AKTUELL
Hier eine Übersicht über die Öffnungsschritte in welchem Bundesland ist Sexarbeit wann wieder zulässig
In aller Kürze:
- Seit dem 2. 11. sind nahezu alle Freizeiteinrichtungen geschlossen, neben Restaurants, Kneipen und Bars, Kinos, Theatern, Konzerthäusern, Schwimmbädern, Fitness-Studios, Saunen, Spielhallen, Casinos, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios gilt dies auch für alle Prostitutionsstätten.
- Die Schließungen werden im Januar weitergeführt
- Infos about Corona-Crisis in Germany in different languages
- Wir treten dafür ein:
Diesmal nicht übertreiben lange geschlossen zu sein, sondern dass wir gemeinsam mit den anderen Freizeiteinrichtungen wieder öffnen können -> Hier lesen - Sexarbeit in der Corona-Krise – so sehen unsere politischen Forderungen aus
- Sexwork-Community – wir tauschen uns aus, helfen uns gegenseitig und bilden uns fort besonders zu Coronazeiten.
- Wir benötigen dringend Spenden für den Nothilfefonds – viele Kolleg*inne haben keinen Anspruch auf staatliche Hilfsleistungen!
1) Öffnungen – Wo und wann ist Sexarbeit wieder erlaubt
2) Übersicht über verschiedene Möglichkeiten von Hilfen – Stand 21. Jan 2021
Unbedingt November- und Dezemberhilfen beantragen! Ihr müßt das Geld nicht wieder zurückzahlen, und Grundsicherung ist parallel möglich!
Hier eine Zusammenstellung über alle für uns wichtigen staatlichen Hilfen mit Tipps und allen notwendigen Links zu den offiziellen Seiten
-> siehe hier Direktlink
Großen Dank für seine Hilfe an unseren unermüdlichen, ehrenamtlichen Berater, Josef Mayerhofer – https://www.chancenmeisterei.
CORONA-NOVEMBER- UND DEZEMBERHILFE
- Förderzeitraum 1. November bis 31.Dezember 2020
o Antragstellung bis zum 30. April 2021 möglich - Die Abwicklung erfolgt über das gemeinsame Portal des BMF & BMWi
- Eckpunkte:
o Der Geschäftsbetrieb ist aufgrund der Schließungsverordnung vom 28.10.2020 /25.11.2020 untersagt (direkt /indirekt betroffene Unternehmen seit 2.11.2020).
o Hilfe wird bis zu 75% des Umsatzes im November / Dezember 2019 gewährt –
Anrechnung von:
Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfe II
Keine Anrechnung von:
Grundsicherung
o Abwicklung über den Steuerberater (es gibt Ausnahmen für Soloselbstständige)
Info für Soloselbstständige
Für die Novemberhilfen wird kein pauschaler „Unternehmerlohn“ festgesetzt, sondern die Höhe der Summe richtet sich nach dem November-Umsatz des letzten Jahres. Für die, die im November letzten Jahres keinen Umsatz gemacht haben wird der Durchschnitt des letzten Jahres genommen.
Die Beantragung kann über den Steuerberater laufen. Alle, die weniger als 5000 Euro beantragen, sind direkt antragsberechtigt und dürfen das ohne Steuerberater selber machen.
WICHTIG:
- alle die jährlich ihre Steuern einreichen sollten schnell die Steuererklärung für 2019 einreichen, sofern dies noch nicht geschehen ist. (NICHT der Steuerbescheid oder der Jahresabschluss – der muss noch nicht da sein)
- wer selbst (ohne Steuerberater ) beantragen will, sollte an folgendes denken: Zwingend erforderlich dafür ist ein ELSTER-Konto (Online Buchungstool der deutschen Steuerverwaltung zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen). Wer noch keinen ELSTER-Zugang hat, sollte dies über das ELSTER-Portal beantragen
Info für Betreibende von Prostitutionsstätten
Wenn in 11.2020 trotzdem Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu 25 % des Vergleichsumsatzes vom Vorjahr nicht angerechnet.
