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Massenlöschungen auf Twitter – worauf Sexworker jetzt achten sollten

Massenlöschungen auf Twitter – worauf Sexworker jetzt achten sollten

Massenlöschungen auf Twitter – worauf Sexworker jetzt achten sollten
Ob … … die Lis­te ist abso­lut nicht voll­stän­dig, aber man kann wohl laut sagen, dass Sex­wor­ker auf „Mainstream“-Seiten in der Regel nicht erwünscht sind. Und schon mal gar nicht, wenn sie über die­se Diens­te ver­su­chen, ihrer Arbeit nach­zu­ge­hen. Accounts wer­den still­ge­legt, Pro­fi­le gelöscht oder gesperrt, Über­wei­sun­gen stor­niert – da kön­nen im schlimms­ten Fall schon mal die müh­sam über Jah­re gesam­mel­ten Fol­lower (und damit Ein­nah­mens­quel­len!) von einem Tag auf den ande­ren weg sein. Wer­be­tech­nisch und finan­zi­ell ist das eine Kata­stro­phe. Und gleich­zei­tig ist es emo­tio­nal belas­tend, nur auf­grund der Natur des eige­nen Berufs und der Dis­kri­mi­nie­rung von Sei­ten meist ame­ri­ka­nisch-prü­der Fir­men von einer welt­weit genutz­ten Platt­form ver­drängt zu wer­den. Dabei müs­sen offen­bar nicht nur jene Men­schen auf­pas­sen, die Social Media im Rah­men ihrer Arbeit als Sex­wor­ker nüt­zen – son­dern in jüngs­ter Zeit offen­bar auch Orga­ni­sa­tio­nen, die Sex­wor­ker unter­stüt­zen. Ein kürz­li­ches Bei­spiel ist die Löschung des Insta­gram-Accounts der Ber­li­ner Orga­ni­sa­ti­on Trans­SexWork, die sich für Straßen-Sexarbeiter*innen in Ber­lin ein­setzt. Offen­bar wur­de die Löschung durch nichts wei­te­res als die (logi­sche) Erwäh­nung von Sex­ar­beit (in dem Account einer Orga die sich für Sex­ar­bei­ten­de enga­giert!) aus­ge­löst. Twit­ter war bis vor kur­zem einer der letz­ten Orte, wo man bar­rie­re­frei „Inhal­te für Erwach­se­ne“ pos­ten konn­te und wo vie­le Sex­ar­bei­ten­de für ihre Ange­bo­te wer­ben und ihre Ziel­grup­pen anspre­chen konn­ten. Die­se Ära der rela­ti­ven Frei­heit scheint seit Beginn des Jah­res nun einem Ende zuzu­ge­hen. In einem Inter­view mit dem Rol­lingS­tone äußer­ten sich pro­mi­nen­te Mit­glie­der der Sex­wor­ker-Sze­ne in den USA, unter ande­rem die eben­falls betrof­fe­ne Domi­na Godess Avi­va über die mas­sen­haf­ten Kon­to­sper­run­gen und Löschun­gen seit Janu­ar 2021. Neben Ein­zel­per­so­nen traf es zum Ent­set­zen vie­ler Sex­wor­ker auch eini­ge gro­ße Mit­spie­ler auf Twit­ter, wie zum Bei­spiel den bereits über ein Jahr­zehnt akti­ven Account der Fetish Con und die Accounts der Sex­dienst­leis­tungs-Platt­for­men Model­Cen­tro und Clips4Sale. Es wur­de spe­ku­liert, dass die im Janu­ar getä­tig­te Anzei­ge gegen Twit­ter von Sei­ten des Natio­na­len Zen­trums gegen sexu­el­le Aus­beu­tung (NCOSE), einer rechts gerich­te­ten und reli­giö­sen Grup­pie­rung, etwas mit den neu­es­ten Ent­wick­lun­gen zu tun haben könn­te. Das NCOSE wirft Twit­ter vor, von einem Fall von Kin­der­por­no­gra­phie pro­fi­tiert zu haben und beruft sich in sei­ner Kla­ge auf die von Sex­wor­ker-Orga­ni­sa­tio­nen bekämpf­te SESTA/­FOS­TA-Ver­ord­nung. Kritiker*innen ver­mu­ten hin­ter der Kla­ge jedoch eher den Wunsch des NCOSE, Sex­ar­beit und jeg­li­ches sexu­el­les Mate­ri­al gene­rell aus dem Inter­net zu ver­ban­nen. Eine Spre­che­rin von Twit­ter ver­nein­te auf Nach­fra­ge einen geziel­ten Angriff auf die Sex­in­dus­trie sowie einen Zusam­men­hang mit der Kla­ge des NCOSE. Sie mach­te dar­auf auf­merk­sam, dass die Ver­ord­nun­gen rund um „sen­si­ble Inhal­te“ nicht ver­än­dert wur­den. Dass die