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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

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Stellungnahme | Unsere Positionierung zum Sexkaufverbot-Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

Stellungnahme | Unsere Positionierung zum Sexkaufverbot-Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

Stellungnahme | Unsere Positionierung zum Sexkaufverbot-Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag
Nächs­ten Mon­tag befasst sich der Fami­li­en­aus­schuss  in sei­ner öffent­li­chen Anhö­rung mit einem Antrag der Uni­ons­frak­ti­on der ein Ver­bot des Kaufs sexu­el­ler Dienst­leis­tun­gen zum Ziel hat. Vom BesD wird unse­re poli­ti­sche Spre­che­rin Johan­na Weber als gela­de­ne Sach­ver­stän­di­ge an der öffent­li­chen Anhö­rung teil­neh­men. 

Stellungnahme des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen, BesD e.V. zum Antrag der CDU/CSU „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“

Seit Jah­ren weist unser Ver­band auf die nega­ti­ven Fol­gen eines Sexkauf­ver­bo­tes / Nor­di­schen Modells hin. Gera­de pre­kär arbei­ten­de oder auf ande­re Art mar­gi­na­li­sier­te Sex­ar­bei­ten­de wer­den unter erschwer­ten Bedin­gun­gen wei­ter arbei­ten müs­sen.

Unzureichende Ausstiegs-Projekte mit nur sehr geringer Nachfrage

Die ver­spro­che­nen Aus­stiegs­pro­gram­me sind rei­ne Lip­pen­be­kennt­nis­se, und wer­den auf­grund feh­len­der Kon­zep­te und Geld­mit­tel nur sehr begrenzt zustan­de kom­men. Der Blick nach Frank­reich, wo das Nor­di­sche Modell 2016 ein­ge­führt wur­de, bestä­tigt dies.Es haben in den ers­ten 3 Jah­ren nach der Ein­füh­rung des Nor­di­schen Modells nur 341 Per­so­nen effek­tiv vom Aus­stiegs­pro­gramm pro­fi­tiert, dies sind zwi­schen 0,9% und 1,1% (Quel­le 1)

Zunahme der Prostitution Minderjähriger

Zitat aus dem Bericht der Arbeits­grup­pe des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums (Quel­le 2), die sich in den Jah­ren 2016 bis 2020 mit Min­der­jäh­ri­gen in der Pro­sti­tu­ti­on befass­te: Min­der­jäh­ri­ge Opfer von Zuhäl­te­rei in Frank­reich: 2016: 116 2017: 170 2018: 205 2019: 206 2020: 400 Inner­halb von vier Jah­ren hat sich die die Zahl min­der­jäh­ri­ger Opfer von Zuhäl­te­rei seit Ein­füh­rung des Nor­di­schen Modells mehr als ver­drei­facht.

Betroffene wenden sich weniger an die Polizei

Eine fran­zö­si­sche Stu­die von 2020 (Quel­le 3) kam zu dem Schluss, dass nur 28% der Per­so­nen, die mit Bera­tungs­stel­len wegen Men­schen­han­del in Kon­takt kamen, ihre Täter auch straf­recht­lich ver­fol­gen lie­ßen. Das Nor­di­sche Modell in Frank­reich löst also auch nicht das Pro­blem der gerin­gen Straf­ver­fol­gung. 70% der Sex­ar­bei­ter beob­ach­ten ent­we­der kei­ne Ver­bes­se­rung oder eine Ver­schlech­te­rung ihrer Bezie­hun­gen zur Poli­zei (Quel­le 4).

Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen

Eine fran­zö­si­sche Stu­die (Quel­le 4) belegt:
  • 88% der Sex­ar­bei­ter sind gegen die Kri­mi­na­li­sie­rung von Kun­den.
  • 63% der Sex­ar­bei­ter haben eine Ver­schlech­te­rung ihrer Lebens­be­din­gun­gen erlebt.
  • 38% der Sex­ar­bei­ter fin­den es immer schwie­ri­ger, die Ver­wen­dung von Kon­do­men zu for­dern.
  • 78% der Sex­ar­bei­ter haben einen Ein­kom­mens­ver­lust erlit­ten.
  • 42% der Sex­ar­bei­ter sind mehr Gewalt aus­ge­setzt als vor der Ein­füh­rung des Geset­zes.
In Deutsch­land hat das Arbeits­ver­bot für Sex­ar­bei­ten­de wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie einen iden­ti­schen Effekt wie in Frank­reich gezeigt (Quel­le 5):
  • das Preis­ni­veau sank ab
  • ver­mehr­te Anfra­gen nach Prak­ti­ken ohne Kon­dom
  • ver­mehr­te Über­grif­fe / Zunah­me von Gewalt
  • Sex­ar­bei­ten­de waren kaum zu errei­chen für Hilfs­an­ge­bo­te
Unser Ver­band erwar­tet ver­gleich­ba­re Aus­wir­kun­gen durch die Ein­füh­rung des Sexkaufverbotes/Nordischen Modells.