Konkretere Infos auf den Seiten der beiden Betreiberverbände
– BSD (Bundesverband sexuelle Dienstleistungen)
– UEGD (Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland)
Info für Personen ohne Steuernummer in Deutschland
Eine große Zahl an Beratungsstellen findet sich hier www.bufas.net
Sollten alle Stricke reißen, gibt es noch den BesD Nothilfe Fonds – dieser ist leider momentan leer, wir arbeiten aber mit Hochdruck an der Suche nach Spender*innen.
AB DEZ 2020: NEUSTARTHILFE FÜR SOLOSELBSTÄNDIGE IM RAHMEN DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III
- Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021
- Einmalige Betriebskostenpauschale als nicht zurückzuzahlender Zuschuss in Höhe von 50% des Umsatzvergleichszeitraums (max. jedoch 7.500 Euro)
- Keine Anrechnung der Grundsicherung
- Soloselbständige können den Antrag in eigenem Namen stellen (ohne Steuerberater). Es
gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Novemberhilfe/Dezemberhilfe. - Weiterführender Link des BMWi: Überbrückungshilfe
GRUNDSICHERUNG
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bis zum 31.03.2021 verlängert
- Weiterführende Links: BMAS und Arbeitsagentur
- Für alle Formen der Unterstützung – ob Soforthilfen, die Grundsicherung oder unseren Nothilfefonds – wird kein „Hurenpass“ benötigt!
- Viele Selbstständige haben ein Recht auf die vereinfachte Grundsicherung.
- Wir haben für alle Sexworker, die keine Hilfe vom Staat erhalten, einen Nothilfefond gegründet. Leider sind die Mittel momentan erschöpft und daher derzeit keine Neuanträge möglich – wir suchen dringend nach Spender*Innen!
- Hier findet sich eine sehr gute Zusammenstellung aller Hilfsmittel für Sexworker.
- ACHTUNG – dubiose Anbieter helfen gegen Gebühr beim Ausfüllen von Anträgen – das ist unseriös! In unserem Mitgliederforum und Sexworker-Only Telegram-Gruppen helfen wir uns gegenseitig.
- Die Bufas-Beratungstellen bieten Unterstützung beim Beantragen von Hilfeleistungen vor Ort an – am besten telefonisch melden.
WEITERE HILFE-INFOS AUS 1. LOCKDOWN
SEXARBEITENDE IN NOT UNTERSTÜTZEN
Ein hoher Anteil von Menschen in der Sexarbeit leben von der Hand in den Mund. Viele sind nicht krankenversichert, nicht angemeldet und bereits von Armut betroffen. Mit der deutschlandweiten Schließung aller Prostitutionsstätten, der Verschärfung von Arbeitsverboten, dem Rückgang der Nachfrage, sowie dem steigenden Risiko der Arbeitsausübung, kämpfen jetzt die Ärmsten der Armen um ihr Überleben. Sehr viele Sexarbeitende werden durch die Netze der offiziellen Hilfsangebote fallen – vor allem unsere migrantischen Kolleg*innen sind davon betroffen.
Per Klick auf den Namen gelangst Du auf die verschiedenen Spendenaktionen (in Deutschland) für Kolleg*innen in Not, diese werden ständig aktualisiert.
- Bundesweit: BesD Nothilfe Fonds für Sexarbeiter*innen ohne staatliche Grundsicherung
- Berlin: Berliner Spendensammlung für Arbeiter*innen im Nachtleben
- Berlin: Solidarität mit Sexarbeiter*innen – der Hydra Hilfsfonds
- Trier: Spendensammlung für die Kolleg*innen vom Straßenstrich in Trier von unserer Vorständin Nicole
- Halle: Corona Direkt Support Halle/Saale
Wir wollen helfen. Deshalb haben wir den BesD Nothilfe Fonds ins Leben gerufen.