Löschun­gen sich nicht allei­ne auf Pro­fi­le aus der Sex­ar­beits-Indus­trie bezie­hen, scheint eine inof­fi­zi­el­le Stu­die von Sex­ar­bei­te­rin und Busi­ness Con­sul­tant Amber­ly Roth­field zu bestä­ti­gen. Sie ver­mu­tet, dass der Twit­ter-Crack­down auf die Ein­füh­rung eines neu­en Veri­fi­zie­rung­s­ys­tems am 22. Janu­ar und die damit ver­bun­de­ne kon­se­quen­te­re Durch­set­zung der bereits exis­tie­ren­den Nut­zungs­be­din­gun­gen zurück­zu­füh­ren ist. Laut ihrer Ana­ly­se schei­nen eben­so­vie­le Accounts ohne „Inhal­te für Erwach­se­ne“ und Strea­mer von You­Tube den Sper­run­gen zum Opfer zu fal­len. Was nun? Ers­tens ist es vor allem für Sex­wor­ker drin­gend zu emp­feh­len, sich noch­mal ganz genau die Regeln bei Twit­ter durch­zu­le­sen. Zu den wich­tigs­ten Tipps um eine Sper­rung oder Löschung des eige­nen Pro­fils zu ver­mei­den, gehört die­se Auf­lis­tung von Amber­ly Roth­field:
  • Kenn­zeich­ne dei­ne Inhal­te als sen­si­bel: Por­no­gra­fie und ande­re For­men ein­ver­nehm­lich pro­du­zier­ter, nicht jugend­frei­er Inhal­te sind auf Twit­ter erlaubt, sofern die­se Medi­en als sen­si­bel gekenn­zeich­net sind. Mar­kie­re dei­ne Tweets als „Mate­ri­al, das mög­li­cher­wei­se sen­si­ble Inhal­te beinhal­tet“. Auf Twit­ter gehst du hier­zu auf „Ein­stel­lun­gen“ → „Daten­schutz und Sicher­heit“ → „Dei­ne Tweets“ und akti­vierst das ange­zeig­te Käst­chen. Dies hat zur Fol­ge, dass Bil­der und Vide­os du du twit­terst für Nut­zer, die kei­ne sen­si­blen Inhal­ten sehen möch­ten, als sen­si­bel mar­kiert wer­den. Nut­zer müs­sen erst aktiv eine War­nung bestä­ti­gen, wenn sie die Inhal­te sehen wol­len. Nut­zer  müs­sen im Pro­fil ange­ben „all adult con­tent“, also „alle sen­si­blen Medi­en“ ange­zeigt bekom­men zu wol­len. Dies kann man bei „Ein­stel­lun­gen“ → „Daten­schutz und Sicher­heit“ → „Inhal­te, die du siehst“ → „Medi­en anzei­gen, die sen­si­ble Inhal­te beinhal­ten kön­nen“ ent­spre­chend mar­kie­ren.
  • Kei­ne expli­zi­ten Links (auch auf dei­ne eige­nen Pro­fi­le) in dei­ner Twit­ter-Bio­gra­phie: Wir haben kei­ne Hin­wei­se dar­auf gefun­den, wel­che Regeln für den Bio­gra­phie-Text gel­ten – wir emp­feh­len des­halb, auch hier mit Vor­sicht vor­zu­ge­hen und nichts sexu­ell expli­zi­tes zu schrei­ben oder sexu­ell expli­zi­te URLs zu ver­lin­ken — das inklu­diert den Link auf eure Stu­dio-Home­page oder auf eure Pro­fi­le auf Dir­ty­Hob­by, Kauf­Mich, etc. Amber­ly Roth­field emp­fiehlt, die Links zu euren Pro­fi­len und Kauf-Auf­for­de­run­gen statt­des­sen in dem “ange­pinn­ten” Kom­men­tar zu plat­zie­ren. Wie das geht, steht zum Bei­spiel hier.
  • Mach dein Pro­fil­bild und Hin­ter­grund­bild jugend­frei: Hast du Punkt 1 erle­digt, musst du dich „nur“ noch um jene Inhal­te küm­mern, die nicht als „sen­si­bel“ mar­kiert wer­den kön­nen und damit jeder Per­son, auch Min­der­jäh­ri­gen, ange­zeigt wer­den kön­nen. Dabei han­delt es sich um drei Din­ge: euer Pro­fil­bild, euer Hin­ter­grund­bild und Live-Vide­os. Die Emp­feh­lun­gen: 1) Kei­ner­lei Nackt­heit in Pro­fil­bild oder Hin­ter­grund – Amber­ly Roth­field emp­fiehlt sogar, hier nichts zu ver­wen­den, was als „sexuell“/erotisch aus­ge­legt wer­den kann. Kei­ne durch­sich­ti­ge oder halb­durch­sich­ti­ge Klei­dung – sind die Nip­pel durch­zu­se­hen, lass es bes­ser. 2) Kei­ne Logos oder URLs von Sei­ten mit Erwach­se­nen-Inhal­ten in Pro­fil­bild oder Hin­ter­grund­bild — auch wenn es sich dabei um dei­ne eige­ne Sei­te han­delt.
