Der BesD e. V. ist bestrebt, die Inhalte auf dieser Website so korrekt, verständlich und aktuell wie möglich zu halten. Trotz sorgfältiger Arbeit können Fehler, Unklarheiten, veraltete Angaben oder technische Probleme vorkommen. Diese Korrekturrichtlinie beschreibt, wie wir mit solchen Fällen umgehen.
1. Ziel der Korrekturen
Korrekturen dienen dazu,
- sachliche Fehler zu berichtigen,
- veraltete Informationen zu aktualisieren,
- missverständliche Formulierungen zu präzisieren,
- technische oder strukturelle Probleme zu beheben,
- Inhalte für Leser*innen verständlicher und nachvollziehbarer zu machen.
2. Welche Inhalte korrigiert werden können
Eine Korrektur kann insbesondere erfolgen bei:
- falschen Tatsachenbehauptungen,
- fehlerhaften Datums‑, Namens‑, Orts- oder Quellenangaben,
- veralteten organisatorischen oder inhaltlichen Informationen,
- missverständlichen oder unklaren Formulierungen,
- fehlerhaften Links, Darstellungen oder Funktionen,
- inhaltlichen Ungenauigkeiten, soweit sie nachvollziehbar belegt oder begründet sind.
3. Arten von Änderungen
Nicht jede Änderung ist gleich. Wir unterscheiden insbesondere zwischen folgenden Fällen:
Kleine Korrekturen
Dazu zählen zum Beispiel Tippfehler, sprachliche Glättungen, Formatierungsfehler, fehlerhafte Links oder kleine Präzisierungen, die den Sinn eines Textes nicht wesentlich verändern. Solche Änderungen können ohne gesonderten Hinweis direkt eingearbeitet werden.
Inhaltliche Korrekturen
Wenn eine Aussage sachlich falsch, ungenau oder missverständlich war, wird der betreffende Inhalt inhaltlich korrigiert oder präzisiert.
Aktualisierungen
Wenn sich Sachstände, Zuständigkeiten, Termine, rechtliche Rahmenbedingungen oder sonstige Informationen geändert haben, können Inhalte aktualisiert werden, ohne dass es sich um einen ursprünglichen Fehler handeln muss.
Größere Überarbeitungen
Wenn ein Inhalt grundlegend neu strukturiert, erheblich erweitert oder in wesentlichen Teilen überarbeitet wird, kann dies als redaktionelle Überarbeitung erfolgen.
4. Wie Korrekturen angestoßen werden
Korrekturen können auf verschiedenen Wegen angestoßen werden, zum Beispiel durch:
- interne redaktionelle Prüfung,
- Hinweise aus der Praxis oder von Mitgliedern,
- Rückmeldungen von Leser*innen,
- Hinweise von Fachpersonen, Medien oder Kooperationspartner*innen,
- technische Prüfungen der Website.
5. Prüfung von Korrekturhinweisen
Eingehende Hinweise werden intern geprüft. Dabei bewerten wir insbesondere,
- ob tatsächlich ein Fehler oder eine veraltete Angabe vorliegt,
- wie wesentlich die betroffene Stelle ist,
- ob eine Korrektur, Präzisierung, Ergänzung oder Aktualisierung erforderlich ist,
- ob die vorgeschlagene Änderung nachvollziehbar und belegbar ist.
Nicht jede Kritik oder abweichende Einschätzung ist automatisch ein Korrekturfall. Meinungsverschiedenheiten, politische Differenzen oder unterschiedliche Bewertungen sind nicht mit sachlichen Fehlern gleichzusetzen.
6. Wie Korrekturen umgesetzt werden
Wenn ein Korrekturbedarf festgestellt wird, passen wir den betroffenen Inhalt in angemessener Weise an. Je nach Fall kann das bedeuten, dass wir:
- eine fehlerhafte Stelle berichtigen,
- eine Formulierung präzisieren,
- zusätzliche Einordnung ergänzen,
- veraltete Angaben aktualisieren,
- technische Fehler beheben,
- einen Inhalt teilweise oder vollständig überarbeiten.
7. Kennzeichnung von Korrekturen
Kleine redaktionelle oder technische Korrekturen werden in der Regel nicht gesondert kenntlich gemacht.
Bei wesentlichen inhaltlichen Korrekturen, die für das Verständnis eines Inhalts relevant sind, kann eine Korrektur kenntlich gemacht werden, zum Beispiel durch einen kurzen Hinweis im Beitrag oder auf der Seite.
Ob eine Kennzeichnung erfolgt, hängt insbesondere von Bedeutung, Umfang und Transparenzbedarf der Änderung ab.
8. Zeitrahmen
Wir bemühen uns, berechtigte Korrekturhinweise innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu prüfen und erforderliche Änderungen umzusetzen. Ein fester Zeitraum kann nicht in jedem Fall garantiert werden, da Umfang, Dringlichkeit und organisatorische Ressourcen unterschiedlich sein können.
Dringende sachliche oder technische Fehler werden nach Möglichkeit bevorzugt behandelt.
9. Grenzen der Korrekturpraxis
Eine Korrektur erfolgt nicht automatisch,
- wenn kein nachvollziehbarer Fehler vorliegt,
- wenn es sich nur um eine abweichende Meinung handelt,
- wenn Hinweise zu ungenau sind, um geprüft zu werden,
- wenn eine geforderte Änderung mit unserer redaktionellen Verantwortung oder Verbandsposition nicht vereinbar ist.
10. Historische und zeitgebundene Inhalte
Ältere Inhalte bleiben teilweise als Dokumente ihres Entstehungszeitpunkts erhalten. In solchen Fällen wird nicht jeder ältere Beitrag vollständig an neue Entwicklungen angepasst. Wenn nötig, können ältere Inhalte ergänzt, eingeordnet oder mit aktualisierenden Hinweisen versehen werden.
11. Kontakt für Korrekturhinweise
Wer auf sachliche Fehler, veraltete Angaben oder missverständliche Formulierungen aufmerksam machen möchte, kann dafür die auf der Website angegebenen Kontaktwege nutzen. Hilfreich sind dabei möglichst genaue Hinweise auf die betreffende Seite, Passage oder Funktion.
12. Unser Anspruch
Unser Ziel ist eine Website mit möglichst korrekten, nachvollziehbaren und verantwortungsvoll aufbereiteten Inhalten. Korrekturen sind ein Teil dieser redaktionellen Verantwortung.