Sämtliche Spenden gehen an Sexarbeitende in Notsituationen, die keinen Anspruch auf staatliche Hilfen haben. Jeder Betrag hilft. Aber auch öffentliche Aufmerksamkeit ist essentiell – wir freuen uns daher sehr, wenn ihr darüber mit euren Freunden sprecht und diesen Notfonds in euren digitalen Netzwerken so breit wie möglich weiterteilt und retweetet.
—> Mehr Informationen über den BesD Nothilfe Fonds
BESD E.V.
IBAN: DE49100500000190290862
BIC: BELADEBEXXX
LANDESBANK BERLIN – BERLINER SPARKASSE
VERWENDUNGSZWECK: NOTHILFE FONDS
Hilfsgelder für Selbstständige
Das Bundesministerium für Finanzen:
Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Seit Beginn der Krise erleiden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen einzelner Branchen durch die Corona-Maßnahmen starke Umsatzeinbußen. Trotz staatlicher Hilfen besitzen sie weniger wirtschaftliche Widerstandskraft als im Frühjahr. Um sie angesichts der erneut notwendigen vorübergehenden Schließungen sehr kurzfristig und zielgerichtet zu unterstützen, werden außerordentliche Wirtschaftshilfen geleistet. Dafür stehen insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro bereit.
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbständige haben das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen.
Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz. Ihre Höhe wird im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt. Anderweitige Hilfen für den Zeitraum wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Mögliche spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den Zeitraum werden angerechnet.
Einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.
Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen. Da die Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.
(…)
Überbrückungshilfe
Um die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen und Freiberuflern zu sichern, die besonders unter Corona-bedingten erheblichen Umsatzausfällen leiden, werden seit Juli 2020 Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten als Überbrückungshilfe geleistet. Diese Hilfen sollen ein weiteres Mal verlängert und ihre Konditionen nochmals verbessert werden.
Es ist zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Dazu wird das bestehende Instrument der Überbrückungshilfe zu einer Überbrückungshilfe III weiterentwickelt. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.
(Quelle)
Antrag auf vereinfachte Grundsicherung und Kinder-Notfallzuschlag (KiZ)
Als selbstständige*r Sexarbeitende*r ist es möglich die vereinfachte Grundsicherung zu beantragen.
Für viele Selbstständige ist es sehr bitter, dass die Regierung ihnen in dieser Situaion nur „Hartz 4“ anbietet. Man sollte sich aber auf keinen Fall schämen diese Leistungen in Anspruch zu nehmen!!! Außerdem macht es Sinn diese Petition für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu unterschreiben.
Die Bundesrergierung sorgt jetzt mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten.
- Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden – der Verbleib in der eigenen Wohnung wird also gesichert.
- Antragstellerinnen und Antragsteller auf Grundsicherung müssen in den nächsten 6 Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen, noch ihr Vermögen antasten, solange sie nicht über erhebliches Vermögen (60.000€) verfügen.
- Mietkosten werden in voller Höhe übernommen.
- In Bedarfsgemeinschaften wird allerdings weiterhin das Einkommen der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angerechnet!!
Diese Ausnahmen gelten für neun Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.
In unserem Mitgliederforum helfen wir uns gegenseitig beim Ausfüllen – mit der Schnuppermitgliedschaft das erste Jahr gratis!
Der DGB hat eine gute Übersicht zu der vereinfachten Grundsicherung erstellt.
➞ Notlagen/“Barauszahlung“: »Sollte den Kundinnen und Kunden kein Geld zur Verfügung stehen, sind die Möglichkeiten des § 24 Absatz 1 SGB II (Darlehen bei unabweisbarem Bedarf) und § 42 Absatz 2 SGB II (vorfällige Zahlungen) zu nutzen. Es sind keine strengen Anforderungen an den Nachweis anzulegen. Zur Vermeidung von Notlagen sind Barauszahlungen an Kundinnen und Kunden, die über keine Bankverbindung verfügen, weiterhin zu gewährleisten.«
➞ Obdachlose: »Grundsätzlich müssen auch erwerbsfähige Obdachlose erreichbar sein. Bei Leistungsbeziehenden ohne festen Wohnsitz ist eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Wohnungslose oder einer ähnlichen Stelle (z. B. eine Betreuungsstelle für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) nicht erforderlich. Von einer Erreichbarkeit ist (bis auf Weiteres) auch ohne eine derartige Vorsprache auszugehen. Leistungen werden auch bei Obdachlosen nach § 41 Absatz 1 SGB II berechnet, so dass keine Bedenken bestehen, Leistungsbewilligungen von mindestens einem Monat vorzunehmen. Eine tägliche Vorsprache zur Auszahlung in gE der Leistungen erfolgt nicht.« (Quelle)
Kinder-Notfallzuschlag
Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ: Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Die Beantragung ist digital möglich.
Die Regelungen zum Notfall-KiZ sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das bis zum 29. März in Kraft treten soll.
Voraussetzungen:
- Erreicht Ihr monatliches Bruttoeinkommen die Mindestgrenze? Für Elternpaare 900€ brutto und für Alleinerziehende 600€ brutto.
- Beziehen Sie Kindergeld?
- Wohnen Ihre Kinder in ihrem Haushalt und sind jünger als 25 Jahre?
- Sind Ihre Kinder ledig?
Obdachlosigkeit wegen Bordellschließungen
Sexarbeiter*innen dürfen in Bordellen während des 2. Lockdowns wohnen
Damit soll einer drohenden Obdachlosigkeit begegnet werden.
Hier die entsprechenden Schreiben:
WohnenAnschreibenFrauRL402
WohnenMaßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von Prostituierten_Stand_03.11.2020_
WohnenMaßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von Sexarbeitenden ProstSchG_Stand 25.03.2020_
Mit dem Schreiben des Bundesfamilienministeriums kann gegenüber den Ordnungsämtern argumentiert werden. Ein NO von dieser Seite dürfte nunmehr nicht mehr gerechtfertigt sein!
(Quelle)
Ausgaben beim Finanzamt, der Krankenkasse und bei Versicherungen & Gläubigern senken
Stundung von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt
Die Finanzämter reagieren aktuell sehr verständnisvoll, es ist möglich, dass
- laufende Steuervorauszahlungen herab- oder ausgesetzt werden
- fällige Steuerzahlungen gestundet werden
- Säumniszuschläge erlassen werden
- auf Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend verzichtet wird.
Diese Regelungen betreffen die Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer.
Am besten telefonischen Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu klären.
Hier findet sich ein universelles Formular für den Antrag auf zinslose Stundung
und den Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Beiträge der Krankenkasse nach unten anpassen oder stunden
Die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen bemessen sich nach dem Einkommen. Wir raten dazu in Kontakt mit der Krankenkasse zu treten, um eine mögliche Anpassung der Beiträge nach unten, an die aktuelle Einkommenssituation zu besprechen. Möglicherweise ist auch eine Stundung von Beiträgen möglich.
Kredit- und Versicherungszahlungen stunden
Wir empfehlen mit Gläubigern und Versicherungen in Kontakt zu treten, um eine Stundung/ Aussetzung der Zahlungen zu vereinbaren. Das solltest du tun, bevor du nicht mehr zahlen kannst – so lassen sich weitere Schulden vermeiden.
Zahlungsaufschub für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen
Zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Kleinstunternehmen wird vorübergehend für bedeutsame Dauerschuldverhältnisse die Möglichkeit zur Leistungsverweigerung geschaffen, soweit sie ihre Leistungspflichten wegen der Folgen der COVID-19-Pandemie derzeit nicht erfüllen können. Damit wird für die Betroffenen gewährleistet, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Telekommunikation nicht abgeschnitten werden, weil sie ihren Zahlungspflichten krisenbedingt nicht nachkommen können.
Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, sollen gesetzlich um drei Monate gestundet werden, wenn der Schuldner infolge der Pandemie nicht zahlen kann Soweit für die Zeit nach dem 30. Juni 2020 keine einvernehmliche Lösung zwischen Darlehensgeber und Verbraucher gefunden werden kann, sind die Zahlungen wiederaufzunehmen. Damit aber in einer Übergangszeit die laufenden und die gestundeten Raten nicht doppelt bezahlt werden müssen, wird der Vertrag insgesamt um drei Monate verlängert. Der Darlehensnehmer soll also auch nach Ablauf der Stundung monatlich nur eine reguläre Rate weiterabzahlen müssen. Eine Kündigung des Darlehens wird insoweit ausgeschlossen.
Auch diese Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020 und können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. (Quelle)
Liquiditätshilfen für Selbstständige / Soloselbstständige - in Form von Krediten
Das Bundesministerium für Finanzen:
KfW-Schnellkredite
Den KfW-Schnellkredit können künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nutzen. Auf diesem Weg können Unternehmen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen bei ihrer Hausbank zügig einen Kredit in Höhe von bis zu 300.000 Euro erhalten, abhängig vom Umsatz im Jahr 2019. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt, der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Mehr Informationen zum Schnellkredit finden Sie bei der KfW unter corona.kfw.de.
(Quelle)
Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern
Der Kündigungsschutz für Mieter*innen wurde nicht verlängert.
3) Sexwork-Community: So können wir einander helfen & gemeinsam was bewegen
Wenn du noch kein Mitglied im BesD bist ist jetzt ein guter Zeitpunkt! Einen Mitgliedsantrag kannst du unkompliziert, anonym und online ausfüllen – die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Als Mitglied hast du Zugang zur Schwarmintelligenz der Sexworker in Deutschland. Wir:
- fordern Gleichberechtigung bei Corona-Lockerungen nach 2. Lockdown
- haben ein Hygienekonzept erarbeitet
- unterstützen uns gegenseitig
- tauschen unser Wissen zu alternativen Verdienstmöglichkeiten aus
- helfen uns gegenseitig beim Ausfüllen der verschiedenen Anträge
- kämpfen dafür, dass wir alle trotz Corona Pandemie und sicheren Bedingungen weiterarbeiten können und es auch in Zukunft kein Sexkaufverbot in Deutschland gibt
4) Sexarbeit in der Corona-Krise: Unsere politischen Forderungen
In der Sexarbeit arbeiten viele vulnerable Gruppen die besonders schutzbedürftig sind: Migrant*innen, alleinerziehende Mütter, Rom*nja, queere- und trans Personen, People of Color, von Armut betroffene oder verschuldete Personen, suchtkranke Menschen und wohnungs- oder obdachlose Personen. Diesen Menschen ist es bisher gelungen, durch Sexarbeit für sich selbst zu sorgen. Gerade sie sind von einem Arbeitsverbot extrem betroffen. Sie fallen oft durch die Maschen des staatlichen Hilfesystems durch, können sich einen Arbeitsausfall nicht leisten und müssen illegal weiter arbeiten. In den letzten Monaten haben wir wenige Versuche der Bundesregierung und Landesregierungen beobachtet, diese Gruppen adäquat zu schützen und im Lockdown zu unterstützen. In diesem Positionspapier möchten wir die aktuelle Situation schildern und unsere Forderungen für eine Verbesserung der Umstände vorstellen.
POSITIONSPAPIER DEUTSCH
Die Situation seit dem Lockdown im März:
Einem großen Teil der Sexarbeiter*innen ist der Zugang zu Hilfeleistungen erschwert oder unmöglich.
- viele haben keine Meldeadresse, sind wohnungs- oder obdachlos
- durch Sprachbarrieren
- viele haben keine Ausweisdokumente
- Fehlinformationen über das „Düsseldorfer Modell“ sorgen dafür, dass viele keine Steuernummer erhalten haben, welche für die Beantragung von staatlichen Hilfeleistungen notwendig ist.
Viele haben vor Corona in Terminwohnungen oder in separaten Zimmern gewohnt, die während des Berufsverbotes geschlossen sind. Es fehlen immer noch Unterbringungsplätzen für wohnungslose Sexarbeiter*innen.
