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Gegen historisch gewachsenes Stigma hilft kein Selbstbewusstsein

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Gegen historisch gewachsenes Stigma hilft kein Selbstbewusstsein
Offe­ner Brief an den säch­si­schen Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten, Mar­tin Pat­z­elt
Sehr geehr­ter Herr Pat­z­elt, die MDR-Sen­dung “Exakt” vom 7. Febru­ar 2018 berich­te­te zum The­ma Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz (Pro­st­SchG) und dem geplan­ten Ent­wurf des ent­spre­chen­den Aus­füh­rungs­ge­set­zes des Lan­des Sach­sen. Wir sind Sex­ar­bei­te­rin­nen in Leip­zig und damit direkt von die­sem Gesetz betrof­fen. Sie wur­den vom MDR hin­sicht­lich der Kri­tik befragt, dass die Anony­mi­tät von Sexarbeiter*innen durch die Anmel­dung gefähr­det wer­den könn­te. Durch den Off-Spre­cher wird gesagt, dass Ihrer Mei­nung nach die Daten­spei­che­rung und auch der spe­zi­el­le Berufs­aus­weis nie­man­den stig­ma­ti­sie­ren wür­den. Außer­dem machen Sie sodann fol­gen­de Aus­sa­ge: “… ob die­se Bran­che sich nicht sel­ber durch die Art ihrer Tä­tig­keit stig­ma­ti­siert.“1 Die­se Aus­sa­ge macht uns sehr betrof­fen und scho­ckiert uns. Ins­be­son­de­re vor Ihrem Hin­ter­grund als aus­ge­bil­de­ter Sozi­al­pä­d­ago­ge, ist es für uns nicht nach­voll­zieh­bar, dass Sie eine so abwer­ten­de und men­schen­ver­ach­ten­de Aus­sa­ge tref­fen. Nie­mand hat das Recht, Men­schen in ach­tens­wert und weni­ger ach­tens­wert ein­zu­tei­len. Sie lei­te­ten 20 Jah­re lang ein Kin­der- und Jugend­heim. Ganz sicher haben die Kin­der und Jugend­li­chen, die dort durch Sie betreut wur­den, weit­rei­chen­de Erfah­run­gen mit Stig­ma­ti­sie­rung und Dis­kri­mi­nie­rung gemacht. Kin­dern, Jugend­li­chen und spä­ter Erwach­se­nen, die im Heim auf­ge­wach­sen sind, wer­den von Sei­ten der Gesell­schaft häu­fig auf­grund ihrer Geschich­te vie­le Vor­ur­tei­le ent­ge­gen gebracht – von schlech­ten Manie­ren und unzu­rei­chen­der Bil­dung bis hin zu Kri­mi­na­li­tät, Alko­hol- und Dro­gen­miss­brauch sowie Pro­mis­kui­tät. Genau­so ver­hält es sich mit dem Stig­ma, das auf Sexarbeiter*innen las­tet. Wir haben uns die­ses Stig­ma ganz sicher nicht selbst auf­er­legt — selbst wenn wir uns aus frei­en Stü­cken für unse­re Tä­tig­keit ent­schie­den haben. Wir haben tag­täg­lich mit genau sol­chen Vor­ur­tei­len zu kämp­fen und wer­den häu­fig als Men­schen zwei­ter Klas­se behan­delt. Gegen his­to­risch gewach­se­nes Stig­ma hilft kein Selbst­be­wusst­sein. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es für uns unver­ständ­lich, dass Sie mit Ihrer Aus­sa­ge einen gan­zen Per­so­nen­kreis der­art abwer­ten. Es wird mit vor­ge­fer­tig­ten Bil­dern und Moral­vor­stel­lun­gen an das The­ma her­an­ge­gan­gen, Sex­ar­beit wird klar als unsitt­lich defi­niert und dif­fa­miert. Die Behaup­tung, das Stig­ma der Pro­sti­tu­ti­on sei in ihr selbst begrün­det, ver­kennt die Wirk­lich­keit. Sie unter­schlägt die Mecha­nis­men und Aus­wir­kun­gen von gesell­schaft­li­cher Aus­gren­zung und repro­du­ziert ein­zig und allein die Moral und Wert­vor­stel­lung, in der wir als Sexdienstleister*innen schein­bar nicht dazu­ge­hö­ren. Und das, obwohl ein Groß­teil der Mit­glie­der unse­rer Gesell­schaft die­se Diens­te in Anspruch nimmt. Bezo­gen auf die