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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Freierbestrafung durch die Hintertür: Petition gegen die leise und heimlich umgesetzte Verschärfung des Prostituiertenschutzgesetzes

Freierbestrafung durch die Hintertür: Petition gegen die leise und heimlich umgesetzte Verschärfung des Prostituiertenschutzgesetzes

Freierbestrafung durch die Hintertür: Petition gegen die leise und heimlich umgesetzte Verschärfung des Prostituiertenschutzgesetzes

Worum geht es? 

Der Deut­sche Bun­des­tag hat in einer Nacht- und Nebel­ak­ti­on im Juni letz­ten Jah­res die Ver­schär­fung der Frei­er­be­stra­fung beschlos­sen. Die gesetz­li­che Neu­fas­sung trat bereits am 1. Okto­ber 2021 in Kraft. Die Geset­zes­än­de­rung wur­de ohne Abwar­ten der Eva­lua­ti­on des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes, ohne Exper­ten­an­hö­rung und ohne Bera­tung im Aus­schuss durch­ge­drückt. Mit sol­chen Metho­den wird das durch die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung abge­lehn­te “Sexkauf­ver­bot” (auch: Pro­sti­tu­ti­ons­ver­bot, Schwe­di­sches Modell, Nor­di­sches Modell) durch die Hin­ter­tür ein­ge­führt bezie­hungs­wei­se mög­lich gemacht.

Was bedeutet das für Kund*innen von Sexarbeitenden?

Wäh­rend es bis­her nur bestraft wer­den konn­te, vor­sätz­lich die Diens­te einer “Zwangs­pro­sti­tu­ier­ten, eines Men­schen­han­dels­op­fers oder einer Sex­ar­bei­te­rin in Not” in Anspruch zu neh­men, wur­de mit der Geset­zes­ver­schär­fung der Tat­be­stand der Leicht­fer­tig­keit ein­ge­führt. § 232a Abs. 6 StGB: (…) Ver­kennt der Täter bei der sexu­el­len Hand­lung zumin­dest leicht­fer­tig die Umstän­de des Sat­zes 1 Num­mer 1 oder 2 oder die per­sön­li­che oder wirt­schaft­li­che Zwangs­la­ge des Opfers oder des­sen Hilfs­lo­sig­keit (…) Der Teil der Bevöl­ke­rung, der sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen bean­sprucht, wird durch die Geset­zes­än­de­rung unter Gene­ral­ver­dacht gestellt und kri­mi­na­li­siert. Das Gesetz gibt kei­ner­lei Hin­wei­se hier­zu, wie Kund*innen eine unter Zwang han­deln­de Sex­ar­bei­ten­de erken­nen sol­len.

Ist die Gesetzesverschärfung hilfreich für Sexarbeitende, die Opfer von Straftaten sind?

Ver­bots­po­li­tik führt für Sex­ar­bei­ten­de gene­rell zu mehr Vul­nerabi­li­tät und schlech­te­ren Arbeits­be­din­gun­gen sowie einer Zunah­me an gesell­schaft­li­cher Aus­gren­zung, Dis­kri­mi­nie­rung und Stig­ma­ti­sie­rung. –> Mehr zum “Schwe­di­schen Modell” und sei­nen Aus­wir­kun­gen sowie Berich­te von Betrof­fe­nen Gera­de falls jemand zur Sex­ar­beit gezwun­gen wird, also nicht frei­wil­lig tätig ist, wird die­se Per­son bemüht sein, nicht von Kun­den oder amt­li­chen Stel­len iden­ti­fi­ziert zu wer­den und sich dadurch zusätz­li­cher Gefahr (bspw. Abschie­bung) oder Rache­maß­nah­men der sie bedro­hen­den Kri­mi­nel­len aus­zu­set­zen. Vor allem bei migran­ti­schen Sex­ar­bei­ten­den, die immer­hin einen Groß­teil der in der Sex­ar­beit täti­gen Men­schen bil­den, kommt eini­ges an Wider­stän­den zusam­men: Ras­sis­mus und Frem­den­feind­lich­keit, Pre­ka­ri­tät auf­grund ihres Migra­ti­ons­sta­tus, man­geln­den Zugang zu Gesund­heits- und ande­ren Diens­ten, Anfäl­lig­keit für Aus­beu­tung und Gewalt sowie für das Risi­ko von Inhaf­tie­run­gen und Abschie­bun­gen. Um psy­chi­sche und phy­si­sche Aus­beu­tung gezielt zu bekämp­fen, sind kei­ne Ver­bo­te und Stra­fen, son­dern die finan­zi­el­le För­de­rung und per­so­nel­le Unter­stüt­zung von nied­rig­schwel­li­gen Hilfs- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te (Fach­be­ra­tungs­stel­len, Peer-to-Peer-Unter­stüt­zung, etc.) aus­schlag­ge­bend. Zudem sind eine Gleich­be­hand­lung vor dem Gesetz und eine Ent­stig­ma­ti­sie­rung des Berufs­stan­des in der Gesell­schaft laut Stu­di­en die nach­weis­lich bes­ten Werk­zeu­ge gegen Gewalt und Aus­beu­tung in der Sex­ar­beit.

Was können wir tun?

Mit der Kam­pa­gne “Bringt das in Ord­nung!” will der BSD (Bun­des­ver­band Sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen) die Öffent­lich­keit auf die Ver­schär­fung der Frei­er­straf­bar­keit auf­merk­sam machen und unter­stützt gleich­zei­tig die Ver­fas­sungs­be­schwer­de zwei­er Sex­ar­beits-Kun­den gegen die gesetz­li­che Ände­rung. Neben dem Berufs­ver­band wird die Kam­pa­gne unter ande­rem bereits von dem euro­päi­schen Netz­werk für migran­ti­sche Sex­ar­bei­ten­de TAMPEP, der Fach­be­ra­tungs­stel­le für Sex­ar­bei­ten­de Phoe­nix e.V. sowie dem Ber­li­ner Ver­ein move e.V. unter­stützt. Unter­schreibt und teilt die Peti­ti­on, um die Kam­pa­gne zu unter­stüt­zen und ein Zei­chen gegen Ver­bots­po­li­tik und Frei­er­be­stra­fung zu set­zen: