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2. Juni: Hurentag

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KOK veröffentlicht Policy Paper zu Flucht & Menschenhandel

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KOK Policy Menschenhandel Flucht
Poli­cy Paper »Flucht & Men­schen­han­del — Betrof­fe­ne erken­nen, unter­stüt­zen, schüt­zen« Der bun­des­wei­te Koor­di­nie­rungs­kreis gegen Men­schen­han­del (KOK e.V.) hat einen neu­en Bericht über die Iden­ti­fi­zie­rung von Opfern von Men­schen­han­del in Deutsch­land ver­öf­fent­licht. Hin­ter­grund für die­sen Bericht ist die Beob­ach­tung, dass in den letz­ten drei Jah­ren die Zahl der Asyl­su­chen­den in Euro­pa stark ange­stie­gen ist. Laut dem Bericht wur­den in 2016 in Deutsch­land 745.545 Asyl­an­trä­ge gestellt, davon 34,3% von Frau­en. Es wird auf Repor­ta­gen von der UNO hin­ge­wie­sen, die berich­ten, dass vie­le Men­schen auf der Flucht oft aus­beu­te­ri­schen Situa­tio­nen aus­ge­setzt und von Men­schen­han­del betrof­fen sind, jedoch bleibt die Iden­ti­fi­zie­rung und Unter­stüt­zung der Betrof­fe­nen eine gro­ße Her­aus­for­de­rung. Haupt­ur­sa­chen hier­für wären eine feh­len­de Sen­si­bi­li­sie­rung der behörd­li­chen Mitarbeiter*innen im Asyl­ver­fah­ren und ein Man­gel an Wis­sen unter den Betrof­fe­nen über ihre Rech­te in Deutsch­land. Es wur­den meh­re­re Inter­views mit Mit­ar­bei­ten­den bei ver­schie­de­nen KOK-Bera­tungs­stel­len für Opfer von Men­schen­han­del geführt, um her­aus­zu­fin­den, aus wel­chen Län­dern die meis­ten Rat­su­chen­den kom­men und wel­che Erfah­run­gen geschil­dert wer­den. Ein inter­es­san­tes Ergeb­nis der Inter­views ist, dass die Her­kunfts­län­der der meis­ten Rat­su­chen­den zum The­ma Men­schen­han­del in den Bera­tungs­stel­len sich nicht mit der Sta­tis­tik vom Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) zu den Haupt­her­kunfts­län­dern der Geflüch­te­ten deckt. Laut dem BAMF sind Geflüch­te­ten aus den drei Haupt­her­kunftstlän­dern Syri­en, Afgha­ni­stan und Irak häu­fig vor, wäh­rend und nach der Flucht aus­beu­te­ri­schen Situa­tio­nen aus­ge­setzt, unter ande­rem sexu­el­ler Aus­beu­tung. Die Bera­tungs­stel­len berich­te­ten hin­ge­gen, dass die meis­ten Fäl­len von sexu­el­ler Aus­beu­tung aus west­afri­ka­ni­schen Län­dern, wie z.B. Nige­ria kom­men. Alle befrag­ten Bera­tungs­stel­len berich­te­ten von einem Anstieg der Fäl­le sexu­el­ler Aus­beu­tung seit 2015. Es wer­den dann Grün­de prä­sen­tiert, wie­so viel weni­ger Opfer von Men­schen­han­del aus Syri­en, Afgha­ni­stan oder dem Irak als aus Nige­ria nach Hil­fe gegen sexu­el­le Aus­beu­tung suchen und wie die­se bes­ser erreicht wer­den kön­nen. Ein Grund, der aus­führ­lich beschrie­ben wird, ist die feh­len­den Infor­ma­tio­nen bei Betrof­fe­nen über ihre Rech­te. Die meis­ten Asyl­su­chen­den ver­fü­gen zum größ­ten Teil nicht über