Debat­te und das ver­ab­schie­de­te Gesetz, wirkt das Stig­ma in zwei­er­lei Hin­sicht von außen auf Sexdienstleister*innen:. Wir müs­sen uns regis­trie­ren, ‘brand­mar­ken’ las­sen und uns so der Gefahr aus­set­zen, Opfer des bestehen­den gesell­schaft­li­chen Stig­mas zu wer­den, das unse­rem Berufs(um)feld anhaf­tet. Des Wei­te­ren ist die Sicht auf Sexarbeiter*innen his­to­risch geprägt durch Vor­ur­tei­le und Mythen, die zu Abwer­tung und Äch­tung der Per­son füh­ren. Dies ist nichts, was ein*e Sexarbeiter*in sel­ber zu ver­schul­den hat, son­dern ein ernst­zu­neh­men­des gesell­schaft­li­ches Phä­no­men, dem Dis­kri­mi­nie­rungs­me­cha­nis­men zugrun­de lie­gen, die durch das Pro­st­SchG ver­schärft, statt gemil­dert wer­den. Ihre wei­te­re Aus­sa­ge im Bericht wirkt auf uns in die­sem Zusam­men­hang recht leicht­fer­tig: “Und wenn sie die­ser Tä­tig­keit nach­ge­hen, dann müs­sen sie schon ein gesun­des Selbst­be­wusst­sein haben und sagen: Ich ste­he dazu.“1 Gera­de, weil Sie am Pro­st­SchG mit­ge­wirkt und sich im Zuge des­sen sicher­lich weit­rei­chend damit aus­ein­an­der­ge­setzt haben, soll­te Ihnen klar sein, dass es so ein­fach lei­der nicht ist. Die Stu­den­tin, die ihr Stu­di­um teil­wei­se durch Sex­ar­beit finan­ziert, wird wohl kaum in einem Vor­stel­lungs­ge­spräch ganz selbst­be­wusst zu ihrer Tä­tig­keit ste­hen kön­nen — denn sie muss damit rech­nen, dass sie auf­grund bestehen­der Vor­ur­tei­le eine Absa­ge erhält. Die allein erzie­hen­de Mut­ter, wel­che auf­grund der mini­mal zu hohen Unter­halts­zah­lung des Kin­des­va­ters kei­ne Sozi­al­leis­tun­gen erhält und ihr Ein­kom­men zusätz­lich zu ihrem Mini­job durch gele­gent­li­che Sex­ar­beit auf­bes­sert, wird auch kaum beim Jugend­amt selbst­be­wusst zu ihrer Tä­tig­keit ste­hen. Sie muss näm­lich Angst haben, dass ihr auf­grund des bestehen­den Stig­mas unter­stellt wird, ihr Kind nachts allein zu las­sen und Dro­gen- bzw. Alko­hol­pro­ble­me zu haben. Allein die­se Bei­spie­le machen deut­lich: wie sehr wir auch dar­an arbei­ten, die­sem Stig­ma etwas ent­ge­gen zu set­zen — wir sind bei Wei­tem noch nicht so weit, das uns durch ein ‘Outing’ kei­ne Vor­ur­tei­le ent­ge­gen­schla­gen und uns kei­ne gesell­schaft­li­chen Nach­tei­le dar­aus erwach­sen wür­den. Es liegt daher nahe, dass wenn wir zu einem ‘Outing’ gezwun­gen wer­den, die­ses erheb­li­che Fol­gen für uns bedeu­ten wür­de. Ver­trau­ens­vol­le Bera­tung statt Zwangs­un­ter­su­chung Die Ver­fas­se­rin­nen die­ses Brie­fes sind selbst­be­stimm­te Sexarbeiter*innen und wir wis­sen, dass wir nicht vor unse­rer Tä­tig­keit geschützt wer­den müs­sen. Aber wir wis­sen auch, dass die­ser Arbeits­be­reich nicht ein­fach zu fas­sen und ein­zu­ord­nen ist, denn die Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen, ein­schließ­lich der Mög­lich­kei­ten der Selbst­be­stim­mung von Men­schen in der Sex­ar­beit sind sehr unter­schied­lich. Auf Bun­des­ebe­ne regelt das Pro­st­SchG bereits seit Juli 2017 die Regis­trie­rung von Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten und ver­langt die behörd­li­che Anmel­dung von Sexarbeiter*innen. Um die Anmel­dung vor­neh­men zu kön­nen, müs­sen Sexarbeiter*innen sich im Vor­feld gesund­heit­lich bera­ten las­sen — unter 21-Jäh­ri­ge alle sechs, Äl­te­re alle zwölf Mona­te. Bei der Anmel­dung erhal­ten