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Was es mit der Entkriminalisierung von Sexarbeit in Südafrika auf sich hat

Was es mit der Entkriminalisierung von Sexarbeit in Südafrika auf sich hat

Was es mit der Entkriminalisierung von Sexarbeit in Südafrika auf sich hat
Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um Süd­afri­kas hat Ende 2022 einen Geset­zes­ent­wurf ver­öf­fent­licht, der alle in der Sex­ar­beit invol­vier­te Par­tei­en, ent­kri­mi­na­li­sie­ren und nach der poten­zi­el­len Geset­zes­än­de­rung ver­al­te­te Ein­trä­ge aus den Straf­ak­ten von Betrof­fe­nen strei­chen soll.   Die Nach­rich­ten ver­brei­te­ten sofort die Kun­de von der voll­stän­di­gen Ent­kri­mi­na­li­sie­rung der Sex­ar­beit in Süd­afri­ka. Doch das ist lei­der nicht ganz rich­tig. Denn aktu­ell ist noch das 1957 ver­ab­schie­de­tet Gesetz gül­tig, wel­ches Sex­ar­beit in Süd­afri­ka ille­gal macht und ver­bie­tet. Also alle invol­vier­ten; Sex­ar­bei­ten­de selbst, Kun­den und Drit­te, wie z.B. Bor­dell­be­trei­ben­de wer­den kri­mi­na­li­siert. Seit 2007 gibt es ein zusätz­li­ches Gesetz, wel­ches gezielt Kun­den kri­mi­na­li­siert. Die­se Geset­ze haben laut der Sexarbeiter*innen Orga­ni­sa­ti­on Asi­ji­ki dazu geführt, dass Sex­ar­bei­ten­de viel Gewalt und Miss­brauch erfah­ren. Auch von der Poli­zei aus­ge­hend. Der Name Asi­ji­ki ist isi­Zu­lu, eine von 11 Amts­spra­chen Süd­afri­kas, was zu Deutsch kein Zurück/ kein Zurück­schau­en bedeu­tet. Die Orga­ni­sa­ti­on kri­ti­siert außer­dem, dass die Kri­mi­na­li­sie­rung Sex­ar­bei­ten­den den Zugang zum Gesund­heits­we­sen erschwe­ren wür­de.   Das soll sich nun also ändern. Oder zumin­dest hof­fen das und Sexarbeiter*innen und Orga­ni­sa­tio­nen wie Asi­ji­ki. Denn ob die Geset­zes­än­de­rung tat­säch­lich zu einem neu­en ent­kri­mi­na­li­sier­ten Gesetz für alle Betei­lig­ten in der Sex­ar­beit führt, steht aktu­ell noch in den Ster­nen.   Das Ein­zi­ge, was wir bis­her sicher wis­sen, ist dass das Par­la­ment zuge­stimmt, den Geset­zes­ent­wurf für öffent­li­che Kom­men­ta­re zu ver­öf­fent­li­chen. Aber was heißt das? Der Pro­zess, den ein Geset­zes­ent­wurf durch­lau­fen muss, bevor ein Gesetz zu Stan­de kommt, unter­schei­det sich von Land zu Land. In Süd­afri­ka läuft das sehr ver­ein­facht so:  
  • Zual­ler­erst wird ein Ent­wurf in einem Doku­ment erstellt, was sich Green Paper nennt. Die­ses Green Paper (zu Deutsch Günes Schrift­stück) wird von dem Minis­te­ri­um ent­wor­fen, wel­ches für den im Gesetz ver­han­del­ten Bereich zustän­dig ist. In dem Fall der aktu­ell noch kri­mi­na­li­sier­ten Sex­ar­beit also das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um.
  • Dann folgt die Ver­öf­fent­li­chung mit einem fest­ge­leg­ten Kom­men­tar-Zeit­raum. In die­sem kön­nen Kom­men­ta­re, Vor­schlä­ge und Ideen zum Geset­zes­ent­wurf ein­ge­reicht wer­den.
  • Dar­auf folgt eine genaue­re Aus­ar­bei­tung des Ent­wurfs, das White Paper (zu Deutsch Wei­ßes Schrift­stück). Die­ses wird von der zustän­di­gen Abtei­lung bzw. Auf­ga­ben­team bear­bei­tet. Die für den Geset­zes­ent­wurf rele­van­ten par­la­men­ta­ri­schen Komi­tees dür­fen dabei Ände­rungs­vor­schlä­ge ein­brin­gen.
  • Nach all dem wird der Geset­zes­ent­wurf zum Minis­te­ri­um zurück­ver­wie­sen. Dort wer­den dann auf die­ser Basis wei­te­re Dis­kus­sio­nen geführt, Input gege­ben und fina­le Ent­schei­dun­gen getrof­fen.
  Das bedeu­tet der Geset­zes­ent­wurf Sex­ar­beit zu ent­kri­mi­na­li­sie­ren ist aktu­ell im Pro­zess von einem Green Paper zu einem White Paper zu wer­den. Erst nach­dem der Ent­wurf als White Paper klas­si­fi­ziert und dann wie­der im zustän­di­gen Minis­te­ri­um final bear­bei­tet wur­de, wis­sen wir ob Sex­ar­beit in Süd­afri­ka tat­säch­lich ent­kri­mi­na­li­siert wer­den wird.   Trotz­dem wur­den allein das Ent­ste­hen und Frei­ge­ben des Geset­zes­ent­wur­fes zu Recht mit viel Hoff­nung und Freu­de beob­ach­tet und als Teil­erfolg gefei­ert. Denn hin­ter ihm ste­hen 25 Jah­re har­te Arbeit von Sex­ar­bei­ten­den und bzw. in Sex­ar­beits­or­ga­ni­sa­tio­nen. Dem Ide­al, Sex­ar­beit zu Ent­kri­mi­na­li­sie­ren wur­de meh­re­re hoff­nungs­vol­le Schrit­te näher­ge­kom­men.