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2. Juni: Hurentag

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“Wir leben in einem gewalttätigen System” — Amnesty-Report zeigt Folgen von Sexkaufverbot in Irland

“Wir leben in einem gewalttätigen System” — Amnesty-Report zeigt Folgen von Sexkaufverbot in Irland

“Wir leben in einem gewalttätigen System” — Amnesty-Report zeigt Folgen von Sexkaufverbot in Irland
Seit 2017 gilt in Irland ein Sexkauf­ver­bot. Eine ein­sei­ti­ge Kri­mi­na­li­sie­rung, bei der Sex­ar­bei­ten­de ihre Diens­te anbie­ten dür­fen, Kund*innen sich aber straf­bar machen. Fünf Jah­re spä­ter steht eine Eva­lua­ti­on des Geset­zes an. Erklär­tes Ziel der iri­schen Regie­rung war es, mit dem Sexkauf­ver­bot den Men­schen­han­del zum Zwe­cke der sexu­el­len Aus­beu­tung bes­ser zu bekämp­fen und es Sexarbeiter*innen zu erleich­tern, Gewalt anzu­zei­gen. Amnes­ty Inter­na­tio­nal hat sich hin­ge­gen schon 2016 gene­rell für die Ent­kri­mi­na­li­sie­rung von Sex­ar­beit aus­ge­spro­chen. Der aktu­el­le Bericht von Amnes­ty Ire­land zeigt nun kon­kret auf, wie sehr die Stig­ma­ti­sie­rung und der in Irland gel­ten­de Rechts­rah­men Sexarbeiter*innen scha­den. Amnes­ty Ire­land hat dazu eine Zusam­men­fas­sung auf ihrem Twit­ter-Account gepos­tet — hier die Über­set­zung die­ser Tweets für einen schnel­len Über­blick: Struk­tu­rel­le Gewalt gegen Sex­ar­bei­ten­de in Irland  — Was unse­re Unter­su­chun­gen erge­ben haben:  18 Geset­zes­la­ge: Der Cri­mi­nal Law Sexu­al Offen­ces Act  von 1993 wur­de 2017 ergänzt — seit­dem ist  der Kauf von Sex unter Stra­fe gestellt. 28 In den Abschnit­ten 10 und 11 des Geset­zes von 1993 wur­de bereits der “Lebens­un­ter­halt durch Ein­nah­men aus der Pro­sti­tu­ti­on” und “Bor­dell­be­trieb” unter Stra­fe gestellt, wobei der Begriff auf zwei oder mehr Sexarbeiter*innen zutrifft, die in den­sel­ben Räum­lich­kei­ten sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen anbie­ten. 38 Die Mehr­heit der befrag­ten Sex­ar­bei­ten­den bezeich­ne­te die gemein­sa­me Nut­zung von Räum­lich­kei­ten mit Kolleg*innen als eine nütz­li­che Sicher­heits­maß­nah­me gegen mög­li­che Gewalt­er­fah­run­gen. Das Gesetz hin­dert sie dar­an, die­se Sicher­heits­maß­nah­me umzu­set­zen. 48 Die Geset­ze zwin­gen Sex­ar­bei­ten­de auf­grund der Kri­mi­na­li­sie­rung von Kun­den (Frei­er­be­stra­fung) zu ris­kan­te­ren Ver­hal­tens­wei­sen. „Ich habe mich in einer sehr dis­kre­ten Sack­gas­se hin­ge­stellt, so dass ich von der Poli­zei nicht gefun­den wer­den kann. Aber ich hät­te kei­nen Flucht­weg gehabt, wenn etwas schief gegan­gen wäre. Das war eine direk­te Fol­ge der Kri­mi­na­li­sie­rung von Kun­den.” 58 Unse­re Recher­chen erga­ben auch, dass unter Sex­ar­bei­ten­den ein tie­fes Miss­trau­en gegen­über der Poli­zei herscht. Die Befrag­ten gaben unter ande­rem fol­gen­de Grün­de an, war­um sie es vor­zie­hen, nicht mit der Poli­zei in Kon­takt zu kom­men auch wenn sie Gewalt erfah­ren: 68 - man­geln­des Ver­trau­en in deren Arbeit - Angst vor Gewalt durch die Poli­zei - Angst vor Stig­ma­ti­sie­rung - Benach­rich­ti­gung des Ver­mie­ters oder geziel­te Angrif­fe, die zu einer Zwangs­räu­mung füh­ren - Obdach­lo­sig­keit sowie Kri­mi­na­li­sie­rung, wobei beson­de­re Risi­ken für migran­ti­sche Sex­ar­bei­ten­de genannt wur­den 78 Sex­ar­bei­ten­de müs­sen bei der Ent­wick­lung von Geset­zen, Ver­ord­nun­gen oder Pro­gram­men, die sie und ihre Men­schen­rech­te betref­fen, sinn­voll mit ein­be­zo­gen wer­den. Das heißt, dass akti­ve Sex­ar­bei­ten­de, sol­che aus Rand­grup­pen und die­je­ni­gen, die von Dis­kri­mi­nie­rung betrof­fen sind, invol­viert sein müs­sen. 8/8 Sex­ar­bei­ten­de nann­ten auch das Recht auf eine ange­mes­se­ne Unter­kunft als ein wich­ti­ges Men­schen­rechts­an­lie­gen. Wei­te­re Punk­te waren die Stig­ma­ti­sie­rung von Sex­ar­bei­ten­den und die erleb­te Mehr­fach-Dis­kri­mi­nie­rung, z. B. auf­grund von eth­ni­scher Zuge­hö­rig­keit, Her­kunft, Geschlecht und Geschlechts­iden­ti­tät, sozio­öko­no­mi­schen Umstän­den, Migra­ti­ons­sta­tus oder Dro­gen­kon­sum. -> Berich­te aus ande­ren Län­dern und wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um den The­men­kom­plex “Schwe­di­sches Modell”
-> Posi­tio­nie­rung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal (2016) -> “We Live Within a Vio­lent Sys­tem” — Report von Amnes­ty Irland (2022)