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2. Juni: Hurentag

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Zusammenschluss aus dem Bundestag will Corona-Maßnahmen für Sexkaufverbot missbrauchen: Stellungnahme des Berufsverbands

Zusammenschluss aus dem Bundestag will Corona-Maßnahmen für Sexkaufverbot missbrauchen: Stellungnahme des Berufsverbands

Sexkaufverbot auf Grundlage von Corona
Eine klei­ne Grup­pe aus Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten ver­sucht in den Wir­ren der Coro­na-Kri­se ein dau­er­haf­tes Sexkauf­ver­bot ein­zu­füh­ren — ein takt­lo­ser Angriff mit­ten in der Kata­stro­phe für Sexarbeiter*innen.
Ein paar Abge­ord­ne­te aus den Rei­hen der SPD und CDU/CSU for­dern ein Sexkauf­ver­bot — so weit, so alt­be­kannt. Doch der aktu­ells­te Vor­stoß gegen die Rech­te von Sexarbeiter*innen geht wei­ter unter die Gür­tel­li­nie als gewohnt. In dem von 16 Bun­des­tags­mit­glie­dern gezeich­ne­ten Brief an die deut­schen Ministerpräsident*innen, wird Pro­sti­tu­ti­on “die Wir­kung eines epi­de­mio­lo­gi­schen Super-Sprea­ders” zuge­schrie­ben . Zu deutsch: Sexarbeiter*innen, die in weit grö­ße­rem Maße mit Infek­ti­onschutz und Hygie­ne ver­traut sind, als Mitarbeiter*innen ande­rer Bran­chen, wer­den als Viren­schleu­dern dif­fa­miert. Der für die Zeit der Coro­na-Kri­se ver­häng­te Shut­down soll — geht es nach den Vor­stel­lun­gen ein­zel­ner Abge­ord­ne­ter — für die Bran­che der Sex­ar­beit auf unbe­grenz­te Zeit ver­län­gert wer­den und in ein Total­ver­bot der Pro­sti­tu­ti­on in Deutsch­land mün­den. Ein sol­cher Angriff zu einer Zeit, in der sämt­li­che Bran­chen finan­zi­ell erschüt­tert sind und Sex­ar­bei­ten­de zu den größ­ten Verlierer*innen der Kri­se gehö­ren, wird bereits –> aus den eige­nen Rei­hen kri­ti­siert und empört nicht nur –> die poli­ti­sche Oppo­si­ti­on, son­dern auch uns als Berufs­ver­band.

Einschränkungen sind gegen Corona — nicht gegen Sexarbeit

Die Ein­schrän­kun­gen der pri­va­ten und beruf­li­chen sozia­len Kon­tak­te sind ein not­wen­di­ges Übel. Sie sol­len Leben  ret­ten, bis ande­re Maß­nah­men grei­fen — zum Bei­spiel Hygie­ne­kon­zep­te und die Kon­takt­nach­ver­fol­gung im Fall einer Infek­ti­on. Es gibt weder eine Grund­la­ge noch eine Begrün­dung dafür, sol­che Maß­nah­men in irgend­ei­ner Bran­che län­ger durch­zu­füh­ren, als es für das Ziel der Bekämp­fung von Coro­na unbe­dingt erfor­der­lich ist. Schon die der­zei­ti­gen Maß­nah­men wir­ken sich kata­stro­phal auf die Men­schen in der Sex­ar­beit aus –> hier wei­ter­le­sen. Dies ist nicht nur in Deutsch­land son­dern welt­weit der Fall, wie die –> Stel­lung­nah­me des ICRSE zur Lage in Euro­pa oder der –> Bericht von Tam­pep über migran­ti­sche Sex­wor­ker deut­lich zeigt. Ein Erfolg der Ver­bots-Initia­ti­ve wür­de vie­len tau­sen­de Sexarbeiter*innen end­gül­tig den Boden unter den Füßen weg­zie­hen.

Umstiegshilfen JA — Berufsverbot NEIN!

Im Gegen­satz zu einem Sexkauf­ver­bot ver­wei­gert die Exis­tenz von Umstiegs­hil­fen nicht das Recht von Sex­ar­bei­ten­den, sich gegen die­se zu ent­schei­den. Der Berufs­ver­band unter­stützt die For­de­rung nach Umstiegs­hil­fen — wer jetzt den Job­wech­sel wagen möch­te, soll­te die volls­te staat­li­che Unter­stüt­zung erhal­ten.  Und wie schon vor der Kri­se, for­dert der Berufs­ver­band auch wei­ter­hin einen deutsch­land­wei­ten Aus­bau der Bera­tungs­stel­len für Sex­ar­bei­ten­de und eine finan­zi­el­le Auf­sto­ckung derer Mit­tel.

