@ Gerd Altmann

Prostituiertenschutzgesetz schützt Prostituierte nicht

Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren Gesetz als nicht vereinbar mit Menschenrechtsstandards

BERLIN, 07.07.2016 – Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen haben das heute vom Bundestag beschlossene Prostituiertenschutzgesetz als unvereinbar mit internationalen Menschenrechtsstandards kritisiert. Zu den Organisationen zählen unter anderem der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V., die Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying e.V. sowie Amnesty International.

Auf besondere Kritik stößt die mit dem Gesetz neu eingeführte Anmeldepflicht für Prostituierte. „Die Anmeldepflicht wirkt diskriminierend, ist datenschutzrechtlich bedenklich und birgt die Gefahr eines Zwangsoutings”, sagt Fabienne Freymadl, Vorstand des Berufsverbandes für erotische und sexuelle Dienstleistungen. „Dadurch werden viele Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in die Illegalität gedrängt, wo sie verstärkt von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind.“

Zudem diene die Anmeldepflicht nicht dem erklärten Ziel, den Menschenhandel zu bekämpfen. „Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, dass Betroffene von Menschenhandel oft einen längeren Zeitraum und ein Vertrauensverhältnis brauchen, um sich gegenüber Dritten zu offenbaren. Gespräche, die im Rahmen der zwingenden Anmeldung stattfinden, werden diese Voraussetzungen nicht erfüllen“, so Paula Riedemann von der Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying.

„Dieses Gesetz verfehlt den Zweck, Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, Zwangsprostituierte und Betroffene von Menschenhandel vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen”, erklärt Maja Liebing, Expertin für Frauenrechte bei Amnesty International in Deutschland. „Die entsprechenden Einwände der Betroffenen wurden zwar angehört, finden im Gesetzestext aber kaum Beachtung.“ Amnesty International hat am 25. Mai 2016 eine Position zum Schutz der Menschenrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern veröffentlicht.

Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen, die das Prostituiertenschutzgesetz gemeinsam kritisieren, gehören:

  • Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.
  • Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen (BSD) e.V.
  • Frauentreff Olga
  • Ban Ying Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel
  • HYDRA e.V. Treffpunkt und Beratung für Prostituierte
  • ICRSE (International Committee on the Rights of Sex Workers in Europe)
  • bufas e.V. – Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
  • Amnesty International Deutschland

Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle von Amnesty International in Deutschland, den Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. (Tel. 01520/485 09 09) oder Ban Ying Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel e.V. (Tel. 030/440 6373).