Die (finanzielle) Notsituation fördert Abhängigkeiten und (sexuelle) Ausbeutung.
- Es werden auch Kund*innen angenommen, die der*die Sexarbeiter*in normalerweise nicht annehmen würde, weil sie weniger vertrauenswürdig oder potentiell aggressiv erscheinen.
- Aufgrund des finanziellen Drucks werden Dienstleistungen bzw. Praktiken angeboten, welche mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko einhergehen (z.B. Versicht auf ein Kondom, weil Kund*in anderenfalls droht, vom Prostitutionsvertrag zurückzutreten) bzw. welche der*die Sexarbeiter*in aus Gründen der sexuellen Selbstbestimmung nicht ausüben möchten.
- Wohnungslosigkeit begünstigt Ausbeutung durch „Loverboys“
- Prekäre Situation und Illegalität fördern ausbeutende Strukturen
Sexarbeiter*innen die während des Berufsverbotes Gewalt erleben, können sich keine Hilfe von Beamt*innen holen aus Angst, sich selber strafbar zu machen.
Die Gewalt gegen Sexarbeiter*innen nimmt zu.
- Viele Beratungsstellen und Projekte melden einen Anstieg der Übergriffe gegen Sexarbeiter*innen, wie es auch aus Ländern berichtet wird, in denen es ein generelles Sexkauf-Verbot gibt.
- Stigmatisierende Gesetze, Begriffe und die Konstruktion der Prostitution als „Super-Spreader“ fördern frauenfeindliche, transfeindliche und migrant*innenfeindliche Gewalt.
Finanzielle Schwierigkeiten:
- Die Preise sind stark gesunken auf Grund der geringen Nachfrage.
- Anhäufung von Schulden
- Pleiten von Prostitutionsstätten reduzieren die Vielfalt an Arbeitsplätzen und führen zu Monopolen. Weniger Wahlmöglichkeiten bedeuten mehr Abhängigkeit von den verbleibenden Betrieben und deren Arbeitsbedingungen.
- Vermehrte Wohnungslosigkeit, da viele ihre Miete nicht zahlen konnten/können
Wir können nicht zusehen, wie es unseren Kolleg*innen und uns immer schlechter geht. Deshalb fordern wir:
– Ermöglichung sicherer und geschützter Arbeitsplätze auch während der Corona-Krise. Wir möchten verhindern, dass Menschen, die sich nicht an das Arbeitsverbot halten können, auf unsichere, abseitige Orte ausweichen müssen.
– Kostenlose Corona Tests & Gesundheitsversorgung – auch ohne Krankenversicherung.
– Zugang zu kostenlosen Masken und weiterhin Zugang zu kostenlosen Kondomen.
– Die Gleichbehandlung mit anderen körpernahen Dienstleistungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise – Sexarbeiter*innen sind keine Superspreader!
- Kriminalisierung fördert unsichere Arbeit
- keine Bußgelder für Sexarbeiter*innen die sich aus finanziellen Nöten nicht an das Arbeitsverbot halten können.
- Abschaffung des „Düsseldorfer Modells“
– Der Zugang zu Grundsicherungsleistungen muss schneller & einfacher möglich sein.
– Unbürokratische Hilfe für alle Sexarbeiter*innen, die durch das Hilfenetz fallen (Menschen ohne Aufenthaltsstatus, ohne Anmeldung, ohne Krankenversicherung, ohne Papiere…).
- Der Nothilfefonds des BesD ist leer – der Staat soll entweder für diese Menschen aufkommen, oder den Nothilfefonds finanziell ausstatten.
- Mietübernahmelösungen für Menschen die auf Grund von Corona von Wohnungslosigkeit gefährdet sind. Aussetzung von Zwangsräumungen während der gesamten Corona-Krise.
- Aufstockung der Sozialarbeiter*innen für die Begleitung zu Terminen (Jobcenter, Gericht, etc.).
Ausbau und bessere Finanzierung von Gesundheitszentren die eine kostenlose Gesundheitsversorgung für nicht-Krankenversicherte Menschen anbieten.
