Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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ProstSchG: Umsetzung in Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen & Baden-Württemberg nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen

ProstSchG: Umsetzung in Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen & Baden-Württemberg nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen

ProstSchG: Umsetzung in Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen & Baden-Württemberg nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen
Die behörd­li­che Umset­zung des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes (Pro­st­SchG) ist nach wie vor ein ein­zi­ges Desas­ter. Den Scha­den haben die Sex­ar­bei­ten­den. Wir vom BesD ver­su­chen von Anfang an alle Pro­blem­li­ni­en und Umset­zungs­ver­su­che im Rah­men des neu­en Geset­zes zu sam­meln. Und zwar nicht, weil wir die­ses Gesetz für eine gelun­ge­ne Idee hal­ten, son­dern weil wir nicht wort­los alles mit uns gesche­hen las­sen wol­len, was uns stig­ma­ti­siert, aus­grenzt oder sogar dis­kri­mi­niert. Unse­re Erfah­run­gen tra­gen wir in unse­rem geschlos­se­nen Mit­glie­der­fo­rum zusam­men. Die­ses ver­steht sich als Infor­ma­ti­ons­pool, aber auch als unter­stüt­zen­des Organ zur Selbst­hil­fe. Hier kannst du als Sexarbeiter*in Mit­glied be uns wer­den. Einer der Haupt­grün­de für das Behör­den-Cha­os ist, dass mit dem Pro­st­SchG ein teu­res Büro­kra­tie­mons­ter geschaf­fen wur­de, das sich kaum bän­di­gen lässt. Die Pro­ble­me sind somit haus­ge­macht. Das gan­ze Gesetz bie­tet wenig Schutz aber viel Raum für Ärger für die in der Sex­ar­beit täti­gen Men­schen. Bau­stel­len gibt es noch eini­ge. Auch knapp ein Jahr nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes liegt noch kei­ne Rechts­ver­ord­nung für die Betriebs­kon­zep­te vom Bund vor. Ein wei­te­rer Grund ist, dass es sich “nur” um ein Bun­des­ge­setz han­delt, das in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern sehr unter­schied­lich umge­setzt wird. Die Umset­zung wird an die unter­schied­lichs­ten Behör­den über­tra­gen. Wäh­rend die Gesund­heits­be­ra­tung für Sex­ar­bei­ten­de nach § 10 Pro­st­SchG meist von Gesund­heits­be­hör­den durch­ge­führt wird, lässt sich für die Anmel­dung von Sex­ar­bei­ten­den nach §§ 3ff. Pro­st­SchG und die Betriebs­er­laub­nis­se nach §§ 12ff. Pro­st­SchG kaum eine ein­heit­li­che Struk­tur erken­nen. Das kann zu gro­ßen Unsi­cher­heits­fak­to­ren zum Nach­teil von Sex­ar­bei­ten­den füh­ren. In Ham­burg bei­spiels­wei­se wur­de eine eige­ne Behör­de ein­ge­rich­tet, die sich mit allen Belan­gen rund um das Pro­st­SchG aus­ein­an­der­setzt, in eini­gen ande­ren Bun­des­län­dern müs­sen sich Kolleg*innen im Gewer­be- oder Ord­nungs­amt anmel­den. Dabei fal­len auch even­tu­ell anfal­len­de Gebüh­ren für die Zwangs­re­gis­trie­rung sehr unter­schied­lich aus: Zum Bei­spiel sind in Ham­burg, Baden-Würt­tem­berg, Bran­den­burg und Schles­wig-Hol­stein die Bera­tun­gen für Sex­ar­bei­ten­de kos­ten­los, in ande­ren Bun­des­län­dern, wie Bay­ern, Nie­der­sach­sen und dem Saar­land ist mit Gebüh­ren von bis zu 100 EURO für die Regis­trie­rung zu rech­nen. Die­sen “Huren­aus­weis” müs­sen auch männ­li­che Sex­ar­bei­ter bean­tra­gen; für den Ali­as­aus­weis wird teil­wei­se noch extra kas­siert. Ins­be­son­de­re der Ent­wurf einer Zustän­dig­keits­ver­ord­nung des Lan­des Sach­sen-Anhalt (Sei­te 8 ff.) lässt sehr hohe Gebüh­ren erwar­ten. Hier unse­re Stel­lung­nah­me dazu. Seit Mona­ten neh­men durch das “Schutz­ge­setz” die Unsi­cher­heits­mo­men­te für Sex­ar­bei­ten­de stark zu. So wer­den bei­spiels­wei­se Anmel­de­ver­suchs­be­schei­ni­gun­gen aus Ber­lin, wo das Pro­st­SchG auch noch nicht regel­recht Anwen­dung fin­det, in ande­ren Bun­des­län­dern nicht akzep­tiert und die betrof­fe­nen Berliner*innen in Bay­ern sogar zu Buß­gel­dern ver­don­nert. In Sach­sen und Thü­rin­gen sind die Aus­füh­rungs­ge­set­ze noch nicht fer­tig; in Rhein­land-Pfalz müs­sen sich die zustän­di­gen Behör­den noch mit ihrer neu­en Auf­ga­be ver­traut machen; in Baden-Würt­tem­berg ist die Anmel­dung in eini­gen Städ­ten schon mög­lich, aller­dings ist die Finan­zie­rung noch nicht geklärt und sehr pro­vi­so­risch. In ande­ren Bun­des­län­dern sind die Kon­trol­len schon im vol­len Gan­ge, vie­ler­orts machen sich Betrü­ger das Cha­os zu Nut­ze und erhe­ben als fal­sche Behör­den­mit­ar­bei­ter Phan­ta­siebuß­gel­der. Hast Du auch schon schlech­te Erfah­run­gen mit dem Pro­st­SchG machen müs­sen? Wir haben für Dich unter http://www.beschwerdeformular-sexarbeit.de ein Beschwer­de­for­mu­lar ein­ge­rich­tet. Wenn du Pro­ble­me mit dem Pro­st­SchG erlebt hast kannst Du Dich bei uns, auch anonym, mel­den.