Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Workshop | Konto, Steuern + Finanzen

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Datum: 16.04.2026
Uhr­zeit: 19:00–20:30 Uhr (1 Std. 30 Min.)

Lets Talk Papier­kram: Als Sexarbeiter*in bist du Unternehmer*in – mit allem was dazu­ge­hört. Damit jede Trans­ak­ti­on für dich den sel­ben Mehr­wert hat wie für dei­ne Klient*innen, soll­te alles sau­ber abge­wi­ckelt sein. Aber was ist dabei wich­tig zu beach­ten? In die­sem …

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Stellungnahme des BesD zum neuen Entwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“ vom 25.11.2015

Stellungnahme des BesD zum neuen Entwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“ vom 25.11.2015

In der Pres­se viel­fach als „Ent­schär­fung“, vom Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um als „Ver­schlan­kung“ bezeich­net liegt nun ein neu­er Ent­wurf eines „Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes“ vor. Kern­punk­te der Ände­run­gen sind eine nun bun­des­weit statt nur lokal gül­ti­ge Regis­trie­rung für Sexarbeiter_innen, die zudem nur noch halb so häu­fig erneu­ert wer­den muss. Die Ver­län­ge­rung soll nun­mehr auch elek­tro­nisch mög­lich sein. Eine Gesund­heits­be­ra­tung soll ein­mal vor der ers­ten Regis­trie­rung und nicht mehr regel­mä­ßig ver­pflich­tend sein. Ver­schie­de­ne Fris­ten und Über­gangs­re­ge­lun­gen wur­den ver­län­gert. Auch wenn die­se „Ver­schlan­kun­gen“, die ganz offen­sicht­lich dem Pro­test der Län­der gegen einen nicht zu bewäl­ti­gen­den büro­kra­ti­schen Auf­wand geschul­det sind, auch den­je­ni­gen von uns ent­ge­gen­kä­men, die sich tat­säch­lich wür­den regis­trie­ren las­sen, bleibt der grund­sätz­lich dis­kri­mi­nie­ren­de, abschre­cken­de bzw. ille­ga­li­sie­ren­de und Arbeits­platz ver­nich­ten­de Cha­rak­ter des Geset­zes unver­än­dert. Der „Idio­ten­test“ (Prü­fung auf „Ein­sichts­fä­hig­keit“) für Sex­wor­ker wur­de nicht wie in Press­be­rich­ten zunächst zitiert gestri­chen, son­dern nur inner­halb des Ent­wurfs ver­la­gert, und in eini­gen Tei­len wur­de der Ent­wurf sogar ver­schärft: Die Buß­gel­der für Sexarbeiter_innen bei Ver­stoß gegen die Zwangs­re­gis­trie­rung wur­den erhöht, zudem soll nun schwan­ge­ren Frau­en die Sex­ar­beit ver­bo­ten wer­den. Das Wer­be­ver­bot, zunächst nur für Prak­ti­ken ohne Kon­dom, wur­de auf “die Jugend beein­träch­ti­gen­de” Wer­bung für Sex­ar­beit aus­ge­wei­tet – wenn die­ser Para­graph das immer noch gel­ten­de all­ge­mei­ne Wer­be­ver­bot für Sex­ar­beit (§120 OwiG, ein Über­bleib­sel aus der Zeit vor 2002) tat­säch­lich ersetzt, ist dies zumin­dest in der Sum­me eine Anpas­sung an die inzwi­schen gel­ten­de Recht­spre­chung. Wirk­lich ver­bes­sert hat sich an die­sem Ent­wurf lei­der wenig. Eine poli­zei­li­che Huren­kar­tei, egal wie viel oder wenig büro­kra­tisch auf­wen­dig erho­ben, egal ob durch ein expli­zi­tes Anmel­de­pro­ze­de­re oder durch eine ent­spre­chen­de Auf­zeich­nungs­pflicht als Auf­la­ge einer Bor­dell­kon­zes­sio­nie­rung, bleibt eine Dis­kri­mi­nie­rung und ein Sicher­heits­ri­si­ko für alle Sexarbeiter_innen. Die Ver­ar­bei­tung und Wei­ter­ga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die das Sexu­al­le­ben betref­fen und die somit beson­ders sen­si­bel sind, sowie die Ver­let­zung wei­te­rer Grund­rech­te wie das Recht auf die Unver­letz­lich­keit der Woh­nung, kann nicht durch die Abwehr angeb­lich all­ge­gen­wär­ti­ger Gefah­ren gerecht­fer­tigt wer­den, die weder durch eine ent­spre­chen­de Anzahl von Ermitt­lungs­ver­fah­ren oder Ver­ur­tei­lun­gen, noch durch wis­sen­schaft­li­che Dun­kel­feld­stu­di­en beleg­bar sind. Die Erlaub­nis­pflicht für „Pro­sti­tu­ti­ons­ge­wer­be“, an der sich im neu­en Ent­wurf nichts geän­dert hat, ist in die­ser Form eine Grund­la­ge belie­bi­ger Ein­däm­mung und Ver­drän­gung von Sex­ar­beit und wird kaum zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­si­tua­ti­on von Sexarbeiter_innen bei­tra­gen. Als Berufs­ver­band der Sexarbeiter_innen leh­nen wir auch die­sen Ent­wurf eines „Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes“ ab. Im wei­te­ren ver­wei­sen wir auf unse­re aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me vom 11.09.2015 zum vor­he­ri­gen Ent­wurf des Pro­st­SchG und die dar­in ent­hal­te­nen For­de­run­gen und Alter­na­ti­ven zu einem ent­stig­ma­ti­sie­ren­den, ent­kri­mi­na­li­sie­ren­den und somit men­schen­rechts­ba­sier­ten Ansatz zum Umgang mit der Sex­ar­beit: Wir for­dern die Aner­ken­nung von Sex­ar­beit als Frei­be­ruf im Gewerbe‑, Steuer‑, und Bau­recht, die Anmel­de­pflicht für Bor­del­le nach §14 der Gewer­be­ord­nung (sowie die Pflicht für Gewer­be­äm­ter in allen Kom­mu­nen, sol­che Anmel­dun­gen ent­ge­gen­zu­neh­men) und, wie inzwi­schen auch von Amnes­ty Inter­na­tio­nal gefor­dert, eine voll­stän­di­ge Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Sex­ar­beit, also das Strei­chen der die Sex­ar­beit betref­fen­den Son­der­pa­ra­gra­phen im Polizei‑, Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ge­setz, allen vor­an Art. 297 EGStGB als Grund­la­ge der Sperr­be­zirks­ver­ord­nun­gen. Wei­ter­hin for­dern wir den flä­chen­de­cken­den Aus­bau frei­wil­li­ger, anony­mer, kos­ten­lo­ser und par­tei­li­cher Gesund­heits­be­ra­tung für alle Men­schen mit Risi­ko­ver­hal­ten, die Finan­zie­rung wei­te­rer Fach­be­ra­tungs­stel­len für Sexarbeiter_innen, den Aus­bau von fun­dier­ten Ange­bo­ten zur berufs­spe­zi­fi­schen Basis­be­ra­tung und Infor­ma­ti­on (“Ein­stiegs­be­ra­tung”), geför­der­te Pro­gram­me zur Qua­li­fi­zie­rung bei Umori­en­tie­rung in ande­re Beru­fe, sowie bun­des­weit auf­su­chen­de, berufs­be­glei­ten­de Work­shops zur Pro­fes­sio­na­li­sie­rung in der Sex­ar­beit. Wir for­dern die Unter­stüt­zung berufs­stän­di­scher Selbst­ver­tre­tun­gen von Sex­ar­bei­ten­den, wirk­sa­me Maß­nah­men zur Ent­stig­ma­ti­sie­rung Anti-Dis­kri­mi­nie­rung von Sexarbeiter_innen und die Schu­lung von zustän­di­gen Beam­ten und Behör­den im Umgang mit der Sex­ar­beits­bran­che. In Soli­da­ri­tät mit Betrof­fe­nen von Aus­beu­tung und Men­schen­han­del in allen Bran­chen schlie­ßen wir uns den For­de­run­gen des KOK nach Rech­ten und par­tei­li­cher Bera­tung für Betrof­fe­ne an.