aus­rei­chen­des Wis­sen zu ihren recht­li­chen Mög­lich­kei­ten in Deutsch­land, obwohl nach den Bestim­mun­gen der EU-Asyl­ver­fah­rens­richt­li­nie, Geflüch­te­te einen Anspruch auf kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tung wäh­rend des gesam­ten Asyl­ver­fah­rens haben. Wenn Betrof­fe­nen nicht mal bewusst ist, dass sie recht­lich gegen ihre Aus­beu­ter vor­ge­hen kön­nen, erzäh­len sie oft nicht von ihren Erfah­run­gen. Im Paper wird auch betont, dass vie­le aus Scham oder Ver­un­si­che­rung ihre Flucht­grün­de weder vor den Behör­den noch vor den Sozialberater*innen offen­le­gen wol­len. Was nicht im Paper behan­delt wird und was für eine Fol­ge­stu­die even­tu­ell inter­es­sant wäre, ist die Fra­ge, wie es kommt, dass Betrof­fe­ne aus west­afri­ka­ni­schen Län­dern eher als Betrof­fe­ne aus ande­ren Län­dern dazu nei­gen von ihrer sexu­el­len Aus­beu­tung zu erzäh­len. Viel­leicht könn­te aus einer Unter­su­chung die­ser Tat­sa­che etwas über die unter­schied­li­che Wahr­neh­mung und Erfah­rung des Asyl­ver­fah­rens ver­schie­de­ner Her­kunfts­grup­pen gelernt wer­den. Zum Schluss wer­den sinn­vol­le (aber nicht unbe­dingt neu­ar­ti­ge) Hand­lungs­emp­feh­lun­gen vor­ge­schla­gen: Die Betrof­fe­nen müss­ten irgend­wie bes­ser über ihre Rech­te in Deutsch­land auf­ge­klärt wer­den, damit sie auf die Idee kom­men eine Bera­tung in Anspruch zu neh­men. Asylberater/innen müss­ten mehr sen­si­bi­li­siert wer­den um Betrof­fe­ne bes­ser iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen. Die Ver­net­zung von Bera­tungs­stel­len und Flücht­lings­hei­me müss­te ver­bes­sert wer­den. Ver­kürz­te Asyl­ver­fah­ren soll­ten nicht zu Las­ten einer gerech­ten Anhö­rung gehen. Betrof­fe­ne soll­ten auch bei einem beschleu­nig­ten Ver­fah­ren genug Ruhe und Zeit haben um „erlit­te­ne Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen als Asyl­grün­de vor­brin­gen zu kön­nen.“ Inter­es­sant sind die Nach­tei­le eines beschleu­nig­ten Asyl­ver­fah­rens, die im letz­ten Teil des Papers betont wer­den. Es wird sonst oft über die (zu) lan­gen Asyl­ver­fah­ren berich­tet, die Asyl­su­chen­de in eine aus­sichts­lo­se War­te­schlei­fe ohne kla­ren Auf­ent­halts­sta­tus zwin­gen. Ein ver­kürz­tes Asyl­ver­fah­ren soll­te dann eigent­lich im Sin­ne der Asylbewerber*innen sein, aber wie im Paper aus­ge­führt wird, kann ein vor­ei­li­ges Ver­fah­ren sogar Nach­tei­le für Betrof­fe­ne von Men­schen­han­del brin­gen. Der BesD befür­wor­tet eine bes­se­re Unter­stüt­zung von Betrof­fe­nen von Men­schen­han­del zur Arbeits- oder sexu­el­len Aus­beu­tung und erkennt die Wich­tig­keit der Wis­sens­ver­brei­tung bei den Betrof­fe­nen an. Wir for­dern kon­kre­te und hilf­rei­che Maß­nah­men zum Schutz der Betrof­fe­nen von Men­schen­han­del zum Zweck der sexu­el­len Aus­beu­tung, anstel­le von dis­kri­mi­nie­ren­den Geset­zen zur Ein­däm­mung der Sex­ar­beit.