Shutdown für Freizeitaktivitäten ab 2.11. – gemeinsam schließen, muss auch gemeinsam wieder öffnen heißen
Der Beschluss der Bundesregierung für einen neuen Lockdown ist gefallen. Das Zauberwort lautet nun nicht mehr Systemrelevanz, sondern diesmal heißt es „Freizeitaktivitäten einschränken“. Für Prostitutionsstätten gilt dies genauso wie für Kinos, Restaurants, Sportvereine usw.
Ab dem 2.11. werden nun alle Freizeiteinrichtungen geschlossen für vier Wochen. Die Betonung liegt hier auf ALLE. Wir befürchten jedoch, dass es bei den Wiedereröffnungen dieses ALLE nicht mehr geben wird und die Sexarbeitsbranche wie beim letzten Mal ausgenommen wird.
Wir mussten uns nach dem ersten Lockdown in jedem Bundesland durch die Instanzen klagen, um das Geschäft wieder aufnehmen zu dürfen. Erst die Gerichte sorgten für Sachlichkeit und Gleichbehandlung. Unsere Branche steht grundsätzlich unter Generalverdacht, doch entgegen der Annahmen funktionieren die Corona-Maßnahmen bei uns gut.
Mundschutz, Unterarmlänge zwischen den Köpfen und auch die Kontaktdaten sind durchsetzbar – sogar besser als wir selber erwartet haben. Für den Straßenstrich wurde zum Beispiel in Köln ein Hygienekonzept entwickelt: Die Sexarbeitenden schreiben Autokennzeichen, Uhrzeit und ihren Namen auf und werfen diesen Zettel in einen Briefkasten der dortigen Beratungsstelle.
Unsere Branche hat ihren Beitrag geleistet, und so möchten wir auch behandelt werden, wenn es um die Auflösung der Schließungen geht.
Ein weiteres Problem unserer Branche ist, dass wir über einen sehr hohen Anteil an Menschen verfügen, die durch alle Maschen der sozialen Netze durchfallen. Diese leben oft von der Hand in den Mund und waren schon beim letzten Shutdown gezwungen illegal weiter zu arbeiten.
Der Berufsverband hatte hier sehr schnell reagiert und einen Nothilfefonds eingerichtet. In Zusammenarbeit mit Beratungsstellen wurden fast 150.000 Euro ausgeschüttet um die schlimmste Not zu lindern. Der Topf ist leer, und es ist eigentlich eine Schande, dass hier unser Verband eingreifen muss, was eigentlich Aufgabe des Staates sein sollte. Genau diese Bedürftigen trifft das erneute Arbeitsverbot extrem hart.
Unser Nothilfe-Fond kann HIER unterstützt werden.
Eine Regierung, die gegen sämtliche Expertenmeinungen sogenannte ProstituiertenSchutzGesetze verabschiedet, lässt die zu Schützenden in Krisen alleine.
Kommentar von Johanna Weber (politische Sprecherin des BesD)
Nachfragen
Politik: Johanna Weber –> johanna@besd-ev.de | +49 (0)151 – 1751 9771
Presse: Andre Nolte –> presse@besd-ev.de | +49 (0) 30 61 65 27 57
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