Bezugnahme direkt auf die Inhalte des CDU/CSU-Antrages

Zahlen zu Menschenhandel und Zwangsprostitution

Der CDU/C­SU-Antrag spricht von unkon­trol­lier­ter Aus­brei­tung von Men­schen­han­del und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on durch die lega­le Sex­ar­beit. Auch wer­den wei­te Tei­le der Bran­che der orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät zuge­ord­net, infol­ge­des­sen die über­wie­gen­de Zahl der Pro­sti­tu­ier­ten zu ihrer Tätig­keit gezwun­gen sei. Für alle die­se Behaup­tun­gen gibt es kei­ne wis­sen­schaft­li­chen Nach­wei­se oder sons­ti­ge Bele­ge. Das Bun­des­la­ge­bild 2023 des BKA „Men­schen­han­del und Aus­beu­tung“ spricht eine ande­re Spra­che: „Die Anzahl der Ver­fah­ren bei sexu­el­ler Aus­beu­tung ist rück­läu­fig, bei Arbeits­aus­beu­tung hin­ge­gen erneut ange­stie­gen.“ (Quel­le 6)

Zahlen zu Krankenversicherungsstand

Die Zahl von 50 sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig beschäf­ti­gen Sex­ar­bei­ten­den fin­det sich im Antrags­text. Es ent­steht der Ein­druck, dass nur ein ver­schwin­dend gerin­ger Teil der Bran­che kran­ken­ver­si­chert ist. Wir wün­schen uns, dass Poliker*innen etwas gründ­li­cher hin­schau­en. In der Sex­ar­beits­bran­che gibt es so gut wie kei­ne Ange­stell­ten­ver­hält­nis­se. Sex­ar­bei­ten­de sind selbst­stän­dig und müs­sen sich wie alle ande­ren Selbst­stän­di­gen eigen­stän­dig ver­si­chern. In einem Bericht des Fami­li­en­mi­nis­te­ri­ums über die Aus­wir­kun­gen des Pro­stG fin­det sich fol­gen­des zu dem The­ma: „Von den schrift­lich befrag­ten Pro­sti­tu­ier­ten waren die weit­aus meis­ten (86,9 %) in irgend­ei­ner Form kran­ken­ver­si­chert. Nur ein klei­ner Teil war nicht kran­ken­ver­si­chert, die­ser Anteil lag aber deut­lich höher als in der Gesamt­be­völ­ke­rung.“ (Quel­le 7)

Verbot von Prostitutionsstätten — Punkt 3 im Antrag

Anders als alle Län­der, in denen das Sexkauf­ver­bot ein­ge­führt wur­de, ver­fügt Deutsch­land über ein flä­chen­de­cken­des Netz­werk ver­schie­de­ner Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten. Die­se sind behörd­lich über­prüft und poli­zei­lich bekannt. Sie bie­ten für vie­le Sex­ar­bei­ten­de einen guten und siche­ren Arbeits­platz. Natür­lich gibt es hier noch Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al, doch sehen wir uns auf einem guten Weg. Die­se lega­len Arbeits­plät­ze zu zer­schla­gen, treibt die Sex­ar­bei­ten­den ins Unsi­che­re und zum Teil auch in die Ille­ga­li­tät.

Ausbau Beratungsstellen und Ausstiegsangebote — Punkt 5 und 6 im Antrag

Die­sen Punkt im dem Maß­nah­men­ka­ta­log begrü­ßen wir sehr, denn es han­delt sich um eine Grund­for­de­rung unse­res Berufs­ver­ban­des. Eben­so soll­ten deutsch­land­weit die Gesund­heits­äm­ter auch kos­ten­lo­se Unter­su­chun­gen spe­zi­ell für Sex­ar­bei­ten­de ohne Kran­ken­ver­si­che­rung anbie­ten sowie kos­ten­lo­se Behand­lun­gen ermög­li­chen.

Förderung von Rückkehrprogrammen — Punkt 8 im Antrag

Hier zeigt sich eine aus­län­der­feind­li­che Hal­tung. Wie bei­spiels­wei­se die For­schung von Dr. Nii­na Vou­la­jär­vi (Quel­le 8) deut­lich macht,schädigt ein Sexkauf­ver­bot Migrant*innen über­mä­ßig. Der Antrag läßt ver­mu­ten, dass die CDU/CSU Betrof­fe­nen von Men­schen­han­del nicht kon­kret hel­fen, son­dern ledig­lich in ande­re Län­der abschie­ben will.

UNSERE HANDLUNGSVORSCHLÄGE

Wir als Berufs­ver­band für alle in der Sex­ar­beit täti­gen Men­schen in Deutsch­land for­dern kei­ne Kri­mi­na­li­sie­rung der Sex­ar­beit, son­dern:
  • flä­chen­de­cken­de Ver­sor­gung mit akzep­tie­ren­den Bera­tungs­stel­len für Sex­ar­bei­ten­de sowie lang­fris­ti­ge Finan­zie­rung für die­se
  • deutsch­land­weit kos­ten­lo­se Unter­su­chungs­mög­lich­kei­ten und Behand­lun­gen in den Gesund­heits­äm­tern auch für Men­schen ohne Kran­ken­ver­si­che­rung
  • den Auf­bau eines nied­rig­schwel­li­gen Aus­bil­dungs- und Fort­bil­dungs­sys­tem für Sex­ar­bei­ten­de – berufs­be­glei­tend und frei­wil­lig
  • Bil­dung von län­der­spe­zi­fi­schen Com­mu­ni­ty-Grup­pen für migran­ti­sche Sex­ar­bei­ten­de
  • ein Blei­be­recht für Betrof­fe­ne von Men­schen­han­del
  • Abschaf­fung der Sperr­be­zir­ke
  • die Auf­nah­me von Sex­ar­beit ins All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs-Gesetz

Hier geht es noch­mal zur Stel­lung­nah­me des BesD auf der Web­site des Bun­des­tags: Fol­gen­de Orga­ni­sa­tio­nen haben eben­falls ange­for­der­te bezie­hungs­wei­se unan­ge­for­der­te Stel­lung­nah­men abge­ge­ben: