
Der Beruf der Pflegekraft wird als nur wenig begehrenswert eingestuft – er gilt als emotional und körperlich schwere Arbeit, die noch dazu schlecht bezahlt ist. Neben den ansässigen Beschäftigten verdienen besonders viele Migrant*innen als Pflegekräfte ihr Auskommen und das ihrer Familien. Es gibt zweifelhafte Agenturen, die ihren Kunden besonders billige Pflegekräfte versprechen. Manche Pflegekräfte haben keine feste Wohnung, Schulden, mangelndes Wissen über ihre Arbeitsrechte oder leben anderweitig prekär. Die Gefahr steigt, dass sie in zwielichtige Menschen vertrauen, die sie um ihren Verdienst und ihre Arbeitskraft betrügen wollen. Um Missbrauch und Ausbeutung einen Riegel vorzuschieben, erlässt die Regierung das sogenannte Pflegekräfteschutzgesetz. Jede Pflegekraft muss sich amtlich registrieren, einen Pflegekraftausweis mit Namen und Foto bei sich tragen und regelmäßig zu einer amtlichen Beratung erscheinen. Pflegekräfte haben nun theoretisch die Möglichkeit, beim Amtsbesuch auf Missbrauch hinzuweisen. Außerdem sollen Opfer von Misshandlung bei polizeilichen Kontrollen der Pflegeeinrichtungen so schneller identifiziert und geschützt werden. Doch bei den Pflegekräften selbst kommt das Gesetz nicht gut an. Mit Polizei und Ämtern haben sie eher schlechte Erfahrungen gemacht. Sie wissen, dass misshandelte Pflegekräfte ohne legalen Aufenthaltsstatus nach einer Zeugenaussage in ihr Ursprungsland abgeschoben werden können. Falls sie Hilfe suchen, dann am ehesten bei den Mitarbeiter*innen der (leider hoffnungslos unterfinanzierten) Pflegekraftfachberatungsstellen. Bei den registrierten Beschäftigten herrscht Angst, dass sie durch ein Datenleck, während einer Polizeikontrolle oder durch Verlieren ihres Ausweises vor Nachbarn, Freunden, Familie oder am bürgerlichen Arbeitsplatz als Pflegekraft geoutet werden. Wer die Möglichkeit hat, verzichtet deshalb vorsichtshalber auf das Risiko einer Registrierung. Wird die Kundschaft einer nicht registrierten Pflegekraft übergriffig, gewalttätig oder bestiehlt sie, überlegt diese sich zweimal bevor sie die Polizei einschaltet — schließlich arbeitet sie illegal. Zusammenschlüsse in der Pflegebranche fordern ob der unbefriedigenden Lage mehr Rechte für Pflegekräfte und kämpfen für eine Gleichbehandlung mit anderen Berufen. Gleichzeitig machen sich politische Kräfte stark, denen die ganze Pflegebranche ein Dorn im Auge ist. Ihr Anliegen ist die Einführung eines “Pflegekaufverbots”, in dem das Engagieren von Pflegekräften unter Strafe gestellt wird. Vordergründig soll dies Schluss mit den ausbeuterischen Verhältnissen in der Pflege machen. Hintergründig sollen Pflegekräfte dadurch motiviert werden, nicht mehr als Pflegekräfte sondern als etwas anderes zu arbeiten. Pflegekräften steht es nun weiter frei, ihre Dienste anzubieten — nur ihre Dienste kaufen darf niemand mehr. Unterstützung gibt es ausschließlich für jene, die „aussteigen“. Das Ziel ist, irgendwann in einer „Gesellschaft ohne Pflege“ zu leben. Vor allem Pflegekräfte, die bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, trifft die Einführung des “Schwedischen Pflegekraft-Modells” besonders hart. Sie berichten von Einschüchterungen durch die Polizei und Einkommensverlusten. Mit der Zahl ihrer Kundschaft schrumpft ihre Verhandlungsmacht. Sie müssen niedrigere Preise akzeptieren und an abgelegenen Orten arbeiten – verständlicherweise will niemand beim Engagieren einer Pflegekraft erwischt werden. Die übrigbleibenden Kund*innen nehmen es möglicherweise auch mit anderen Gesetzen nicht so genau, dieses Risiko muss aber in Kauf genommen werden. Pflegekräften ist es verboten, zu ihrem Schutz gemeinsam zu arbeiten. Das Gesetz sorgt dafür, dass sich die abwertende Sicht auf Pflegekräfte in der Gesellschaft noch verschlechtert. Vermieter*innen machen es Pflegekräften schwer, eine Wohnung zu finden. Pflegekräfte laufen Gefahr, das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder zu verlieren. Partner*innen und erwachsene Kinder von Pflegekräften, die dank einem gemeinsamen Haushalt von deren Gehalt profitieren, stehen mit einem Bein in der Kriminalität …
Die eben beschriebenen Vorgänge finden in der Realität statt — in Ländern wie Frankreich, Schweden und vielen mehr, in denen Sexarbeitende unter einem Sexkaufverbot arbeiten müssen. Der “Pflegekraftausweis” und die amtliche Zwangsberatung beziehen sich auf die Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes in Deutschland. Weiterlesen:
- Prostituiertenschutzgesetz: Stellungnahmen
- Themenkomplex: Schwedisches Modell, Freierbestrafung & Menschenhandel
- Freierbestrafung gefährdet die Sicherheit von tausenden Sexarbeiter*innen
- Warum Sexarbeit nicht mit Gewalt gegen Frauen gleichgesetzt werden kann
Dieser Text wurde von Sexarbeiterin und BesD-Mitarbeiterin Lilli Erdbeermund verfasst. Das “Gedankenexperiment” wurde zuerst im Rahmen eines Beitrags für die Infobroschüre der Schweizer Kriminalprävention veröffentlicht (SKP INFO 1/2022 Thema: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Ausbeutung).




