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2. Juni: Hurentag

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Tierbändiger, Berufssportler und… Sexarbeiterin? Zur diskriminierenden Risikoeinschätzung privater Krankenversicherungen

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Tierbändiger, Berufssportler und… Sexarbeiterin? Zur diskriminierenden Risikoeinschätzung privater Krankenversicherungen
Als selbst­stän­di­ge Sex­ar­bei­te­rin ist es mir wich­tig, für Ver­dienst­aus­fäl­le im Fall einer län­ger andau­ern­den Krank­heit vor­zu­sor­gen und im Not­fall Kran­ken­ta­ge­geld erhal­ten zu kön­nen. Des­halb ent­schied ich mich, zusätz­lich zur frei­wil­li­gen gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, monat­lich Geld in eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung zu inves­tie­ren. Ich ließ mei­nen Ver­si­che­rungs­mak­ler nach guten Ange­bo­ten suchen und er fand ein sol­ches bei der Han­se Mer­kur, einer Ham­bur­ger Ver­si­che­rungs­grup­pe. Erst mal war das: Kein Pro­blem. Weder in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen noch im Antrags­for­mu­lar fand ich irgend­ei­nen Hin­weis, der mir zu den­ken gab. Im Antrag wur­den vie­le Anga­ben zu mei­ner Per­son abge­fragt — also zum Bei­spiel Vor­er­kran­kun­gen, erfolg­te Ope­ra­tio­nen und natür­lich: Mei­ne beruf­li­che Tätig­keit. Ich nann­te wahr­heits­ge­mäß “Ero­tik­dienst­leis­te­rin” als mei­ne Berufs­be­zeich­nung. Spoi­ler Alarm: Die Ehr­lich­keit lohn­te sich nicht. Kurz dar­auf erfuhr ich näm­lich von mei­nem Ver­si­che­rungs­mak­ler, dass mein Antrag aus einem Grund abge­lehnt wur­de: Weil ich Sex­ar­bei­te­rin bin. Kon­kret wur­de die Ableh­nung in einer ers­ten E‑Mail mit mei­ner “Tätig­keit im amou­rö­sen Gewer­be” und einem Hin­weis auf die Annah­me­richt­li­ni­en begrün­det (Screen­shots von einer Mail an mei­nem Mak­ler, dem offi­zi­el­len Ableh­nungs­be­scheid sowie den Richt­li­ni­en seht ihr unter dem Text). Nach­dem der ers­te Ärger ver­daut war, woll­te ich es genau­er wis­sen und mach­te mich auf die Suche nach den Richt­li­ni­en, die mir anschei­nend den Abschluss einer Vor­sor­ge ver­un­mög­li­chen. Auf der Home­page der Han­se Mer­kur waren die­se unauf­find­bar, doch ich fand das mit 2012 datier­te Doku­ment dann trotz­dem im Inter­net. Es scheint noch in die­ser Form in Ver­wen­dung zu sein, denn tat­säch­lich sind dort unter Punkt 2: “Per­so­nen im amou­rö­sen Gewer­be” als “nicht ver­si­che­rungs­fä­hig” auf­ge­lis­tet. Mei­ne Arbeit, inner­halb derer ich Kund:innen in Hotels tref­fe oder in einer pri­va­ten Woh­nung emp­fan­ge, wird also mit der Arbeit in Beru­fen gleich­ge­setzt, wo Aus­üben­de hohen Risi­ken aus­ge­setzt sind. Zum Bei­spiel in Stein­brü­chen täti­ge Per­so­nen, Akrobat:innen, See­leu­te oder Berufssportler:innen.  Die­se Ein­schät­zung mei­nes Arbeits­ri­si­kos – des Risi­kos einer selbst­stän­di­gen und unab­hän­gig arbei­ten­den Sex­ar­bei­te­rin — kann ich nicht nach­voll­zie­hen. Ich schät­ze mei­ne Tätig­keit ähn­lich ris­kant ein wie jene von Kosmetiker:innen oder Physiotherapeut:innen die Haus­be­su­che machen, oder (wenn ich die mög­li­chen men­ta­len Belas­tun­gen mit­den­ke) der von Psychotherapeut:innen. Die Richt­li­ni­en las­sen maxi­mal unklar, wer unter die­se “Per­so­nen im amou­rö­sen Gewer­be” fällt. Wie sie iden­ti­fi­ziert wer­den. Wel­che Tätig­kei­ten sie in wel­cher Arbeits­um­ge­bung aus­üben. Kurz: Es wird in den Richt­li­ni­en nicht nach­voll­zieh­bar gemacht, war­um die­se nicht näher spe­zi­fi­zier­te Grup­pe von Per­so­nen angeb­lich ein so über­durch­schnitt­li­ches Risi­ko bei der Berufs­aus­übung erlebt, dass sie ein eben­sol­ches für die Ver­si­che­rung dar­stellt. Dar­über, wie das “amou­rö­se Gewer­be” in den Hoch­ri­si­ko­grup­pen der Han­se­Mer­kur lan­de­te, kann ich nur spe­ku­lie­ren. Wird jeg­li­cher Beruf mit Ero­tik­be­zug mit kri­mi­nel­len Struk­tu­ren in Zusam­men­hang gebracht? Wer­den Straf­ta­ten mit Sex­ar­beit gleich­ge­setzt? Wird gefürch­tet, dass Sexarbeiter:innen öfter in Kon­flik­te gera­ten, oder Gefahr lau­fen, ange­schos­sen oder nie­der­ge­sto­chen wer­den? Schreibt man ihnen einen Hang zum Dro­gen- und Alko­hol­miss­brauch zu? Mir wur­de jeden­falls auch auf Nach­fra­ge nicht erklärt, wor­in das beson­de­re Risi­ko bei mei­nem Beruf bestehen soll. Mein Antrag wur­de ohne jeg­li­che Nach­fra­ge nach mei­ner Arbeits­wei­se und genaue­rer Tätig­keits­be­schrei­bung, aus­schließ­lich auf­grund mei­ner Berufs­be­zeich­nung als Ero­tik­dienst­leis­te­rin abge­lehnt. Ich wur­de nur dar­auf hin­ge­wie­sen, dass man sich auf inter­ne Bestim­mun­gen bezieht und man als Ver­si­che­rer für sich fest­le­gen kann, wen man unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ver­si­chern möch­te. Es hand­le sich nicht um Dis­kri­mi­nie­rung, denn es wür­den auch ganz ande­re Berufs­grup­pen, wie bei­spiels­wei­se Pilo­ten, abge­lehnt. Fair enough, aber: Dass Berufs­grup­pen wie Pilot:innen nicht ver­si­chert wer­den, wird bereits im Antrags­for­mu­lar sowie auch in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen trans­pa­rent gemacht. Ganz anders bei den “Per­so­nen im amou­rö­sen Gewer­be”, wo sich die Ver­si­che­rung offen­bar mit Erklä­run­gen lie­ber bedeckt hält und bei Nach­fra­ge mit Ver­trags­frei­heit argu­men­tiert. Sol­che Richt­li­ni­en – zu min­des­tens in ihrer der­zei­ti­gen gene­ra­li­sie­ren­den Form — die sich offen­bar auf jede Form und jeden Arbeits­be­reich von Sex­ar­beit bezie­hen, stig­ma­ti­sie­ren und dis­kri­mi­nie­ren eine gan­ze Berufs­grup­pe. Eine Berufs­grup­pe, wie sie diver­ser und hete­ro­ge­ner nicht sein könn­te. Von einer Ver­si­che­rung mit Sitz in Ham­burg – eine Stadt, die wie kei­ne zwei­te von Sex­ar­bei­ten­den pro­fi­tiert – habe ich mehr Fähig­keit zur Dif­fe­ren­zie­rung erwar­tet. Ich weiß nicht, wie es zu den Richt­li­ni­en kam – doch ich kann mir sehr gut den­ken, wel­ches Bild von Sex­ar­beit ihnen offen­sicht­lich zu Grun­de liegt. Die­ses scheint sich eher aus dem Kon­sum von “Tatort”-Folgen als aus einem rea­lis­ti­schen Ver­ständ­nis der Sex­ar­beit in Deutsch­land zu spei­sen – sehr scha­de!
Die­ser Erfah­rungs­be­richt stammt von Lydia, BesD-Mit­glied und Sex­ar­bei­te­rin aus Leip­zig.
Screen­shots: