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Will­kom­men bei der größ­ten Ver­tre­tung für Sex­ar­bei­ten­de in Euro­pa

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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1. bis 7.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Workshop | Konto, Steuern + Finanzen

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Datum: 16.04.2026
Uhr­zeit: 19:00–20:30 Uhr (1 Std. 30 Min.)

Lets Talk Papier­kram: Als Sexarbeiter*in bist du Unternehmer*in – mit allem was dazu­ge­hört. Damit jede Trans­ak­ti­on für dich den sel­ben Mehr­wert hat wie für dei­ne Klient*innen, soll­te alles sau­ber abge­wi­ckelt sein. Aber was ist dabei wich­tig zu beach­ten? In die­sem …

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Eigentums- und Finanzierungsinformationen

Der BesD e. V. – Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen e. V. ist ein ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein mit Sitz in Ber­lin. Der Ver­ein ist unter VR 33102 B beim Amts­ge­richt Char­lot­ten­burg ein­ge­tra­gen.

Als ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein hat der BesD kei­ne Eigen­tü­merinnen oder Anteils­eig­nerinnen im Sin­ne eines pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­mens. Die Struk­tur des Ver­bands rich­tet sich nach sei­ner Sat­zung. Orga­ne des Ver­eins sind die Mit­glie­der­ver­samm­lung, der Vor­stand und der Bei­rat. Die Mit­glie­der­ver­samm­lung ist das höchs­te Organ des Ver­eins.

Der Vor­stand wird nach den Regeln der Sat­zung aus ordent­li­chen Ver­eins­mit­glie­dern gewählt und ver­tritt den Ver­band nach außen. Laut Sat­zung besteht der Vor­stand aus drei bis fünf ordent­li­chen Ver­eins­mit­glie­dern. Die Amts­zeit beträgt zwei Jah­re. Die Vor­stands­mit­glie­der üben ihre Tätig­keit ehren­amt­lich aus.

Ein gro­ßer Teil der Arbeit des Ver­bands wird ehren­amt­lich von Mit­glie­dern getra­gen. Dar­über hin­aus beschäf­tigt der BesD Mitarbeiter*innen in Teil­zeit sowie Hono­rar­kräf­te für zeit­lich begrenz­te Pro­jek­te.

Die Finan­zie­rung des Ver­bands erfolgt aus meh­re­ren Quel­len. Dazu gehö­ren Mit­glieds­bei­trä­ge, För­der­mit­glied­schaf­ten, Spen­den sowie gege­be­nen­falls pro­jekt­be­zo­ge­ne För­de­run­gen. Die Höhe der jähr­li­chen Mit­glieds­bei­trä­ge wird laut Sat­zung von der Mit­glie­der­ver­samm­lung fest­ge­legt. Regel­mä­ßi­ge Unter­stüt­zung durch För­der­mit­glie­der und spen­den­de Per­so­nen trägt wesent­lich dazu bei, dass der Ver­band lang­fris­tig hand­lungs­fä­hig bleibt.

Als Berufs­ver­band erhält der BesD nach eige­ner Anga­be kei­ne staat­li­chen För­de­run­gen für sei­ne lau­fen­de Ver­bands­ar­beit. Der Ver­band weist zugleich dar­auf hin, dass För­de­run­gen im Ein­zel­fall pro­jekt­be­zo­gen ein­ge­wor­ben wer­den kön­nen, etwa für bestimm­te Pro­jek­te oder Ver­an­stal­tun­gen. Für lau­fen­de Kos­ten wie Gehäl­ter ste­hen sol­che Mit­tel in der Regel nicht zur Ver­fü­gung.

Spen­den und För­de­run­gen die­nen der Unter­stüt­zung der sat­zungs­ge­mä­ßen Arbeit des Ver­bands. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re poli­ti­sche Arbeit, Öffent­lich­keits­ar­beit, Infor­ma­ti­ons- und Bil­dungs­an­ge­bo­te, Ver­an­stal­tun­gen, Pro­jek­te sowie Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen von Sex­ar­bei­ten­den.

Der BesD bemüht sich um einen trans­pa­ren­ten Umgang mit sei­nen Struk­tu­ren und sei­ner Finan­zie­rung. Maß­geb­lich für die Arbeit des Ver­bands sind die sat­zungs­mä­ßi­gen Zwe­cke, die ver­eins­in­ter­nen Ent­schei­dungs­we­ge und die Ver­ant­wor­tung der gewähl­ten Gre­mi­en.

För­dern­de, spen­den­de oder pro­jekt­be­zo­gen unter­stüt­zen­de Per­so­nen und Ein­rich­tun­gen erhal­ten aus einer finan­zi­el­len Unter­stüt­zung kei­nen auto­ma­ti­schen Ein­fluss auf die inhalt­li­chen Posi­tio­nen, Ver­öf­fent­li­chun­gen oder poli­ti­schen For­de­run­gen des Ver­bands.