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2. Juni: Hurentag

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Aktionswoche 2026

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TIPPS zum Umgang mit dem Prostituierten-Schutz-Gesetz (ProstSchG)

TIPPS zum Umgang mit dem Prostituierten-Schutz-Gesetz (ProstSchG)

TIPPS zum Umgang mit dem Prostituierten-Schutz-Gesetz (ProstSchG)
Immer wie­der wer­den wir vom Berufs­ver­band oder auch bei der Arbeit von Kolleg*innen gefragt, wo man sich denn nun anmel­den kann und was pas­siert wenn man sich nicht anmel­det und wohin wer­den die Daten wei­ter­ge­lei­tet und, und, und…. Ich habe Mal den aktu­el­len Stand für Ber­lin, wo ich lebe, zusam­men­ge­faßt, wobei sehr vie­le Punk­te und beson­ders die Tipps für alle Bun­des­län­der gel­ten. Ab 1. Janu­ar müs­sen alle Sex­ar­bei­ten­den, eine Anmel­de­be­schei­ni­gung als Prostituierte*r haben. Zunächst müs­sen wir alle zu einer Gesund­heits-Pflicht­be­ra­tung. Mit der Beschei­ni­gung über die Inan­spruch­nah­me der Bera­tung gehen wird dann zur “Mel­de­be­hör­de”. Dort wer­den wir dann befragt, ob wir denn zufäl­lig Zwangs­pro­sti­tu­ier­te oder sonst­wie nicht zurech­nungs­fä­hig sind. Wenn nicht, bekom­men wir einen „Huren­aus­weis“. Man ver­zei­he mir die Iro­nie. Bei­de Behör­den wer­den sich in Ber­lin unter einem Dach befin­den und wahr­schein­lich kann man den For­mal­kram an einem Tag erle­di­gen. Bezirk Tempelhof/Schöneberg wird zustän­dig sein. Kann man auch ohne Aus­weis noch in Bor­del­len arbei­ten? Das wird schwie­rig. Lei­der sind Betreiber*innen durch das neue Gesetz ver­pflich­tet, die „Huren­aus­wei­se“ und die Nach­wei­se über die Gesund­heits­be­ra­tung aller bei ihnen Täti­gen zu kon­trol­lie­ren und zu pro­to­kol­lie­ren. Wenn bei Kon­trol­len, Sex­ar­bei­ten­de ohne Aus­weis erwischt wer­den, dann heißt das bis zu 50.000 € Buß­geld und even­tu­ell sogar Schlie­ßung. Für die Sex­ar­bei­ten­den sel­ber gibt es “nur” eine Ver­war­nung und klei­nes Buß­geld. Es ist noch unklar, wie das in Ber­lin gehand­habt wird. Die Stadt Ber­lin kann aktu­ell noch kei­ne Adres­se nen­nen, wo wir uns „bera­ten“ und anmel­den müs­sen. Es ist aber mög­lich, sich beim ORDNUNGSAMT des Bezir­kes, wo du gemel­det bist, einen form­lo­sen Schrieb zu holen: „Kann noch nicht aus­ge­stellt wer­den” oder „Per­son X hat ver­sucht sich anzu­mel­den“ Es kann sein, dass es bis 1.1. noch kei­ne Mög­lich­keit zur Anmel­dung gibt. Was rate ich euch? Rennt jetzt nicht gleich zum Ord­nungs­amt, son­dern war­tet ab. Vor ca. 10.12. wür­de ich nichts machen. Zu dem Zeit­punkt ist sicher abzu­se­hen, wann man sich „rich­tig“ anmel­den kann. Man muss sich da anmel­den, wo der Tätig­keits­schwer­punkt ist. Der Ber­li­ner Aus­weis ist in allen Bun­des­län­dern gül­tig. Theo­re­tisch. Man­che Bun­des­län­der sehen das etwas anders, aber das wird sich zurech­trüt­teln. Lei­der erst mit der Zeit. Tipps bei der Anmel­dung: a) Mel­det euch gleich für alle Bun­des­län­der an. Dann dürft ihr in ganz Deutsch­land arbei­ten. Das ist auf dem Ber­li­ner Aus­weis mög­lich. Es gibt auch Bun­des­län­der, die machen das nicht. Dei­ne Daten wer­den NICHT an die Bun­des­län­der wei­ter gelei­tet. Gibst du ein­zel­ne Städ­te an, wer­den sie aller­dings dort­hin wei­ter­ge­lei­tet. b) Es steht im Gesetz, dass Sex­ar­bei­ten­de auch gele­gent­li­che Hotel­be­su­che oder kur­ze Arbeits­auf­ent­hal­te in Bun­des­län­dern machen dür­fen, wo sie nicht gemel­det sind. Dies nur, wenn ein­deu­tig zu erken­nen ist, dass es sich um Aus­nah­men han­delt. Quel­le: Refe­ren­ten­ent­wurf zum Pro­st­SchG vom 29.3.17 — §4 Tä­tig­keitsor­te, Gel­tungs­be­reich, Zustän­dig­keits­wech­sel -> “Zudem sind wegen der ört­lich unbe­grenz­ten Gel­tung der Beschei­ni­gung ein­ma­li­ge oder gele­gent­li­che Tä­tig­kei­ten an nicht ange­mel­de­ten Tä­tig­keitsor­ten unschäd­lich.” LINK zum Doku­ment -> BMFSFJ_RefE_ ProstAV_mit Anla­ge Daten­schutz? — die Daten wer­den an das Finanz­amt wei­ter­ge­lei­tet aber sonst in kei­ne ande­re Behör­de. Auch nicht an die IHK oder die Kran­ken­kas­se oder Kin­der­geld­kas­se. — die Daten bei der Gesund­heits­be­ra­tung sol­len nicht gespei­chert wer­den — Regis­trie­rung auf den Künst­ler­na­men ist mög­lich. Es muss nicht dein Arbeits­na­me sein, son­dern du kannst ihn frei erfin­den. Kos­ten: In Ber­lin ist das Pro­ze­de­re kos­ten­los. Das ist in ande­ren Bun­des­län­dern anders Aus­weis­pflicht und Kon­trol­len: — der „Huren­aus­weis” und die Beschei­ni­gung über die gesund­heit­li­che Bera­tung müs­sen bei der Arbeit mit­ge­führt wer­den. Wer nur im LUX arbei­tet kann die­se in seinem/ihrem Spind las­sen. — Kon­troll­be­hör­den sind in Ber­lin: ZOLL, Ord­nungs­amt und LKA13 Woher weiß ich das alles? Ich bin in Ber­lin in einem Arbeits­kreis Betriebs­stät­ten, der gemein­sam mit dem Gesund­heits­se­nat Kon­zep­te zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen in der Sex­ar­beit ent­wi­ckelt. Wir ste­hen in sehr direk­ten Kon­takt mit den Umset­zungs­zu­stän­di­gen. Auch war ich als Vor­stand des BesD vor Kur­zem zu einem Son­die­rungs­ge­spräch im Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um, wo es um den aktu­el­len Stand der Umset­zung des Pro­st­SchG auf Bun­des­ebe­ne ging. Naja, da gibt es nicht viel Posi­ti­ves zu berich­ten…. Infos zum Gesetz in tat­säch­lich anschau­li­cher Form -> https://www.bmfsfj.de/blob/117100/02d80fdd00e863bd21e9bbc7a30d6405/prostituiertenschutzgesetz-info-verfahren-und-anmeldung-prostitutionstaetigkeit-data.pdf Hier fin­det ihr unse­re Deutsch­land­kar­te, wo schon zu sehr vie­len Orten die Adres­sen für die Gesund­heits­be­ra­tung und die Regis­trie­ungs­stel­len zu fin­den sind. Inter­net­sei­ten der Län­der zum The­ma Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz (bis­her: 12 Län­der): Baden Würt­tem­berg:   https://sozialministerium.baden-wuerttem…utzgesetz/ Bay­ern: http://www.stmas.bayern.de/prostituierte…/index.php  -> lei­der funk­tio­niert die­ser LINK im Moment nicht. Eine alter­na­ti­ve Info-Sei­te gibt es aktu­ell nicht. Bit­te schaut auf die ein­zel­nen Städ­te in unse­rer Deutsch­land­kar­te Ber­lin: https://www.berlin.de/sen/frauen/keine‑g.…23578.php Bre­men: http://www.wirtschaft.bremen.de/gewerbe_…setz-16129 http://www.wirtschaft.bremen.de/gewerbe_…206.de&asl http://www.wirtschaft.bremen.de/gewerbe_…199.de&asl Ham­burg: http://www.hamburg.de/prostitution Meck­len­burg-Vor­pom­mern: http://www.lagus.mv-regierung.de/Prostit…utzgesetz/ Nie­der­sach­sen: http://www.prostituiertenschutzgesetz-niedersachsen.de/ NRW: https://www.mhkbg.nrw/gleichstellung/Pro…/index.php Rhein­land-Pfalz: https://mffjiv.rlp.de/de/themen/frauen/p…utzgesetz/ Saar­land: https://www.saarland.de/prostitution.htm Schles­wig-Hol­stein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fac…esetz.html
Hier gibt es eine sehr gute juris­ti­sche Zwi­schen­bi­lanz zum Umset­zungs­stand in ein­zel­nen Bunds­län­dern -> https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten