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„Une approche moralisatrice“: Das neue Gesetz zur Unterdrückung der Sexarbeit in Frankreich

„Une approche moralisatrice“: Das neue Gesetz zur Unterdrückung der Sexarbeit in Frankreich

„Une approche moralisatrice“: Das neue Gesetz zur Unterdrückung der Sexarbeit in Frankreich
Über Kun­den im Sex- und Ero­tik­ge­wer­be wird meis­tens schlecht berich­tet, als wären sie alle per­ver­se, skru­pel­lo­se, dau­er­gei­le Unge­heu­er, die das Leben sämt­li­cher Dienst­leis­te­rin­nen zur Höl­le machen und durch ihre wider­li­che Lust die Ungleich­heit zwi­schen den Geschlech­tern per­p­etu­ie­ren. Die­se Ein­stel­lung führt zur Ver­ab­schie­dung von Geset­zen wie das im April 2016 in Frank­reich, in dem die Bestra­fung von Frei­ern ein­ge­führt wird. Laut dem neu­en Gesetz wird die Inan­spruch­nah­me von sexu­el­len Dienst­leis­tun­gen bei der ers­ten Kon­trol­le mit bis zu 1.500€ bestraft und bei wie­der­hol­ter Tat mit bis zu 3.750€. Mit dem neu­en Gesetz vom 13. April 2016 wur­de zum einen das Ver­bot der (auch pas­si­ven) öffent­li­chen Anbah­nung von Kun­den auf­ge­ho­ben, wel­ches 2003 ein­ge­führt wor­den war und dafür die Bestra­fung von Kun­den, sowie Aus­stiegs­pro­gram­me für Pro­sti­tu­ier­te ein­ge­führt. In einer von Méde­cins du Mon­de ver­öf­fent­lich­te Stu­die letz­ten Monat wer­den die Fol­gen die­ses Geset­zes aus­ge­wer­tet. Zwi­schen Juni 2016 und Febru­ar 2018 wur­den 70 Inter­views mit Sex­ar­bei­ten­den sowie 24 Grup­pen­in­ter­views mit Aktivist*innen und Vertreter*innen von Sex­ar­beits­or­ga­ni­sa­tio­nen in Frank­reich durch­ge­führt. Anhand aus­führ­lich zitier­ten Erzäh­lun­gen der Befrag­ten wird im Bericht der Stu­die die Situa­ti­on von (haupt­säch­lich auf der Stra­ße arbei­ten­de) Sex­ar­bei­ten­den über die letz­ten zwei Jah­re anschau­lich dar­ge­stellt. Zu beach­ten ist, dass die Umfra­ge haupt­säch­lich unter Sex­ar­bei­ten­den, die auf der Stra­ße arbei­ten, durch­ge­führt wur­de und die Ergeb­nis­se somit auf die Wahr­neh­mun­gen und Erfah­run­gen aus die­sem Arbeits­be­reich basie­ren. Im fol­gen­den Bei­trag wer­den ein­zel­ne Ergeb­nis­se der Inter­views im Rah­men der Stu­die noch­mal im Detail vor­ge­stellt und zusam­men­ge­fasst. Frei­er­be­stra­fung Die Pre­ka­ri­sie­rung der Betrof­fe­nen ist das wesent­lichs­te Ergeb­nis des neu­en Geset­zes. Die Mehr­heit der Befrag­ten berich­te­ten von einer Ver­schlech­te­rung ihrer Arbeits­si­tua­ti­on durch die Frei­er­kri­mi­na­li­sie­rung, mit beson­ders nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf ihrer Sicher­heit und Gesund­heit. Das neue Gesetz gefähr­det die Auto­no­mie von Sex­ar­bei­ten­den und vie­le befin­den sich fol­gen­der­ma­ßen in der Abhän­gig­keit von Drit­ten. Dies bestä­tigt, was Sex­ar­beits­or­ga­ni­sa­tio­nen welt­weit schon immer als hoch pro­ble­ma­tisch mit der Frei­er­kri­mi­na­li­sie­rung ein­ge­schätzt haben. Seit Ein­füh­rung des neu­en Geset­zes senk­te