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Gedankenexperiment Pflege statt Sexarbeit: Besser verstehen, warum Prostituierte “schützende” Sondergesetze ablehnen

Gedankenexperiment Pflege statt Sexarbeit: Besser verstehen, warum Prostituierte “schützende” Sondergesetze ablehnen

Gedankenexperiment Pflege statt Sexarbeit: Besser verstehen, warum Prostituierte “schützende” Sondergesetze ablehnen
Wenn über ein Sexkauf­ver­bot gespro­chen wird, ist gleich­zei­tig oft die Rede von “Lösun­gen für Pro­ble­me in der Rot­licht-Bran­che”, “Schutz für die Frau­en im Milieu” oder “Hil­fe für Pro­sti­tu­ier­te”. Das seit 2017 in Deutsch­land gel­ten­de Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz hat den Begriff “Schutz” sogar im Namen. Die ver­schie­de­nen Vari­an­ten von Son­der­ge­set­zen für Pro­sti­tu­ier­te wer­den von Befürworter*innen als “Instru­men­te gegen Gewalt, Aus­beu­tung und Men­schen­han­del” gese­hen. Das klingt alles nach sehr posi­ti­ven Ansät­zen und Grund zur Freu­de für jene Men­schen, die Schutz, Hil­fe und Lösun­gen erhal­ten sol­len. War­um wer­den sie also von der gro­ßen Mehr­heit von Sex­ar­bei­ten­den abge­lehnt?   Die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen von Son­der­ge­set­zen auf Sex­ar­bei­ten­de sind seit Jah­ren doku­men­tiert. Sex­ar­bei­ten­den-Ver­bän­de und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen kämp­fen inter­na­tio­nal gegen die ver­schie­de­nen Vari­an­ten eines Sexkauf­ver­bots. In Deutsch­land setzt sich der Berufs­ver­band gegen den Huren­pass und ande­re kri­mi­na­li­sie­ren­de Aspek­te des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes ein. Nicht-Sex­ar­bei­ten­de kön­nen sich oft nie und nim­mer vor­stel­len, selbst Sex­dienst­leis­tun­gen anzu­bie­ten. Das macht es dem­entspre­chend schwer, sich in Erzäh­lun­gen von Men­schen in der Sex­ar­beit hin­ein­zu­den­ken und Empa­thie zu ent­wi­ckeln. Mei­ne Über­le­gung: Viel­leicht fällt eine Iden­ti­fi­ka­ti­on leich­ter, wür­de man in einem Text die stig­ma­ti­sier­te “Pro­sti­tu­ti­on” durch die weni­ger ver­ru­fe­ne “Pfle­ge” erset­zen. Das fol­gen­de Gedan­ken­ex­pe­ri­ment ist ein Ver­such, die Ableh­nung von angeb­lich schüt­zen­den Son­der­ge­set­zen ein biss­chen greif­ba­rer und nach­voll­zieh­ba­rer für Nicht-Sex­ar­bei­ten­de zu machen.