Finanzielle Unterstützung und Soforthilfen

Die Kri­se zeigt, wie unab­ding­bar die Arbeit von enga­gier­ten Bera­tungs­stel­len ist. Vor allem die Unter­stüt­zung von bereits pre­kär arbei­ten­den Sexarbeiter*innen (z.B. Stra­ßen­strich) funk­tio­niert nach­weis­lich am bes­ten durch nied­rig­schwel­li­ge und akzep­tie­ren­de Kon­takt- und Hilfs­an­ge­bo­te. Das Gegen­teil bewir­ken Buß­gel­der, amt­lich ver­ord­ne­ten Ter­mi­ne und Berufs­ver­bo­te, wie sie gera­de gefor­dert wer­den –> Stel­lung­nah­me gegen hor­ren­de Buß­gel­der für Sex­wor­ker. Wäh­rend der Coro­na-Kri­se benö­ti­gen Sex­ar­bei­ten­de finan­zi­el­le Unter­stüt­zung und Sofort­hil­fen — unab­hän­gig von ihrem Anmel­de- oder Auf­ent­halts­sta­tus. Ein Groß­teil der aus­ge­zahl­ten Hilfs­bei­trä­ge des —> BesD Not­hil­fe Fonds kommt über die Zusam­men­ar­beit mit genau die­sen Bera­tungs­stel­len zustan­de.

Gleichbehandlung mit anderen Branchen — Hygienekonzept für Sexarbeit

Seit Jah­ren gehört es zu den erklär­ten Zie­len der Regie­rung, eine Ent­stig­ma­ti­sie­rung von Sex­ar­bei­ten­den vor­an­zu­trei­ben. Wenn der Schutz und die Stär­kung der Selbst­be­stim­mung von Sex­ar­bei­ten­den ernst genom­men wird,  geht an recht­li­cher Gleich­be­hand­lung kein Weg vor­bei. Bei­spiels­wei­se besteht im Sin­ne der Coro­na-Maß­nah­men kein Unter­schied zwi­schen ero­ti­schen und nicht-medi­zi­ni­schen Mas­sa­gen –> hier wei­ter­le­sen. Ana­log zu ver­gleich­ba­ren kör­per­na­hen Dienst­leis­tun­gen soll­te eine Frei­ga­be von Sex­ar­beit zusam­men mit der Ein­füh­rung eines Hygie­ne­kon­zepts mög­lich sein. Der BesD hat gemein­sam mit ver­schie­de­nen Gesund­heits­äm­tern ein Hygie­ne­kon­zept für ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen im Rah­men der Coro­na-Kri­se ent­wi­ckelt –> Hier geht es zum Kon­zept für Sex­ar­beit in Bor­del­len, Woh­nun­gen, Hotels und dem Stra­ßen­strich.

Integration statt Totalverbot

Sex­ar­beit fin­det über­all auf der Welt statt — auch unter Andro­hung strengs­ter Sank­tio­nen. In der Ille­ga­li­tät sind Maß­nah­men wie die der­zeit erfor­der­li­che Kon­takt­ver­fol­gung erst recht nicht durch­setz­bar. Das –> schwe­di­sche Modell ist eine Geschich­te des Schei­terns, die –> Nach­tei­le eines Sexkauf­ver­bots sind durch unzäh­li­ge Stu­di­en belegt. Wir for­dern ein Licht am Ende des Coro­na-Tun­nels — auch für Sexarbeiter*innen Es ist ganz klar, dass die Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie von allen Bran­chen ernst genom­men wer­den müs­sen. Wenn das für eine Zeit lang den Ver­zicht auf voll­stän­dig anony­me sexu­el­le Begeg­nun­gen bedeu­tet, ist das einem län­ger andau­ern­den gene­rel­len Ver­bot der Sex­ar­beit auch aus gesamt­ge­sell­schaft­li­cher Sicht unbe­dingt vor­zu­zie­hen. Hier zeigt sich auch wie­der deut­lich, dass das obers­te Ziel ein Abbau der Stig­ma­ti­sie­rung von Sex­dienst­leis­ten­den und ihren Kun­den und Kun­din­nen sein muss. Die gesell­schaft­li­che Inte­gra­ti­on von Men­schen in der Sex­ar­beit wür­de auch dazu füh­ren, dass die Betei­lig­ten am Tausch von Sex gegen Geld nicht aus Scham oder der berech­tig­ten Angst vor Dis­kri­mi­nie­rung ver­su­chen, ihre Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern.