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2. Juni: Hurentag

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Stellungnahme des BesD zur Gebührenverordnung und den Zuständigkeiten beim ProstSchG in Sachsen-Anhalt

Stellungnahme des BesD zur Gebührenverordnung und den Zuständigkeiten beim ProstSchG in Sachsen-Anhalt

Stellungnahme des BesD zur Gebührenverordnung und den Zuständigkeiten beim ProstSchG in Sachsen-Anhalt
Ber­lin, 04.04.2018 Sehr geehr­te Damen und Her­ren des Minis­te­ri­ums für Wirt­schaft in Sach­sen-Anhalt, wir bedan­ken uns für die Mög­lich­keit zur Stel­lung­nah­me. Ihren Refe­ren­ten­ent­wurf sehen wir kri­tisch. Kos­ten­pflicht für Sex­ar­bei­ten­de Ihre Über­le­gun­gen, die ent­ste­hen­den Kos­ten bezüg­lich der Umset­zung des Pro­st­SchG auf Ebe­ne der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te durch Gebüh­ren­er­he­bung aus­zu­glei­chen, ent­spricht nicht dem Schutz­ge­dan­ken des Geset­zes. Gera­de im Bun­des­land Sach­sen-Anhalt fin­det Sex­ar­beit oft unter sehr pre­kä­ren Bedin­gun­gen statt. Es han­delt sich über­wie­gend um Woh­nungs­pro­sti­tu­ti­on. Sehr ver­brei­tet sind die sog. Ter­min­woh­nun­gen, in denen wöchent­lich die Sex­ar­bei­ten­den wech­seln. Dem­entspre­chend hoch ist die Fluk­tua­ti­on. Der Sex­ar­beits­markt in Sach­sen-Anhalt ist schwie­rig Die Arbeits­be­din­gun­gen sind gekenn­zeich­net von schwa­cher und schwan­ken­der Nach­fra­ge und nied­ri­gen End­ver­brau­cher-Prei­sen. Sex­ar­bei­ten­de, die unter die­sen Bedie­nun­gen ihren Lebens­un­ter­halt bestrei­ten noch zusätz­lich mit Abga­ben zu belas­ten kon­ter­ka­riert den Ansatz der ver­trau­ens­bil­den­den Maß­nah­me. Laut Stel­lung­nah­men von Bera­tungs­stel­len für Men­schen­han­dels­op­fer bedarf es einer sehr ver­trau­ens­vol­len Atmo­sphä­re, bis sich eine in einer Zwangs­si­tua­ti­on befind­li­che Sex­ar­bei­te­rin dem Gegen­über anver­traut. Anmel­de­tou­ris­mus Ihr Befürch­tung, bei Gebüh­ren­frei­heit stel­le sich ein soge­nann­ter Anmel­de­tou­ris­mus aus ande­ren Bun­des­län­dern ein, bewahr­hei­tet sich in der bis­he­ri­gen Pra­xis ande­rer Bun­des­län­der nicht. In ihrem Nach­bar­bun­des­land, Nie­der­sach­sen, gibt es regio­nal Gebüh­ren in sehr unter­schied­li­cher Höhe. Die Stadt Han­no­ver erhebt 15 Euro und Han­no­ver Land bie­tet den Ser­vice kos­ten­los an. Nicht ein­mal dort sind Wan­der­be­we­gun­gen erkenn­bar. Es han­delt sich um Ein­zel­fäl­le. Die­se Aus­kunft stammt von Mit­ar­bei­ten­den der Bera­tungs­stel­le für Sex­ar­bei­ten­de in Han­no­ver (Phö­nix). Auch Mit­ar­bei­ten­de der Anmel­de­stel­le laut Pro­st­SchG in Han­no­ver Land beob­ach­ten kei­nen Ten­denz zum Anmel­de­tou­ris­mus. Unter die­sen Vor­be­din­gun­gen hal­ten wir es für aus­ge­schlos­sen, dass sich erkenn­ba­re Fall­zah­len an nie­der­säch­si­schen Sex­ar­bei­ten­den auf den Weg nach Sach­sen-Anhalt bege­ben um 15 Euro zu spa­ren. Nicht ein­mal das Bun­des­land Ham­burg, wel­ches aktu­ell als eines der Bun­des­län­der gilt, das sehr unkom­pli­ziert und auch kos­ten­los die Anmel­dun­gen für Sex­ar­bei­ten­de durch­führt, ver­zeich­net grö­ße­ren Zulauf aus ande­ren Bun­des­län­dern. Ham­burg bestä­tigt jedoch, dass es einen Anteil an Anmel­dun­gen von rei­sen­den Sex­ar­bei­ten­den gibt, die aus Bun­des­län­dern stam­men, in denen noch kei­ne Regis­trie­run­gen mög­lich sind. Zu die­sen Län­dern gehört auch Sach­sen-Anhalt. Feh­len­de Finanz­mit­tel im Lan­des­haus­halt Die Aus­sa­ge, dass Finanz­mit­tel zur Umset­zung des Pro­st­SchG im Zwei-Jah­res-Haus­halt des Lan­des Sach­sen-Anhalt nicht ein­ge­plant waren, ent­spricht sicher den Tat­sa­chen. Es han­delt sich dabei aller­dings um ein Ver­säum­nis, denn die par­la­men­ta­ri­sche Debat­te um das Pro­st­SchG lief auch vor die­sem Zeit­punkt schon Bun­des­ebe­ne. Es war abzu­se­hen, dass Kos­ten ent­ste­hen. Gebüh­ren­er­he­bung für Betriebs­stät­ten Im Zuge der Gleich­be­hand­lung mit ande­ren Gewe­be­be­trie­ben hal­ten wir es für ange­bracht, dass auch für Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten Gebüh­ren bei der gewer­be­recht­li­chen Anmel­dung anfal­len. Ihre Pla­nun­gen las­sen aber erah­nen, dass es sich um unver­hält­nis­mä­ßig hohe Gebüh­ren han­deln wird. Dies hal­ten wir für bedenk­lich, denn die extrem wirt­schafts­schwa­che Sex­ar­beits­bran­che in Sach­sen-Anhalt läßt kei­ne gro­ßen Über­schüs­se für Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten erwirt­schaf­ten. Somit wer­den alle Kos­ten, die einem Betrei­ben­den durch das Pro­st­SchG ent­ste­hen auf die dort arbei­ten­den Frau­en umge­legt. Dies geschieht übli­cher­wei­se durch höhe­re pro­zen­tua­le Miet­ab­ga­ben oder krea­ti­ve Zuschlä­ge für Geträn­ke, Wer­bung, Put­zen, Fahr­ser­vice, usw. Genau die Per­so­nen, denen das neue Gesetz hel­fen soll, wer­den somit noch wei­ter in Abhän­gig­kei­ten gebracht. Dezen­tra­le Anmel­de­stel­len auf Kreis­ebe­ne Wir möch­ten anre­gen, die Idee die Zustän­dig­kei­ten auf die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te zu ver­tei­len, noch ein­mal zu über­den­ken. Es ist wesent­lich effek­ti­ver, wenn in einer oder zwei zen­tra­len „Mel­de­stel­len“ Per­so­nen arbei­ten, die sich täg­lich mit dem The­men Sex­ar­beit aus­ein­an­der­set­zen und somit auch in der Lage sind Pro­ble­me zu erken­nen und anzu­spre­chen. Dies ent­spricht dem Grund­ge­dan­ken des Pro­st­SchG. Ande­re Flä­chen­län­der wie z.B. Schles­wig-Hol­stein und auch Meck­len­burg-Vor­pom­mern haben sich für die­se Lösung ent­schie­den. In Schles­wig-Hol­stein gibt es eine zen­tra­le Anmel­de­stel­le in Neu­müns­ter. Auf Grund der hohen Stig­ma­ti­sie­rung ist Anony­mi­tät für Sex­ar­bei­ten­de sehr wich­tig. Gera­de in klei­nen Gemein­den ist die Hemm­schwel­le für Sex­ar­bei­ten­de sehr hoch, sich direkt dort vor Ort anzu­mel­den. In der Regel wird eine etwas wei­ter ent­fern­te grö­ße­re Stadt bevor­zugt. Tren­nung von Gesund­heits­be­ra­tung und Gesund­heits­amt Die Mög­lich­keit zur kos­ten­lo­sen und anony­me Bera­tung laut Infek­ti­ons­schutz­ge­setz an den Gesund­heits­äm­tern wird von sex­ar­bei­ten­den Kol­le­gin­nen sehr ger­ne in Anspruch genom­men. Wich­tig ist dies gera­de für Sex­ar­bei­ten­de mit unsi­che­rem Auf­ent­halts­sta­tus oder feh­len­der Kran­ken­ver­si­che­rung. Genau die­ser „schüt­zens­wer­ten“ Per­so­nen­grup­pe fehlt das Ver­trau­en in die Gesund­heits­äm­ter, wenn dort par­al­lel auch die Pflicht­be­ra­tun­gen laut Pro­st­SchG durch­ge­führt wer­den. Wir bit­ten dies räum­lich und per­so­nell zu tren­nen. Bera­tungs­stel­le Mag­da­le­na und Run­der Tisch Sex­ar­beit Wir schät­zen die Arbeit der Bera­tungs­stel­le für Sex­ar­bei­ten­de, Mag­da­le­na, in Mag­de­burg. Es ist sehr wich­tig, dass bei der Bera­tung laut Pro­st­SchG die Adres­se der Bera­tungs­stel­le oder Info-Fly­er über­reicht wer­den. Sozi­al­ar­bei­te­ri­sche Auf­ga­ben wie Schuld­ner­be­ra­tung, Kin­der­geld­an­sprü­che, Umstiegs­un­ter­stüt­zung,.… wer­den dort pro­fes­sio­nell ange­bo­ten und kön­nen so ein sehr wich­ti­ges Ange­bot für die gemein­sa­me Ziel­grup­pe sein. Des Wei­te­ren hal­ten wir die Fort­füh­rung und fes­te Instal­la­ti­on des „run­den Tisches“ Sex­ar­beit in Sach­sen-Anhalt für sehr wich­tig. Ger­ne neh­men wir als Berufs­ver­band auch als fes­tes Mit­glied dar­an teil. Mit freund­li­chen Grü­ßen, Johan­na Weber Vor­stand BesD