die Anzahl der Kun­den für vie­le Sex­ar­bei­ten­de, was zu einer Pre­ka­ri­sie­rung der Arbeits­be­din­gun­gen führ­te, in dem vie­le Sex­ar­bei­ten­de auf Grund ihres gesun­ke­nen Ein­kom­mens sich genö­tigt fühl­ten, Diens­te anzu­bie­ten, die sie sonst nicht anbie­ten wür­den. Inso­fern schwächt das neue Gesetz die Macht­po­si­ti­on der Sex­ar­bei­ten­den bei Ver­hand­lun­gen mit Kun­den. Daher befin­den sich vie­le Sex­ar­bei­ten­de seit April 2016 in einem Teu­fels­kreis zwi­schen pre­kä­ren Arbeits­be­din­gun­gen, sexu­el­le Prak­ti­ken aus­zu­üben, die sie sonst nicht anbie­ten wür­den, und dem Risi­ko erhöh­ter Gewalt­er­fah­run­gen bei der Arbeit. Öffent­li­che Belei­di­gung, kör­per­li­che und sexu­el­le Über­grif­fe, Dieb­stahl und Raub­über­fäl­le in Ter­min­woh­nun­gen gehö­ren zu den ver­schie­de­nen For­men von Gewalt, die von Sex­ar­bei­ten­den berich­tet wor­den. Die Stig­ma­ti­sie­rung von Sex­ar­bei­ten­den ist durch die Frei­er­kri­mi­na­li­sie­rung auch nicht gerin­ger gewor­den. Im Gegen­teil: das neue Gesetz ver­fes­tigt noch­mal die Kate­go­rien Sexarbeitende/Opfer und Kunde/Täter, was zu Las­ten der Betrof­fe­nen das öffent­li­che Bild vom Sex- und Ero­tik­ge­wer­be als schmud­de­li­ges, kri­mi­nel­les Milieu pro­pa­giert. Die Wahl an siche­ren Arbeits­plät­zen ist eben­so durch das neue Gesetz zurück­ge­gan­gen, denn die Kun­den trau­en sich nicht mehr an offe­nen, sicht­ba­ren Orten anzu­bah­nen. Außer­dem wird die Soli­da­ri­tät unter den ver­schie­de­nen Sex­ar­bei­ten­den durch die Pre­ka­ri­sie­rung geschwächt. Dadurch, dass sie um weni­ger Kun­den kon­kur­rie­ren müs­sen, wer­den sich Sex­ar­bei­ten­de gegen­sei­tig eher als Kon­kur­ren­tin­nen und nicht als Mit­strei­te­rin­nen für gemein­sa­me Rech­te betrach­ten. Aus­stiegs­pro­gram­me: Mehr Stig­ma­ti­sie­rung statt Unter­stüt­zung Neben der Frei­er­be­stra­fung sor­gen auch die Aus­stiegs­pro­gram­me für viel Kri­tik von Sex­ar­bei­ten­den und ihren Alli­ier­ten. Auch wenn die­se Maß­nah­me gut gemeint ist, berich­tet die Stu­die, dass sie bis­her wenig ver­brei­tet und daher unbe­kannt und unwirk­sam gewe­sen ist. Ähn­lich wie in Deutsch­land, wird das Gesetz je nach „dépar­te­ment“ unter­schied­lich durch­ge­setzt, und ins­be­son­de­re die Aus­stiegs­pro­gram­me unter­schied­lich aus­ge­führt. Außer­dem ist es bedenk­lich, dass ein wesent­li­ches Kri­te­ri­um für die Zulas­sung zum Aus­stiegs­pro­gramm, der sofor­ti­ge Aus­stieg aus der Sex­ar­beit ist. Aus prak­ti­schen Grün­den ist das für vie­le Sex­ar­bei­ten­den nicht mög­lich, denn die War­te­zei­ten in vie­len Städ­ten bis zur Auf­nah­me in das Pro­gramm über Mona­te dau­ern. Es wird den Aus­stiegs­wil­li­gen zwar zu Beginn des Pro­gramms finan­zi­el­le Hil­fe sowie eine kurz­fris­ti­ge Arbeits­er­laub­nis und eine Unter­kunft gege­ben, aber bis die büro­kra­ti­schen Abläu­fe erle­digt wer­den und die Aus­stiegs­wil­li­ge end­lich die Vor­tei­le des Pro­gramms genie­ßen