Sexdienstleister*innen einen Aus­weis, auf dem Name bzw. Ali­as­na­me, Geburts­da­tum und ‑ort sowie Staats­an­ge­hö­rig­keit ver­merkt sind. Auf der Vor­der­sei­te ist ver­merkt, dass eine Tä­tig­keit nach Post­SchG ange­mel­det wur­de. Der Aus­weis kann auch auf einen Ali­as­na­men aus­ge­stellt wer­den, ist jedoch mit einem Licht­bild ver­se­hen, womit der Schutz durch den Künst­ler­na­men auf­ge­ho­ben wird. Das Gesetz und die Anmel­dung sol­len ver­meint­lich das Selbst­be­stim­mungs­recht von Sexarbeiter*innen stär­ken und sie vor Aus­beu­tung sowie Kri­mi­na­li­tät wie Men­schen­han­del, Gewalt und Zuhäl­te­rei schüt­zen. Bereits vor Inkraft­tre­ten des Geset­zes haben ver­schie­de­ne Insti­tu­tio­nen und Exper­ten schwe­re Kri­tik dar­an geäu­ßert, da eben die Anmel­dung und die Zwangs­be­ra­tung beim Gesund­heits­amt jedem Schutz­ge­dan­ken ent­ge­gen­ste­hen. Denn das Tä­tig­keits­feld der ero­ti­schen und sexu­el­len Dienst­leis­tun­gen unter­liegt nach wie vor einem star­kem Stig­ma und den als Sexdienstleister*in tä­ti­gen Per­so­nen wer­den ver­schie­dens­te Vor­ur­tei­le ent­ge­gen­ge­bracht. Daher sind die­se Per­so­nen häu­fig dar­auf ange­wie­sen, dass ihre Anony­mi­tät gewahrt bleibt. Dies kommt auch im Ent­wurf des Pro­st­SchG zur Spra­che. Ins­be­son­de­re müs­sen wir­kungs­vol­le­re Schrit­te gegen Men­schen­han­del ergrif­fen wer­den, aber dafür sehen wir im ver­ab­schie­de­ten Gesetz kei­nen ziel­füh­ren­den Ansatz­punkt. Viel­mehr macht es den Ein­druck, dass es die Gesell­schaft vor Pro­sti­tu­ti­on schüt­zen soll, anstatt den Sexarbeiter*innen Schutz zu bie­ten. Um vor Aus­beu­tung und Kri­mi­na­li­tät zu schüt­zen, hel­fen kei­ne Zwangs­maß­nah­men. Viel­mehr ist der umfas­sen­de Aus­bau nie­der­schwel­li­ger und kos­ten­lo­ser Bera­tungs­an­ge­bo­te der Schlüs­sel, um ent­spre­chen­des Ver­trau­en auf­zu­bau­en. Nur damit sind Per­so­nen, die sich in einer Zwangs­la­ge oder aus­beu­te­ri­schem Ver­hält­nis befin­den, in der Lage, sich zu öff­nen und ent­spre­chen­de Unter­stüt­zung anzu­neh­men. Sex­ar­bei­ten­de wer­den durch das Pro­st­SchG unter einen Gene­ral­ver­dacht gestellt, die Aus­ü­bung ihrer Tä­tig­keit kön­ne nicht bewusst gewollt und frei­wil­lig aus­geübt sein. Sowohl die Beratungs‑, als auch die Anmel­de­pflicht schrän­ken mas­siv und in unzu­läs­si­ger Wei­se in das grund­ge­setz­lich geschütz­te Per­sön­lich­keits­recht ein und ste­hen damit dem lei­ten­den Arti­kel des Grund­ge­set­zes, nach­dem die Wür­de des Men­schen unan­tast­bar ist, ent­ge­gen. Wir möch­ten in Zusam­men­ar­beit mit dem Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen e. V. sowie dem Arbeits­kreis Sex­ar­beit in Leip­zig dar­auf auf­merk­sam machen, dass man bei einem so hoch­sen­si­blen The­ma nicht leicht­fer­tig der­ar­ti­ge Aus­sa­gen tref­fen soll­te. Statt Stig­ma­ti­sie­rung for­dern wir, mit uns in Dia­log zu tre­ten, um gemein­sam ziel­füh­ren­de und der Lebens­wirk­lich­keit der Betrof­fe­nen ent­spre­chen­de Geset­ze zu gestal­ten, die im Gegen­satz zu unbrauch­ba­ren Moral­keu­len dem 21. Jahr­hun­dert ange­mes­sen sind. Von Ihrer Sei­te erwar­ten wir eine Stel­lung­nah­me und ver­blei­ben mit freund­li­chen Grü­ßen, Lydia und Vio­lett Sex­ar­bei­te­rin­nen in Leip­zig  
1) https://www.mdr.de/mediathek/suche/video-174072_zc-f24cd3d3_zs-20a70875.html