  • Siche­re dei­ne Inhal­te: Bei einer plötz­li­chen Sper­rung oder Löschung kön­nen nicht nur Fol­lower, son­dern auch nicht zusätz­lich abge­spei­cher­te Inhal­te, die du extra für Social Media gemacht hast, von einem Tag auf den ande­ren weg/ für dich nicht mehr zugäng­lich sein. Leg dir ein Back-Up für dei­ne  Inhal­te an – da Drop­box und Goog­le Dri­ve lei­der eben­falls kei­ne Ssexwor­ker-freund­li­chen Sei­ten sind, kön­nen wir hier der­zeit eigent­lich nur exter­ne Fest­plat­ten zu emp­feh­len.
Da die Sper­run­gen sich nicht nur auf Erwach­se­nen-Inhal­te bezie­hen, gibt Amber­ly Roth­field Sex­wor­kern außer­dem ein paar Tipps, die sich teil­wei­se auch in den „Regeln und Best Prac­ti­ces für Account-Ver­hal­ten“ direkt bei Twit­ter nach­le­sen las­sen.
  • Nüt­ze kei­ne Auto­ma­ti­sie­rungs-Soft­ware: Robo­ter, die Tex­te für dich erstel­len oder ande­ren Accounts für dich fol­gen sind ein No-Go. Schreib dei­ne Tweets 1. selbst und 2. wie­der­ho­le dich nicht wort­wört­lich und benüt­ze kein vol­les Copy&Paste. Ach­tung: Das gilt nicht für die auf Twit­ter und mit ande­ren Apps mög­li­ches “Vor­aus-Datie­ren” dei­ner Inhal­te — du kannst wei­ter­hin Tweets fer­tig schrei­ben und die­se an einem Tag und zu einer Uhr­zeit dei­ner Wahl ver­öf­fent­li­chen las­sen.
  • Nüt­ze kei­nen zusätz­li­chen Account um Regeln zu bre­chen: Falls du einen zwei­ten „Back­up-Account“ betreibt und dich mit einem der Accounts nicht an die Regeln hältst, kann dir das als Ver­such, die Regeln umge­hen zu wol­len, aus­ge­legt wer­den. Natür­lich trifft das nicht zu, falls es sich bei dei­nem zwei­ten Account ein­fach um ein Pri­vat-Pro­fil han­delt oder die­ses sons­ti­ge Inhal­te beinhal­tet, die sich von dei­nem ande­ren Pro­fil unter­schei­den — das du im übri­gen auf kei­nen Fall jemals irgend­wo als “Back-Up-Account” bezeich­nen soll­test.
  • Re-Tweet Grup­pen sind nicht ger­ne gese­hen: Mei­de Grup­pen, wo sich die Nut­zer gegen­sei­tig in Mas­sen ret­wee­ten, das kann als Spam aus­ge­legt wer­den.
  • Ver­su­che nicht bil­lig mit Spam Auf­merk­sam­keit zu erzeu­gen: Fol­ge nicht wahl­los tau­sen­den Accounts und nut­ze kei­ne Hash­tags, wenn sich der Inhalt dei­nes Tweets gar nicht auf das Hash­tag-The­ma bezieht – sol­ches Ver­hal­ten kann auch mit Sper­rung bestraft wer­den.
Noch­mal zusam­men­fas­send: Sex­wor­ker schei­nen nicht gezielt von Löschun­gen betrof­fen zu sein. Trotz­dem ist das The­ma ins­be­son­de­re für Sex­wor­ker bri­sant, da die­se auch stark von den der­zei­ti­gen Löschun­gen betrof­fen sind und zwei­tens über kurz oder lang bis­her stets von öffent­li­chen Platt­for­men ver­trie­ben wur­den.
Quel­len: Bei die­sem Text han­delt es sich in Tei­len um eine Über­set­zung bzw. Zusam­men­fas­sung des Arti­kels „Twit­ter Pur­ge? Increased Enforce­ment? What is Going On!“ (26.01.21) sowie des Live­streams „Twit­ter Dele­ti­ons – The Increase and How To Stay Safe“ (24.01.21) von Sex­ar­bei­te­rin und Busi­ness Con­sul­tant Amber­ly Roth­field. Auf ihrem eng­lisch­spra­chi­gen Blog fin­den Sex­wor­ker wert­vol­le und kos­ten­freie Res­sour­cen rund um Mar­ke­ting, PR, pas­si­ves Ein­kom­men, Kun­den­bin­dung und vie­les mehr. In bezahl­ten Live-Schu­lun­gen und Ein­zel-Bera­tun­gen unter­stützt die Texa­ne­rin ande­re Sex­wor­ker dar­in, über­leg­te Busi­ness-Ent­schei­dun­gen in der Sex­dienst­leis­tungs-Bran­che zu tref­fen.