Der Beruf der Pfle­ge­kraft wird als nur wenig begeh­rens­wert ein­ge­stuft – er gilt als emo­tio­nal und kör­per­lich schwe­re Arbeit, die noch dazu schlecht bezahlt ist. Neben den ansäs­si­gen Beschäf­tig­ten ver­die­nen beson­ders vie­le Migrant*innen als Pfle­ge­kräf­te ihr Aus­kom­men und das ihrer Fami­li­en. Es gibt zwei­fel­haf­te Agen­tu­ren, die ihren Kun­den beson­ders bil­li­ge Pfle­ge­kräf­te ver­spre­chen. Man­che Pfle­ge­kräf­te haben kei­ne fes­te Woh­nung, Schul­den, man­geln­des Wis­sen über ihre Arbeits­rech­te oder leben ander­wei­tig pre­kär. Die Gefahr steigt, dass sie in zwie­lich­ti­ge Men­schen ver­trau­en, die sie um ihren Ver­dienst und ihre Arbeits­kraft betrü­gen wol­len. Um Miss­brauch und Aus­beu­tung einen Rie­gel vor­zu­schie­ben, erlässt die Regie­rung das soge­nann­te Pfle­ge­kräf­te­schutz­ge­setz. Jede Pfle­ge­kraft muss sich amt­lich regis­trie­ren, einen Pfle­ge­kraft­aus­weis mit Namen und Foto bei sich tra­gen und regel­mä­ßig zu einer amt­li­chen Bera­tung erschei­nen. Pfle­ge­kräf­te haben nun theo­re­tisch die Mög­lich­keit, beim Amts­be­such auf Miss­brauch hin­zu­wei­sen. Außer­dem sol­len Opfer von Miss­hand­lung bei poli­zei­li­chen Kon­trol­len der Pfle­ge­ein­rich­tun­gen so schnel­ler iden­ti­fi­ziert und geschützt wer­den. Doch bei den Pfle­ge­kräf­ten selbst kommt das Gesetz nicht gut an. Mit Poli­zei und Ämtern haben sie eher schlech­te Erfah­run­gen gemacht. Sie wis­sen, dass miss­han­del­te Pfle­ge­kräf­te ohne lega­len Auf­ent­halts­sta­tus nach einer Zeu­gen­aus­sa­ge in ihr Ursprungs­land abge­scho­ben wer­den kön­nen. Falls sie Hil­fe suchen, dann am ehes­ten bei den Mitarbeiter*innen der (lei­der hoff­nungs­los unter­fi­nan­zier­ten) Pfle­ge­kraft­fach­be­ra­tungs­stel­len. Bei den regis­trier­ten Beschäf­tig­ten herrscht Angst, dass sie durch ein Daten­leck, wäh­rend einer Poli­zei­kon­trol­le oder durch Ver­lie­ren ihres Aus­wei­ses vor Nach­barn, Freun­den, Fami­lie oder am bür­ger­li­chen Arbeits­platz als Pfle­ge­kraft geoutet wer­den. Wer die Mög­lich­keit hat, ver­zich­tet des­halb vor­sichts­hal­ber auf das Risi­ko einer Regis­trie­rung. Wird die Kund­schaft einer nicht regis­trier­ten Pfle­ge­kraft über­grif­fig, gewalt­tä­tig oder bestiehlt sie, über­legt die­se sich zwei­mal bevor sie die Poli­zei ein­schal­tet — schließ­lich arbei­tet sie ille­gal. Zusam­men­schlüs­se in der Pfle­ge­bran­che for­dern ob der unbe­frie­di­gen­den Lage mehr Rech­te für Pfle­ge­kräf­te und kämp­fen für eine Gleich­be­hand­lung mit ande­ren Beru­fen. Gleich­zei­tig machen sich poli­ti­sche Kräf­te stark, denen die gan­ze Pfle­ge­bran­che ein Dorn im Auge ist. Ihr Anlie­gen ist die Ein­füh­rung eines “Pfle­ge­kauf­ver­bots”, in dem das Enga­gie­ren von Pfle­ge­kräf­ten unter Stra­fe gestellt wird. Vor­der­grün­dig soll dies Schluss mit den aus­beu­te­ri­schen Ver­hält­nis­sen in der Pfle­ge machen. Hin­ter­grün­dig sol­len Pfle­ge­kräf­te dadurch moti­viert wer­den, nicht mehr als Pfle­ge­kräf­te son­dern als etwas ande­res zu arbei­ten. Pfle­ge­kräf­ten steht es nun wei­ter frei, ihre Diens­te anzu­bie­ten — nur ihre Diens­te kau­fen darf nie­mand mehr. Unter­stüt­zung gibt es aus­schließ­lich für jene, die „aus­stei­gen“. Das Ziel ist, irgend­wann in einer „Gesell­schaft ohne Pfle­ge“ zu leben. Vor allem Pfle­ge­kräf­te, die bereits in wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten ste­cken, trifft die Ein­füh­rung des “Schwe­di­schen Pfle­ge­kraft-Modells” beson­ders hart. Sie berich­ten von Ein­schüch­te­run­gen durch die Poli­zei und Ein­kom­mens­ver­lus­ten. Mit der Zahl ihrer Kund­schaft schrumpft ihre Ver­hand­lungs­macht. Sie müs­sen nied­ri­ge­re Prei­se akzep­tie­ren und an abge­le­ge­nen Orten arbei­ten – ver­ständ­li­cher­wei­se will nie­mand beim Enga­gie­ren einer Pfle­ge­kraft erwischt wer­den. Die übrig­blei­ben­den Kund*innen neh­men es mög­li­cher­wei­se auch mit ande­ren Geset­zen nicht so genau, die­ses Risi­ko muss aber in Kauf genom­men wer­den. Pfle­ge­kräf­ten ist es ver­bo­ten, zu ihrem Schutz gemein­sam zu arbei­ten. Das Gesetz sorgt dafür, dass sich die abwer­ten­de Sicht auf Pfle­ge­kräf­te in der Gesell­schaft noch ver­schlech­tert. Vermieter*innen machen es Pfle­ge­kräf­ten schwer, eine Woh­nung zu fin­den. Pfle­ge­kräf­te lau­fen Gefahr, das Sor­ge­recht für ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der zu ver­lie­ren. Partner*innen und erwach­se­ne Kin­der von Pfle­ge­kräf­ten, die dank einem gemein­sa­men Haus­halt von deren Gehalt pro­fi­tie­ren, ste­hen mit einem Bein in der Kri­mi­na­li­tät …

Die eben beschrie­be­nen Vor­gän­ge fin­den in der Rea­li­tät statt — in Län­dern wie Frank­reich, Schwe­den und vie­len mehr, in denen Sex­ar­bei­ten­de unter einem Sexkauf­ver­bot arbei­ten müs­sen. Der “Pfle­ge­kraft­aus­weis” und die amt­li­che Zwangs­be­ra­tung bezie­hen sich auf die Vor­ga­ben des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes in Deutsch­land. Wei­ter­le­sen:
Die­ser Text wur­de von Sex­ar­bei­te­rin und BesD-Mit­ar­bei­te­rin Lil­li Erd­beer­mund ver­fasst. Das “Gedan­ken­ex­pe­ri­ment” wur­de zuerst im Rah­men eines Bei­trags für die Info­bro­schü­re der Schwei­zer Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on ver­öf­fent­licht (SKP INFO 1/2022 The­ma: Men­schen­han­del, Zwangs­pro­sti­tu­ti­on, Aus­beu­tung).