– Akzeptierende Hilfe- und Beratungsstrukturen für Sexarbeiter*innen müssen flächendeckend ausgebaut werden.
- Die Arbeit der Beratungsstellen muss den Bedürfnissen entsprechend ausfinanziert werden.
- In Thüringen gibt es keine Beratungsstellen für Sexarbeiter*innen. Dies muss sich schnell ändern!
- Mehr Peer-to-Peer Angebote (wie z.B. das Hydra-Café in Berlin) die eine niedrigschwellige Anlaufstelle für alle bieten.
- Aufstockung der aufsuchenden Arbeit auch zu Corona Zeiten (unter Schutzmaßnahmen) am Straßenstrich und in Bordellen.
– Ausreichend Plätze in Frauenhäusern und auch eine sichere Unterbringung für Männer, trans-, inter- und nichtbinäre- Personen die vor häuslicher Gewalt fliehen.
– Mehr Plätze in Übernachtungseinrichtungen für wohnungs- und obdachlose Menschen und spezielle Unterkünfte für wohnungslose Frauen, Jugendliche und LSBTIQ Personen (z.B in Hotel- oder Hostelzimmern). Ausbau von Unterbringungsprogrammen wie „Housing First“. Aussetzung des im ProstSchG vorgeschriebenem Übernachtungsverbot in Prostitutionsstätten- Nutzung als Wohnmöglichkeit.
– Ausbau der öffentlichen sanitären Einrichtungen (Toiletten, Waschbecken, Duschen) besonders in Nähe der Straßenstriche.
– Warme Mahlzeiten und Lebensmittelgutscheine für unterstützungsbedürftige Sexarbeiter*innen.
– Rücksprache mit Sexarbeiter*innen bei Gesetzen und Maßnahmen die uns betreffen!
Unsere Solidarität gilt anderen Care-Arbeiter*innen und Krankenhauspersonal: Wir fordern eine Entlastung und angemessene Entlohnung statt ein Alleinlassen und symbolischen Applaus. Ebenso fordern wir die freie Migration, seriöse Hilfsangebote für Geflüchtete in Europa und die sofortige Evakuierung der überfüllten Lager an den Außengrenzen.
Die Corona-Krise darf nicht ausgenutzt werden um Marginalisierte weiter auszugrenzen und durch die Hintertür eine Kriminalisierung von Sexarbeit oder Sex-Kauf einzuführen.
Sexwork during the Corona Pandemic - Our Political Positions
There are many vulnerable groups in the industry who are in particular need of protection: Migrants, single mothers, Romani people, queer and trans* people, People of Color, people affected by poverty or debt, people suffering from addiction and people without home or shelter.
So far, they have succeeded in taking care of themselves by means of doing sex work. Presently, they are heavily affected by the ban on their work. They frequently fall through the cracks of the State Aid System, they cannot afford to stop working and therefore have to continue working under illegal circumstances.
In recent months we have observed only few attempts by the federal states and state government to adequately protect these groups and support them during the lockdown. In this position paper we are outlining the the facts of the situation and expressing our recommendations/demands for an improvement of the present conditions.
This is the situation since the lockdown in March:
Getting access to support and assistance is difficult or impossible for a large part of sex workers, because:
- many have no registration address, are homeless or without shelter
- language barriers are hindering communication with authorities and counseling centers
- many lack legal identification documents
- due to misinformation about the special taxation procedure called “Düsseldorfer Modell”, many have not received a tax number, which is a necessary requirement in order to apply for assistance from the state
Before the Corona Pandemic, many sex workers lived in or in the same quarters as their workplaces, all of which were closed during the ban. There is still a lack of shelters for those who are now homeless.
The (financial) emergency and the desperation that stems from it, places sex workers in situations of high dependency and fosters (sexual) exploitation:
- Clients who are normally less likely to be accepted by workers – for example because they are seen as less trustworthy or potentially aggressive – are now more likely to be accepted.