kann, muss der Lebens­un­ter­halt noch irgend­wie bestrit­ten wer­den. Dar­über hin­aus wer­den die Aus­stiegs­pro­gram­me im Bericht als Bei­spiel der „sozia­len Kon­trol­le“ kri­ti­siert, denn eini­ge der Befrag­ten äußer­ten Beden­ken wegen der Erhe­bung ihrer per­sön­li­chen Daten durch die Teil­nah­me an dem Pro­gramm. Ähn­lich wie bei der Regis­trie­rungs­pflicht hier in Deutsch­land, stellt die Teil­nah­me an dem Aus­stiegs­pro­gramm das Risi­ko des Outings dar, die vie­le Sex­ar­bei­ten­de nicht bereit sind ein­zu­ge­hen. Auch wird die Rol­le bis­her ver­trau­ter Bera­tungs­stel­len in Frank­reich in Fra­ge gestellt, wenn sie im Rah­men der Ver­mitt­lung des Aus­stiegs­pro­gramms ver­pflich­tet wer­den, per­sön­li­che Daten der Aus­stiegs­wil­li­gen an die Behör­den wei­ter­zu­ge­ben. Durch die Ein­füh­rung die­ser Pro­gram­me wird viel mehr durch einen mora­li­sie­ren­den Ansatz gegen die Sex­ar­beit vor­ge­gan­gen, als eine wirk­sa­me sozia­le Maß­nah­me im Inter­es­se der Sex­ar­bei­ten­den. Das Ergeb­nis wird daher lei­der eine zuneh­men­de Stig­ma­ti­sie­rung von Sex­ar­beit und Sex­ar­bei­ten­den sein und kei­ne Aus­stiegs­wel­le, wie durch die­se Maß­nah­me erzielt wird. Fazit Was bringt es, die Frei­er zu kri­mi­na­li­sie­ren? Die Ergeb­nis­se der Stu­die sind lei­der nicht über­ra­schend. Die Anzahl der Sex­ar­bei­ten­den in Frank­reich ist durch das neue Gesetz nicht weni­ger gewor­den. Aller­dings ist die Anzahl der Kun­den seit Ein­füh­rung des neu­en Geset­zes deut­lich gesun­ken, so dass die Kon­kur­renz zwi­schen den Dienstleister*innen und dabei die Pre­ka­ri­tät in der Sex­ar­beit gestie­gen ist. Durch das neue Gesetz wird der Kun­de als Täter anstatt als Geschäfts­teil­neh­mer behan­delt, was im End­ef­fekt der Erbrin­gung von sexu­el­len Dienst­leis­tun­gen gegen Geld als legi­ti­me Arbeits­form ent­ge­gen­wirkt. In den Gesprä­chen mit Sex­ar­bei­ten­den wur­den die Frei­er aller­dings nicht unbe­dingt als per­ver­se Unge­heu­er dar­ge­stellt, son­dern eini­ge schil­der­ten auch posi­ti­ve Erfah­run­gen mit ihren Kun­den und die Mög­lich­keit, durch­aus mensch­li­che Geschäfts­ver­hält­nis­se mit ihren Kun­den pfle­gen zu kön­nen. Hin­ter der Frei­er­kri­mi­na­li­sie­rung steckt die Unter­drü­ckung männ(ensch)licher Sexua­li­tät, wel­ches ein höchst unwirk­sa­mer und kon­tra­pro­duk­ti­ver Ansatz für das behaup­te­te Ziel die­ser Maß­nah­me (die Bekämp­fung von Zwang und Men­schen­han­del im Sex- und Ero­tik­ge­wer­be) dar­stellt. Der BesD steht aus­drück­lich für Maß­nah­men für die Stär­kung von Men­schen­rech­ten anstatt für die Unter­drü­ckung mensch­li­cher Wün­sche und Bedürf­nis­se, um die Pro­ble­me, die es in der Sex­ar­beit gibt, anzu­ge­hen. Wir plä­die­ren stark gegen die Kri­mi­na­li­sie­rung unse­rer Kun­den und somit gegen die Ein­füh­rung des nor­di­schen Modells in Deutsch­land. Quel­le Die­ser Text wur­de von unse­rer For­schungs­be­auf­trag­ten Nadi­ne über­setzt und zusam­men gefasst