che nicht den sat­zungs­mäß steu­er­be­güns­tig­ten Zwe­cken. Noch Mit­te Juli 2015 hat­te das Finanz­amt Frank­furt gegen­über Doña Car­men bestä­tigt, dass die Sat­zung des Ver­eins die Vor­aus­set­zun­gen der Gemein­nüt­zig­keit erfül­le. Nun soll rück­wir­kend ab 2011 die tat­säch­li­che Tätig­keit des Ver­eins nicht mehr gemein­nüt­zig gewe­sen sein. Ste­fan Die­fen­bach-Trom­mer, Koor­di­na­tor der Alli­anz „Rechts­si­cher­heit für poli­ti­sche Wil­lens­bil­dung“ schreibt dazu:
Die Arbeit von Dona Car­men wur­de jah­re­lang als gemein­nüt­zig aner­kannt, ohne dass der Ver­ein sei­ne Tätig­keit geän­dert hät­te. Dies zeigt erneut, dass das Gemein­nüt­zig­keits­recht den Finanz­äm­tern zu gro­ße Spiel­räu­me lässt, die zu einer Rechts­un­si­cher­heit gemein­nüt­zi­ger Orga­ni­sa­tio­nen füh­ren. Die Aberken­nung als schärfs­te Kon­se­quenz treibt gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen in die Insol­venz. Das Enga­ge­ment für sozia­le Rech­te muss eben­so gemein­nüt­zig sein wie das Enga­ge­ment zur För­de­rung des öffent­li­chen Gesund­heits­we­sen. Kri­ti­sche Ver­ei­ne dür­fen nicht aus­ge­bremst wer­den. Sie müs­sen selbst­ver­ständ­lich auch poli­tisch han­deln dür­fen, um ihre gemein­nüt­zi­gen Zwe­cke zu ver­fol­gen.
Eine Über­ar­bei­tung des Gemein­nüt­zig­keits­rechts scheint also grund­sätz­lich ange­bracht. Das Grund­ge­setz garan­tiert Gleich­heit aller Men­schen vor dem Gesetz und ver­bie­tet eine Benach­tei­li­gung auf Grund einer poli­ti­schen Anschau­ung. Dar­um dient es dem Gemein­wohl, wenn Men­schen dar­in unter­stützt wer­den, ihre Per­sön­lich­keits­rech­te durch­zu­set­zen und wahr­zu­neh­men. Die Gesamt­ge­sell­schaft zieht einen Nut­zen aus der poli­ti­schen Betei­li­gung aller am demo­kra­ti­schen Pro­zess und aus der Inte­gra­ti­on mar­gi­na­li­sier­ter Grup­pen. Stig­ma­ti­sie­rung und Aus­gren­zung sind für Sexarbeiter_innen noch immer all­täg­li­che Rea­li­tät. Daher brau­chen wir Fach­be­ra­tungs­stel­len, Ver­ei­ne und Orga­ni­sa­tio­nen, die unse­re Anlie­gen unter­stüt­zen. Der BesD unter­stützt daher den Spen­den­auf­ruf von Doña Car­men zur Mit­hil­fe beim anste­hen­den Rechts­streit um die Gemein­nüt­zig­keit vor dem Finanz­ge­richt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf der Web­site von Doña Car­men.