- Services or practices which are associated with an increased health risk, or which the individual sex worker does not want to offer for reasons of sexual self-determination, are now more likely to be offered or accepted – for example not using a condom, because the client otherwise threatens to step back from the agreement.
- Homelessness, financial hardship and working under illegal conditions are benefitting the vulnerability of sex workers and the rise of exploitative structures, for example by so-called “Loverboys“.
Sex workers who are forced to work illegally, are less likely to ask for help from authorities in cases of violence and exploitation, for fear of making themselves liable to prosecution.
Violence against sex workers is increasing at an alarming rate.
- Many counseling centers and aid projects report a rise in attacks against sex workers – a circumstance that has long been reported from countries where there is a general ban on buying sex.
- Stigmatizing laws and terminology, as well as the misconstruction of prostitution as being a cause of “super-spreading” the pandemic, promote misogyny, transphobia and anti-migrant violence.
Financial hardship:
- Due to low demand, there has been a sharp fall in prices throughout the industry.
- A rise in accumulated debt
- Many places of prostitution have gone or are going bankrupt – this circumstance reduces the diversity of jobs and leads to monopolies. Fewer choices for sex workers result in increased dependence on working within the remaining businesses – regardless of their working conditions.
- A rise in homelessness, as many sex workers could not/cannot pay their rent
We cannot stand by and watch, as our working and living conditions and those of our collegues in the sex work industry are getting worse and worse by the day. We are strongly urging for change and therefore demand:
– The provision of safe and protected workplaces for sex workers – also during the Corona crisis. We strive to prevent people, who cannot comply with the ban on work, on having to work in unsafe, remote places.
– The provision of corona tests and health care for sex workers – free of charge and also for those without health insurance
– Free access to masks and continued free access to condoms for sex workers
– Equal treatment of the sex work industry with other body related industries during the pandemic, especially concerning the tightening and relaxation of measures against the virus. Sex workers are not “superspreaders”!
- Criminalization of sex work fosters insecure working conditions and environments
- No penalties for sex workers who cannot comply with the ban on sex work due to financial hardship
- Elimination of the “Düsseldorfer Modell“
– Faster and easier access to basic social security benefits for sex workers
– Non-bureaucratic support for all sex workers who fall through the system (people without legal residence status, without registration, without health insurance, without papers…).
- We strongly urge authorities to: Provide and support sex workers that are in need directly or financially support the Emergency Aid Fund of the BesD e.V., which has been empty for weeks.
- Offer a solution for rental support for people that are not getting financial support otherwise and are at risk of homelessness due to the pandemic
- Delay forced evictions during the entire time of crisis
- Increase the number of social workers able to accompany and support people with official appointments (job center, court, etc.).
- Expand the reach and increase the financing of health centers that offer free health care for people without health insurance.
– Acceptance-oriented support structures for helping and counseling sex workers need to be financed and expanded nationwide.
- The work of counseling centers must be financed according to the needs in their area
- As of now, there are zero counseling centers for sex workers in Thüringen – this needs to be adressed and changed quickly!
- More Peer-to-Peer approaches that offer a low-threshold meeting place for everyone – as demonstrated by the Hydra-Café in Berlin – are needed.
- More outreach work on the street and in brothels should be facilitated – also during Corona times (under protective measures).
– There need to be sufficient places available in women’s shelters and also safe accommodation for men, trans*, inter- and non-binary persons seeking shelter from domestic violence.
– More shelters for unhoused people, as well as specially protected accommodation for homeless women, homeless young people and homeless LGBTIQ persons are needed (for example in hotels or hostel rooms). The expansion of accommodation programs such as “Housing First” is strongly recommended.
– The lift or elimination of the prohibition prescribed by the ProstSchG, concerning overnight stays in prostitution facilities, in order to enable the use as a place of living
– Increasing the numbers of public sanitary facilities (toilets, washbasins, showers), especially near sex workers who work the streets.
– Provision of warm meals and food vouchers for sex workers in need of support
– Consultation with sex workers regarding laws and measures that affect us!